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Wenn man von Ilseburg nach Stapelburg (Harzvorland) fährt gibt es einen straßenbegleitenden Radweg auf der linken Seite. Man wird anfangs auf der rechten Seite per blauem Schild aufmerksam gemacht, dass der RW links weitergeht. Nach der Wechselmöglichkeit ist der Radweg gerade mal 200m recht breit, glatt und baumfrei. Man hat das komplette Stück auch gute Sicht. Nach 200m beginnt ein Waldstück. Der Radweg wird viel schmaler (man kommt ohne Ellenbogenberührung kaum aneinander vorbei) und hügelig und fast immer sind runtergefallene Äste, Zapfen, Blätter und Co auf dem Weg. Rein vom Belag her ist er völlig okay. Kurz runter von dem Weg kann man nicht, da zwischen Weg und Straßen ein 1,5m breiter Grünstreifen (mit Graben) ist. Bei Rad-Gegenverkehr ist es schon oft heikel, da der Weg kurvig ist und man langsam fahren muss um sicher zu fahren. Ich hatte dort letztes Jahr schon einen krassen Schlenker, weil mir ein alter Mann mit Moped auf dem Weg entgegenkam. Ebenso ein breiter Radweg nach Bad Harzburg hat alle 150m riesig große Abflußgitter auf dem Weg wo ich jedes Mal wie ein Luchs aufpasse und bremse um nicht dort zu stürzen... Also bei uns gibt es zwischen den Orten einige Radwege -auch mit gutem Belag -aber meist immer unter Bäumen und mit spielenden Kinder + Spaziergängern. Schnell fahren kann man (finde ich) auf einem Radweg generell nicht - zumindest nicht sicher. Sucht ihr Euch für schnelles Training extra Strecken ohne Radweg? Oder wie macht ihr das? LG Marion |
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aber im Augenblick gilt doch: Schreiben an die Gemeinde mit dem Hinweis auf die Unzulässigkeit der Radwege und der Aufforderung, die Benutzungspflicht aufzuheben. Zitat:
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Wie schon geschrieben, ich versuche, einen vernünftigen Kompromiss zu finden. Wer die Bonn-Tria-Strecke kennt: nach dem 1. Berg (Kommende-Berg) oben auf der Flachstrecke gibt's links einen Radweg. Da bleibe ich mit dem RR/TT auf der Straße, genauso im Hanftal, wenn's nach der Serpentinen-Abfahrt von Hennef nach Lanzenbach geht bzw. nach der Abfahrt von Kurenbach dann im Hanftal weiter hoch oder von Eudenbach zurück. Links fahr ich nicht auf'm Radweg und dort bin ich im Training zu schnell für'n Radweg. Anders sieht's aber z.B. von Birlinghoven nach Uthweiler den Berg rauf aus. Dort ist der Radweg rechts und es geht den Berg rauf, d.h. ich bin langsam und er Radweg bereitet keine Probleme. Da fahr ich immer auf'm Radweg. Würd ich wahrscheinlich auch auf den von Dir beschriebenen Wegen machen, muß aber jeder selbst wissen und an der Rechtmäßigkeit ändert das nix. Kenn jetzt die Abflußgitter nicht, aber mit angepasster Geschwindigkeit kommt man da wohl auch drüber. Ständig wechseln mußte m.E. aber nicht.
