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Flow 28.12.2016 12:00

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1281470)
Es ist keine Relativierung, sondern eine Präzisierung. Manche von uns, und da schließe ich Dich ein, wollen gerecht urteilen. Dazu gehört, die Tat und die individuelle Schuld aller Beteiligten genau zu erfassen.

Danke !

Gibt es irgendwo eine genaue Schilderung des Tatverlaufs ?
Ich lese, der Obdachlose blieb "unverletzt". Daraus schließe ich ihm wurde "kein Haar gekrümmt", keine auch noch so "leichte Verbrennung", nichts ...

Wenn ich lese "Obdachloser angezündet", "wie IS den türkischen Soldaten", dann habe ich das Bild vor Augen, wie jemand mit Benzin übergossen wird und lichterloh bis auf die Knochen abbrennt.

Flow 28.12.2016 12:07

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1281465)
Das klingt schwer nach relativieren.

Dieses "Relatiververbot" geht mir ausreichend auf den Geist !
Es scheint mir doch regelmäßig die von Arne völlig zu recht geforderte Präzisierung und genaue Erfassung von Tatbeständen und Zusammenhängen blockieren zu wollen. Wie völlig korrekt angemerkt, untergräbt dies unseren Rechtsstaat. Was bleibt ist die Willkür des Mobs ...

Flow 28.12.2016 12:23

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1281477)
Da Du ja Wert auf Präzision legst: das Wort "manche" impliziert, dass der Großteil hier KEINEN Wert auf gerechte Urteile legt.

Das kannst Du ja sicher ebenso präzise begründen und mal nennen, wer denn die "manchen" sind, damit der große Rest über sich selbst endlich Bescheid weiß.

Wer bewußt auf den zweiten Teil hier verzichtet :
Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1281470)
Manche von uns, und da schließe ich Dich ein, wollen gerecht urteilen. Dazu gehört, die Tat und die individuelle Schuld aller Beteiligten genau zu erfassen.

(Hvm)

... legt offensichtlich KEINEN Wert auf ein gerechtes Urteil.

Solange eine genaue Erfassung noch nicht abgeschlossen ist und vorliegt, ist ein gerechtes Urteil noch nicht mal möglich.
Wer nun vorschnell urteilt, tut dies (zumindest unbewußt) ungerecht.

mopson 28.12.2016 12:37

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 1281487)
Danke !

Gibt es irgendwo eine genaue Schilderung des Tatverlaufs ?
Ich lese, der Obdachlose blieb "unverletzt". Daraus schließe ich ihm wurde "kein Haar gekrümmt", keine auch noch so "leichte Verbrennung", nichts ...

Wenn ich lese "Obdachloser angezündet", "wie IS den türkischen Soldaten", dann habe ich das Bild vor Augen, wie jemand mit Benzin übergossen wird und lichterloh bis auf die Knochen abbrennt.

puh, also wenn es dem Obdachloser gut geht und weiter nichts passiert ist, soll man das hinnehmen, relativieren und weitermachen? :(

Was spricht dagegen einfach konsequent und auch mal hart zu bestrafen?
Jetzt mal so provokativ gesagt,
vielleicht ist dieses "Relativieren" teil des Problems!! :dresche

Flow 28.12.2016 12:43

Zitat:

Zitat von mopson (Beitrag 1281500)
puh, also wenn es dem Obdachloser gut geht und weiter nichts passiert ist, soll man das hinnehmen, relativieren und weitermachen? :(

WAS habe ICH geschrieben ... ? :dresche

Zitat:

Was spricht dagegen einfach konsequent und auch mal hart zu bestrafen?
Also z.B. den mopson sperren und seinen account löschen, weil er mir Blödsinn in den Mund legen will ?

Jetzt mal so provokativ gesagt ... ;)

noam 28.12.2016 12:55

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 1281487)
Ich lese, der Obdachlose blieb "unverletzt". Daraus schließe ich ihm wurde "kein Haar gekrümmt", keine auch noch so "leichte Verbrennung", nichts ...

Wenn ich lese "Obdachloser angezündet", "wie IS den türkischen Soldaten", dann habe ich das Bild vor Augen, wie jemand mit Benzin übergossen wird und lichterloh bis auf die Knochen abbrennt.

