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Das ist immer noch das Zehn- bis Hundertfache eines Radrennens... ;) |
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Fahrbreite einer Landstraße beträgt 3 Meter und einer Bundesstraße 3,50 Meter. |
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Mir kommt die ganze Diskussion ein wenig arg Deutsch vor. Irgendwie wollen alle Rechtssicherheit und Vollkasko haben. Solange auf der Straße gefahren wird existiert das Rechtsfahrgebot. Damit muß jeder im 10m Abstand hinter dem herfahren der vor ihm fährt, denn beim Überholvorgang wird gegen diese Regel des Rechtsfahrgebots verstossen.:Huhu: Das gibt es im echten leben auch. Trotzdem verstösst wohl jeder von uns regelmässig gegen diese Regel und überholt. Zu meinem völligen Unverständnis bin ich noch nie von der Polizei dafür belangt worden, noch nicht einmal auf dem Rad.:Cheese: Für mich ist es einfach nicht Problematisch, daß sich Regeln scheinbar widersprechen. dann muß ich halt den Sinn erfassen, der sich durch den scheinbaren Widerspruch ergibt. Hafu hat das mbMn schon sehr gut ausgeführt. |
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Ich habe heute mal bei unseren Landstraßen(ok Pampa:Cheese: ) nachgemessen, die Länge scheint unterschiedlich zu sein, deswegen die Differenz zwischen Neonhelms So ein weißer Strich auf der Straße ist ~4m lang, die darauf folgende Lücke ~8m. Nur so als Anhaltspunkt und den obigen Angaben von DasOe. Bei mir waren es 4 Schritte(Strich), 8 Unterbrechnung. Bei 1 Schritt daheim nachgemessen knapp 1m, also höchstens 4m/8m. Die 6M/12m dürften eher für Bundesstraßen oder Autobahnen gelten. Aber man bekommt schon einen ungefähren Eindruck, also für mich das bisher tauglichste Mittel:Blumen: (mindestens eine lange Unterbrechung bei langen Strichen oder bei kleiner aussehenden ein Strich und eine Unterbrechung). |
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Meine Regel wäre etwa, dass Überholen in dritter Reihe in Ausnahmesituationen erlaubt ist. Dazu zählt eben die Einschränkung, dass ausreichend Platz(freie Gegenfahrbahn) zum Überholen innerhalb der einsichtbaren Strecke sein muss (Grundsatz, keiner darf gefährdet werden, keine durchzogene Mittellinie..) Praktisch wäre dies im Beispiel von Felix sicherlich um die 10 Km/h schnellere Damen als die Akler. Genaugenommen müsste man dies nicht einmal extra erlauben, weil man dies(zumindest mein Glauben:Lachen2: ) aus der Strassenverkehrsordnung ja eigentlich darf:cool: . Also könnte man auch die DTU-Regeln angehen, die dies anscheinend nicht erlauben(welche eigentlich? Mann, ist das kompliziert:Lachanfall:). Man könnte natürlich auch alles totreden mit dem durchaus berechtigen Einwand "Triathleten im Rennfieber"O:-) , aber wenn man andererseits schaut, wer alles im Strassenverkehr fährt :Maso: Wenn wir wirklich eindeutige Regeln hätten, könnten man ja vielleicht sogar eine Art Triathlonführerschein einrichten, d.h. man muss mindestens einmal den Nachweis erbringen, die Regeln zu kennen. Dies könnte sogar online geschehen. Vielen Dank für Deine Anregungen:Blumen: , ich sehe es auch als eine Art "Brainstorming". Der Führerschein mag vielleicht praktisch nichts taugen, aber vielleicht kommt deswegen jemand auf eine passende Idee. |
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Nicht, dass jemand denkt, dass das Überholen beim Rad ganz verboten wird. Obwohl, ich kenne einige, die dafür wären :Cheese: Falls es auf die Deutsche Regelwut bezogen sein sollte, steht weiter unten, dass es aus meiner Sicht eigentlich gar nicht extra geregelt werden müsste(es sei denn DTU..). Es nützt mir nur nichts, wenn ich im guten Glauben richtig zu handeln, mir ein DSQ einhandle. So viele Chancen nochmals eine Langdistanz zu finishen, habe ich eher nicht. Und selbst wenn, wäre es doch für jeden höchst ärgerlich.:Huhu: |
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