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"Alle Athleten sind Teilnehmer des öffentlichen Verkehrs und somit zur Einhaltung der StVO verpflichtet. Verstöße gegen die StVO führen in jedem Falle zur Disqualifikation! Insbesondere ist das Rechtsfahrgebot in allen nicht voll gesperrten Streckenabschnitten unbedingt einzuhalten!" Wobei natürlich die StVO nicht verbietet auf der linken Fahrbahnhälfte einen Überholvorgang durchzuführen und das Rechtsfahrgebot eigentlich für den zu Überholenden gilt und nicht für den Überholenden. Die Ansagen des Veranstalters waren allerdings bzgl. Fahrbahnhälfte bzw. Mittelstreifen eindeutig. |
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Autos müssen aufgrund ihrer Breite auch beim überholen eines Radlers auf die Gegenfahrbahn fahren. Die müssen 1,5m seitlichen Abstand zum radler lassen. Wenn jetzt ein Autofahrer rumbummelt, dann darf ich den auch im normalen Straßenverkahr links überholen, sofern der Geschwindigkeitsunterschied entsprechend hoch ist. Verboten ist das nicht! Warum, also genauer genommen, aufgrund welcher Vorschrift, soll das im Rennen jetzt verboten sein? Hat mir noch niemand erklärt! Thorsten? Maifelder? |
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Ich habe doch erklärt, dass Du das als Geschäftsbedingung sehen sollst, wenn der Veranstalter sagt, so und so, ist er darin doch frei, dann muss sich daran gehalten werden. |
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Thanx Tim |
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Ch
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-mein Erklärungsversuch. |
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Man kann darüber diskutieren wie man will. Aber im Grunde sollte man es einfach so akzeptieren und gut ist ;) |
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