Der Versuch wird laut Gesetz genauso bestraft wie das vollendete Delikt. Sie sind ja nicht von der Tatausführung zurückgetreten, sondern aufmerksame Passanten haben eingegriffen, so dass es nicht zu den entsprechenden Tatfolgen kommen konnte. Dies empfinden wir regelmäßig als "nicht so schlimm", weil ja im Prinzip nichts passiert ist...


Zitat:

Der Mann schlief auf einer Bank. Er blieb unverletzt, weil Passanten eingriffen. Ein U-Bahnfahrer, der das Geschehen beobachtet hatte, eilte mit einem Feuerlöscher hinzu.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/...romLandingpage


Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 1281492)
Dieses "Relatiververbot" geht mir ausreichend auf den Geist !
Es scheint mir doch regelmäßig die von Arne völlig zu recht geforderte Präzisierung und genaue Erfassung von Tatbeständen und Zusammenhängen blockieren zu wollen. Wie völlig korrekt angemerkt, untergräbt dies unseren Rechtsstaat. Was bleibt ist die Willkür des Mobs ...


Zitat:

§211 Abs II StGB

Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln

oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,einen Menschen tötet.

Ich denke, darüber brauchen wir nicht streiten. Thema ist wohl eher das Strafmaß für solche Täter, das regelmäßig als zu milde empfunden wird. Da sind wir dann bei einem Prinzip unseres Strafrechts. In Deutschland ist primäres Ziel von Strafe nämlich die Resozialisierung und nicht die Vergeltung. In den USA ist das zB anders. Darum werden dort sehr schnell sehr hohe teilweise wahnwitzige Haftstrafen ausgesprochen. In gewissen Maßen finde ich das auch sehr sehr gut. Gerade in vielen Fällen von Jugenddelinquenz (Eigentumsdelikte, BTM- Delikte oder auch einfache Fälle von Körperverletzungen). Das gehört gewissermaßen zum Erwachsenwerden dazu und sollte niemanden die Zukunft verbauen. Allerdings wird dieses Prinzip seit vielen Jahren völlig überzogen. Es gibt jugendliche Berufsverbrecher, die auch bei der 7. Gerichtsverhandlung noch sehr milde bestraft werden, da sie ja nun in einem Sportverein eingetreten sind und damit wiedermal eine günstige Sozialprognose bekommen. So etwas frustriert einfach nur, wenn man dies regelmäßig von der anderen Seite erlebt und mitbekommt wie sich die Jugendlichen entsprechend entwickeln.

Vielleicht ist es angebracht, neue Möglichkeiten des Maßregelvollzugs für diese neue Dimension von Gewalt zu schaffen. Denn, auch wenn ich mich hier wiederhole, jemanden wehrloses anzuzünden, geht über das normale Maß an gruppendynamischer Jugenddelinquenz weit hinaus und hier sollte man das Strafmaß entsprechend nutzen wie es vorgesehen ist. Das StGB ist auch in seinen Strafandrohungen schon völlig ausreichend, nur sollte die Richter nicht immer Milde walten lassen.

mopson 28.12.2016 13:02

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 1281501)
WAS habe ICH geschrieben ... ? :dresche

Also z.B. den mopson sperren und seinen account löschen, weil er mir Blödsinn in den Mund legen will ?

Jetzt mal so provokativ gesagt ... ;)

Wenn das das Strafmaß sein sollte, muss ich das wohl akzeptieren. Wäre auch nur konsequent.

( obwohl,das mit dem in den Mund legen, das sollte man schon ein wenig relativieren :Lachen2: )

Flow 28.12.2016 13:28

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1281503)
Der Versuch wird laut Gesetz genauso bestraft wie das vollendete Delikt.

Im Gegensatz zum Lynchmob wird der Richter nicht anhand der Schlagzeilen der Boulevardpressse, sondern nach erschöpfender Erfassung und genauer Analyse der Tatumstände urteilen. Im Anschluß wird man ihm Laschheit und Versagen vorwerfen.
Bis dahin geht es gegen Arne, weil er "präzisiert" statt "hängt sie höher !" mitzugrölen ...


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