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.. und das find ich jetzt bodenlos auf die Challenge Teilnehmer (Langdistanzler die bei Volkstriathlons starten wird rücksichtshalber gewartet bis nach der Challenge ) da werden sich drei Veranstaltungen herausgepickt - die Teilnehmer gestraft - die ganzen anderen ohne Genehmigung bleiben verschont, und die Langdistanzler die Roth gemeldet haben bleiben auch geschont bis nach Roth- ich wäre auch noch gern in Hof und Kitzingen gestartet ... meine Freundin hat einen Ironman 70.3 in Wiesbaden gemeldet und gezahlt- das hättet ihr dann auch noch abwarten können oder doch vielleicht gleich bis zum September - dann wär mal gleiches Recht für alle gewesen , das kommt mir nun doch stark vor wie sagt man doch gleich .... |
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In der Zeit in der ihr hier postet, könntet ihr euch auch mal die Rechts- und Verfahrensordnung der DTU durchlesen. Diese gibt vor, dass man innerhalb von vier Wochen ab Kenntnis des Verstoßes tätig werden muss, d.h. man kann nicht beliebig lange warten. Und dass jemandem, der nur gelegentlich dieses Forum aufgesucht hat, die laufende Problematik im Vorfeld des Tegernseetriathlons komplett entgangen ist und er jetzt von den aktuellen Vorgängen überrascht wird- das glaube ich einfach nicht. Es gibt sicher ein paar Triathleten die tatsächlich trotz Publikation auf allen möglichen Kanälen von Rundmails an Vereine, über Bekanntmachung auf diversen Verbandswebsites, Zeitungsberichte usw. nichts von den drohenden Sperren wussten. Aber die User, die einen Account hier auf TS.de haben und auch nur gelegentlich hier auf "Forum heute" klicken, gehören ganz sicher nicht dazu! |
Sorry, aber das mit dem "Hab ich nicht gewusst" ist doch vorgeschoben. Das Thema ist hier seit Jahren in der Diskussion, u.B. Im Zusammenhang mit Köln in NRW ja groß und breit getreten worden. Davor war's Hamburg, wo die Agentur nicht zahlen wollte. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es da noch reichlich andere Beispiele gibt. Da muß man sich nicht mal hinsetzen und das trockene Regelwerk durchkauen, sondern nur mal hier "mit wachen Augen" lesen. Die meisten sind ja schon länger dabei. Wenn man's natürlich nicht wahrhaben will, ...
Ne alternative Verfahrensweise hab ich bis jetzt noch von keinem "Sperrgegner" gehört. Was von dem "mal ordentliche Überzeugungsarbeit leisten" zu halten ist, macht auch dieser Thread wieder klar: nix, aber auch gar nix, weil die Leute dann lieber anfangen zu tricksen. Die Stringenz der Argumentation erfordert auch ne Menge an "Differenzierungsvermögen". Die Leute wollen nen Startpaß A) wegen der Versicherung B) um die Tageslizenzen zu sparen, d.h. Sie wollen die Versicherungsleistungen haben, ohne dafür - indirekt - über den Veranstalter nicht genehmigter Wettkämpfe zu zahlen. |
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Schließlich hat man verbandsseitig bewußt das Gebührenmodell für Tageslizenzen so angelegt, daß man möglichst viele DTU-Startpässe verkaufen kann. Daß das aus Athletensicht eine ganz simple Rechnung ist, ist allen Beteiligten klar. Damit ist aber auch klar, daß es genug Leute gibt, die sich einen Startpass schlichtweg deshalb 'bestellen' weil das die günstigere Alternative ist. Daß man natürlich auch lesen sollte, was man so unterschreibt ist schon klar - insofern gibt es an der Rechtslage wenig zu rumzudeuteln. Aus den diversen Windschatten&Co Threads ist aber auch klar, daß ein signifikanter Anteil der Athleten z.B. noch nicht einmal weiß, daß es in der DTU-Sportordnung ein Rechtsfahrgebot und ein Verbot in 3. Reihe zu überholen gibt (ich frage mich, ob man von einem Lizenzinhaber nicht erwarten können sollte, daß er wenigstens die Regeln der Sportart kennt, für welche er eine Lizenz (auch wenn diese nur einen Tag lang gilt) hat). Vor diesem Hintergrund kann man sicherlich nicht pauschal für alle Startpassinhaber annehmen, daß sie die genauen Bedingungen kennen. Gruß, KalleMalle - der demnächst an einem genehmigten Triathlon teilnimmt, dessen Veranstalter der Bayerische Triathlon-Verband e.V. ist und für den lt. Auschreibung eine Versicherung 'Im Rahmen der Bedingungen der Deutschen Sporthilfe' besteht. Ich hoffe, daß ich nicht demnächst einen spitzfindigen Juristen darum bitten muß mir zu erklären, an wen genau in einem möglichen Schadensfall der Anspruch zu richten ist. |
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