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Danke. Sport macht auch ohne Wettkämpfe spass. |
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Ich genieße auch grad die ersten Tage ohne Wind und Regen. Sonntag auf dem RR war der Hammer. Sonst bin ich immer nur mit dem Crosser oder MTB unterwegs. WK hatte ich eh erst ab September angepeilt, falls es mir gut genug gehen sollte. So rolle ich erstmal durch die Gegend und freue mich, dass die Motivation überhaupt mal länger auf dem Rad zu sitzen wieder da ist (hat letztes Jahr komplett gefehlt). Wahrscheinlich geht es irgendwann auf dem Ergo weiter, wenn hier Ausgangssperre verhängt werden sollte, aber bis dahin versuche ich so viel wie möglich draussen zu sein. |
Ich mache auch so weiter wie bisher, wobei ich sowieso als asozialer Trainierer bekannt bin. Laufen am frühen Morgen wenn noch keine Sau wach ist, Radfahren kurz auf Zwift und lange Strecken alleine mit dem Gravelbike.
Zu den Ausgangssperren möchte ich aus meiner Sicht anmerken, dass da die Länder wo es eine allgemeine Regulierungs- Verordnung- und Durchsetzungskultur gibt (nein ich meine nicht nur Deutschland :-) natürlich Gefahr laufen, über die eigentlichen Ziele weit hinauszuschiessen oder absurde Situationen zu provozieren (z.B. Supermarkt, Post und Bank offen, aber Radfahrer auf der Strasse werden gebüsst). Andererseits sehe ich sowohl in meiner Schweizer Heimat als auch in meiner Wahlheimat Kroatien viele Leute die recht unbesorgt und leichtsinnig mit den Empfehlungen umgehen. Meines Erachtens ist beides schlecht. Was bestimmt nicht schlecht oder schädlich ist, ist Bewegung an der Frischen Luft alleine oder mit Leuten aus dem eigenen Haushalt (Partner, Familie), nicht zuletzt für die physische und psychische Gesundheit. Deshalb mein persönlicher Verhaltenskodex: -Beim Wandern oder Spazieren Proviant mitbringen, nirgends einkehren -Nach dem morgendlichen Laufen direkt nach Hause und nicht einkaufen -Radfahren alleine oder auf Zwift -Unfallgefahren absolut aus dem Weg gehen (um das Gesundheitssystem zu schonen, also z.B. keine Singletrail-Stunts mit dem Gravelbike) -erkältungsträchtige Trainings, z.B. Radfahren bei nahe Null grad vermeiden So kann ich mit gutem Gewissen meinen Beitrag zur Nichtverbreitung leisten. Allen die an der Gedankenlosigkeit ihrer Mitbürger oder am gut gemeinten Übereifer von Ordnungshütern verzweifeln mein Beileid. Haltet es im Zweifel mit Sybenwurz oder FMMT und geht früh raus wenn es noch dunkel ist und Euch niemand sieht. |
Das die meisten jetzt schon die ganzen Wettkämpfe im Juni abschreiben schockiert mich schon etwas - vielleicht stehe ich dem ganzen Thema auch noch zu naiv gegenüber. Oder der typisch deutsche Pessimismus schlägt hier bei einigen durch. :Maso:
Ich hoffe zumindest das ich im Kraichgau an der Startlinie stehen darf... falls nicht, gibt es schlimmeres im Leben. Das Laufen und / oder Radfahren im Freien zu verbieten halte ich auch für völligen Quatsch... und werde mich daran auch nicht halten. Ich würde auch weiterhin ins Schwimmbad gehen, hätte es denn offen. Hoffen wir mal, dass die Infektionen mit den Maßnahmen nach unten gehen. |
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Am Sonntag waren in unserem kleinen Städtchen 1000e Leute aus dem Ruhrpott unterwegs und haben sich in 5er Reihen in die Eisdiele und andere Cafés gesetzt. |
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Das mit den Eisdielen hat sich seit heute 0:00 Uhr hier erledigt: COVID-19-Verordnung 2) Art. 6 Veranstaltungen und Betriebe 1 Es ist verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten durchzuführen. Öffentlich zugängliche Einrichtungen sind für das Publikum geschlossen, namentlich: a. Einkaufsläden und Märkte; b. Restaurationsbetriebe; c. Barbetriebe sowie Diskotheken, Nachtclubs und Erotikbetriebe; d. Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe, namentlich Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzerthäuser, Theater, Casinos, Sportzentren, Fitnesszentren, Schwimmbäder, Wellnesszentren, Skigebiete, botanische und zoologische Gärten und Tierparks; e. Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt wie Coiffeure, Massagen, Tattoo-Studios und Kosmetik. Art. 10d Sofern keine schwerere strafbare Handlung nach dem Strafgesetzbuch3 vorliegt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer sich vorsätzlich Massnahmen nach Artikel 6 widersetzt. |
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Die Cafes am Möhnesee waren brechend voll. Der Pommesbuden Stand komplett überfüllt mit Motoradfahrern. |
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