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Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaa genau
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Heute bei Spiegel gelesen, wobei die beiden Kinder hier 9 und 10 Jahre alt sind.
https://www.spiegel.de/panorama/just...1-3ee8461f9efe Durch Vorsatz und bedingte Deliktfähigkeit sollte es da aber versicherungsrechtlich einfacher sein als in Deinem Falle... |
Zitat:
https://m.bild.de/regional/koeln/koe...ildMobile.html Genau das gleiche Probleme wie bei dem Radunfall. Also so langsam glaube ich nicht mehr an Gerechtigkeit |
Zitat:
Zunächst mal steht in dem Artikel, dass die Eltern nicht zahlen müssen, da diese ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Weiter unten steht dann, dass man zivilrechtlich einen Titel gegen die Verursacher, also die Kinder erwirken könnte, der 30 Jahre lang gültig sei. Im nächsten Absatz steht dann, dass ein Verfahren vor Gericht vermutlich eingestellt wird, weil die Kinder mit 9 und 10 Jahren minderjährig und nicht strafmündig wären. Das geht mir etwas zu sehr durcheinander. Vielleicht kann eine der Juristen da Ordnung reinbringen. Die Strafmündigkeit gehört doch ins Strafrecht, während die Deliktfähigkeit, die wir oben diskutiert haben ins Zivilrecht gehört. Heißt das jetzt, strafrechtlich wären die Kindern nicht belangbar, könnten also nicht für die Tat verurteilt werden? Dennoch könnten Geschädigte zivilrechtliche Ansprüche geltend machen? M. |
Zitat:
Man kann einen Titel erwirken, der 30 Jahre gültig ist. Werden die Kids volljährig, kann man (versuchen zu) vollstrecken. |
jep und dann regelmäßig dem Gerichtsvollzieher Geld in die Hand geben, um versuchen geld aus dem Titel zu bekommen.
Leute Leute...... Es geht halt nicht immer alles glatt---so ist das Leben Und Recht haben heisst nicht, Recht bekommen..... Herzlichen Glückwunsch Rechtsstaat--- |
Zitat:
Das kann einem bei einem volljährigen Schuldner auch passieren. Wenn der nix hat, kann er nix zahlen. So ist das Leben, eben. Absolute Gerechtigkeit gibt es keine. |
Um auch mal die andere Perspektive zumindest anzusprechen. Eltern wird ja gerne das „Helikoptern“ vorgeworfen.
Also versuchen manche Eltern zumindest altersgerecht Ihrem Nachwuchs Freiraum zu lassen. Unser Großer darf bspw. ebenfalls durch die Siedlung fahren. Er genoss eine Verkehrserziehung, kennt die Gefahren und ich bete bei jedem Ausflug, das er nicht einfach zwischen zwei parkenden Autos auf die Straße fährt. Zumal hier schon mal ein Kind ungefahren wurde. Dennoch ist es eben auch keine Lösung jegliche Freiheit des Kindes einzuschränken. Und es ist eben altersgerecht die Aufsicht auch mal zu lösen. Deshalb auch nicht immer gleich eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Natürlich kann ein kleines Kind mal alleine zum Bäcker oder Ähnliches. Wenn dann ein Sachschaden eintritt hat der Geschädigte wie ich das mitbekomme oft tatsächlich Pech. Das ist echt Murks aber abdererseits: wollen wir eine Welt in der Kinder erst mit 18 alleine zum Bäcker dürfen weil Eltern Angst haben müssen vor horrenden Regressansprüchen? Wie war denn unsere Kindheit so? Von mir gibt es ein Foto im 2. OG eines Rohbaus direkt am Rand stehend auf einer ungesicherten Baustelle. Das Foto haben meine Eltern (von unten) gemacht. Kein Helm aber den Entdeckerblick im Gesicht. Und ich erinnere mich ans Radfahren. Stürze auf Schotter. Blutige Knie ohne Ende. Damals fuhren aber zugegeben auch keine 3000,- Euro Räder durch die Gegend. Vielleicht hätten mich meine Eltern dann auch lieber mit Youtube sediert. Für Deinen Schaden tuts mir trotzdem von Herzen leid. |
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