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dude 05.06.2013 11:49

Zahlt niemals Startgeld, wenn Ihr nicht bereit seid es ohne Gegenleistung zu verlieren. Egal aus welchem Grund.

Kalle Grabowski 05.06.2013 11:57

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 909970)
Zahlt niemals Startgeld, wenn Ihr nicht bereit seid es ohne Gegenleistung zu verlieren. Egal aus welchem Grund.

Das Mantra jeder Venture Capital Gesellschaft ;)

MarcoZH 05.06.2013 12:05

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 909970)
Zahlt niemals Startgeld, wenn Ihr nicht bereit seid es ohne Gegenleistung zu verlieren. Egal aus welchem Grund.

Börsianer? :Cheese:

tandem65 05.06.2013 12:12

Zitat:

Zitat von fuxbux (Beitrag 909914)
Die Teilnehmerbedingungen sind NUR zum Vorteil des Veranstalters. Ich weiss nicht, rechtlich kann das nicht ganz in Ordnung sein.

Das ist der Sinn von AGB's oder auch Teilnahmebedingungen! Du kannst dem Veranstalter Deine Teilnahmebedingungen stellen und er kann theoretisch sich überlegen ob er darauf eingeht. Das nennt sich Vertragsfreiheit! Rechtlich ist das erstmal vollkommen in Ordnung. Die Frage wäre, wie schon geschrieben, ob der Passus Sittenwidrig ist. Das sehe ich einfach gar nicht. Meine Frau hat übrigens gerade der Challenge Kraichgau die Meldegebühren geschenkt. Sie hat sich einfach nicht früher gegen den Start entschieden. Auch hier sehe ich nicht die Sittenwidrigkeit in den Teilnahmebedingungen

Zitat:

Zitat von fuxbux (Beitrag 909914)
Sind die Athleten schuld an der höheren Macht und müssen nun dafür bezahlen?

Schuld & bezahlen sind doch 2 verschieden Paar Schuhe. Schuld ist die höhere Gewalt. Die Die Zahlungspflicht hast Du mit dem Veranstalter in den AGB's/Teilnahmebedingungen vereinbart.

Zitat:

Zitat von fuxbux (Beitrag 909914)
Es gibt Veranstalter die einem das ganze Startgeld zurückgeben.

Ja das gibt es, es gibt aber eben auch keine gesetzliche Verpflichtung dazu.:Huhu:

fuxbux 05.06.2013 12:13

Den Launen der Natur werden wir immer ausgesetzt sein. Aber wir wollen nicht, dass dir auf diese Weise die Chance genommen wird, noch 2013 die Finish Line bei einem unserer Rennen zu überschreiten. Deshalb bieten wir folgende Sonderkonditionen für eines der nachstehenden Rennen an:


27.07.2013 5150 Triathlon European Championship Zürich/Schweiz
– 24 Euro (29 CHF)

11.08.2013 IRONMAN 70.3 European Championship Wiesbaden/Deutschland
– 79 Euro

08.09.2013 IRONMAN 70.3 Luxembourg – 79 Euro

22.09.2013 IRONMAN 70.3 Pays d’Aix/France – 79 Euro



Dieses nicht übertragbare Angebot beinhaltet bereits die Active-Registrierungsgebühr und gilt einmalig ausschließlich für dich als Starter des BMC IRONMAN 70.3 Switzerland in Rapperswil-Jona 2013. Es endet am 19. Juni 2013, 24.00 Uhr. Solltest du bereits für eines der oben angeführten Rennen angemeldet sein, erstatten wir dir die Differenz.

tandem65 05.06.2013 12:16

Zitat:

Zitat von fuxbux (Beitrag 909966)
AGB's dürfen rechtlich keine Partei bevorteilen.

Hast Du eine Quelle dafür? AGB's dürfen nicht gegen geltendes Recht verstossen. z.B. können AGB's die Gewährleistung nicht verkürzen.

Zitat:

Zitat von fuxbux (Beitrag 909966)
Ich denke das der Veranstalter haftbar ist egal was in den Bedingungen steht. Ist auch richtig so

Das wäre Deiner Meinung nach richtig. :Huhu:

Rhing 05.06.2013 12:18

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 909964)
Dir ist schon klar wie sehr das :kruecken: ;)
Reicht Dir das Stichwort zugesicherte Eigenschaft? Sachmängelhaftung?

Nö! Und was das mit Sachmängelhaftung oder zugesicherten Eigenschaften zu tun hat, ist mir auch schleierhaft. Das Auto war in Ordnung, bis es abgebrannt ist und "stinknormal".

Hab da noch Zusatzfragen:
- Ändert sich die Rechtslage, wenn der Autohändler 50 Mio Umsatz macht?
- Ändert sie sich, wenn er neu in den Markt kommt? ;)

maifelder 05.06.2013 12:21

Zitat:

Zitat von fuxbux (Beitrag 909980)
Den Launen der Natur werden wir immer ausgesetzt sein. Aber wir wollen nicht, dass dir auf diese Weise die Chance genommen wird, noch 2013 die Finish Line bei einem unserer Rennen zu überschreiten. Deshalb bieten wir folgende Sonderkonditionen für eines der nachstehenden Rennen an:


27.07.2013 5150 Triathlon European Championship Zürich/Schweiz
– 24 Euro (29 CHF)

11.08.2013 IRONMAN 70.3 European Championship Wiesbaden/Deutschland
– 79 Euro

08.09.2013 IRONMAN 70.3 Luxembourg – 79 Euro

22.09.2013 IRONMAN 70.3 Pays d’Aix/France – 79 Euro



Dieses nicht übertragbare Angebot beinhaltet bereits die Active-Registrierungsgebühr und gilt einmalig ausschließlich für dich als Starter des BMC IRONMAN 70.3 Switzerland in Rapperswil-Jona 2013. Es endet am 19. Juni 2013, 24.00 Uhr. Solltest du bereits für eines der oben angeführten Rennen angemeldet sein, erstatten wir dir die Differenz.

Das ist ein faires Angebot. :Blumen:


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