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"Am ... bin ich auf der XY Straße in Richtung ... gefahren. Dort schreibt ein Verkehrsschild die Benutzung des Radweges vor. Dieser Radweg weißt nicht die gem. Verwaltungsvorschrift notwendigen Merkmale auf. Er ist mit einer Breite von ... cm zu schmal. (hier ggfls. noch 2 Sätze aufführen). Ich beantrage, die Radwegeverpflichtung aufzuheben und das Schild zu entfernen." Wenn dann ein lapidares Schreiben ohne Rechtsmittelbelehrung zurückkommt, würde ich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten. Dann wissen die, was los ist. Aber nicht beim ersten Schreiben, das klingt so nach Querulant, und Querulanten wollen die's oft zeigen. 2) Meist, bergauf fahr ich oft auf'm Radweg, wenn ich einfach wechseln kann, s. Vorposting. Ich mach da auch nicht so'n Theater drum. Hab wie geschrieben auch noch nie deswegen ne Diskussion mit der Rennleitung gehabt. |
Grundsatzurteil: Fahrradwege Gemeinsame Sache
14.03.2011 Von Helmut Dachale Wer den Radweg ignoriert und lieber direkt neben den Autos radelt, findet Unterstützung beim Bundesverwaltungsgericht. Quelle: http://www.sueddeutsche.de/auto/grun...ache-1.1071698 Wer den Radweg ignoriert und lieber direkt neben den Autos radelt, findet Unterstützung beim Bundesverwaltungsgericht. Immer die Radfahrer, diese Desperados des Straßenverkehrs. Tauchen aus dem Nichts auf, fahren, wo sie wollen. Gern auch auf der Fahrbahn, obwohl sich doch gleich daneben ein schöner Radweg anbietet. Immerhin: Einer dieser Desperados, Klaus Wörle, ist kürzlich mit dem "best for bike Sonderpreis" ausgezeichnet worden - dem "bedeutendsten Preis im Bereich der deutschen Fahrradpolitik", so heißt es beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dessen Haus Mitausrichter der Ehrung ist. Hintergrund für diese Auszeichnung ist, dass Wörle, nachdem er bereits über Jahre verschiedene Gerichte bemüht hatte, es geschafft hat, dass sich schlussendlich gar das Bundesverwaltungsgericht mit einem eigentlich ganz normalen Fuß- und Radweg in Regensburg zu beschäftigen hatte. Dort ist Wörle Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Und einen nur ein paar hundert Meter langen Sonderweg im Stadtgebiet gemeinsam mit Fußgängern benutzen zu müssen, hielt er für eine Schikane der Straßenverkehrsbehörde. Zudem für gefährlicher, als auf der parallel verlaufenden Fahrbahn zu radeln - gewissermaßen in Augenhöhe mit den motorisierten Verkehrsteilnehmern. Jetzt darf Wörle auf die Straße. Und nicht nur er. Denn schließlich, so triumphiert die Bundeszentrale des ADFC, sei ja jetzt höchstrichterlich geklärt, dass Radfahrer grundsätzlich nicht zu Randfiguren des Verkehrsgeschehens degradiert werden dürfen. Tatsächlich haben die Bundesverwaltungsrichter die Radwegebenutzungspflicht nicht nur auf der umkämpften Regensburger Passage aufgehoben, sie haben ein Grundsatzurteil gesprochen (AZ.: BVerwG 3 C 42.09). Demnach dürfen Radfahrer nur in bestimmten Fällen auf abseitige Wege verwiesen werden. Nämlich nur dann, wenn ihnen im allgemeinen Straßenverlauf "ein besonderes Gefährdungspotential" droht. "Nach diesem Urteil sind alle Verwaltungen gefordert, sich an geltendes Recht zu halten", stellt der ADFC-Bundesvorsitzende Ulrich Syberg fest. Er erwartet, dass jetzt in vielen Kommunen die Schilder mit dem weißen Rad auf blauem Grund abmontiert werden. Wird auch Zeit, meint Dietmar Kettler. Der Rechtsanwalt und Autor des Ratgebers "Recht für Radfahrer" geht seit längerem davon aus, dass es sich vielerorts um "illegale Verkehrszeichen" handelt. Weil damit Radfahrern die Straße verboten wird, obwohl sie dort keiner übermäßigen Gefahr ausgesetzt wären. Doch trotz des Machtwortes des obersten Gerichts in Leipzig ist die Benutzungspflicht der Radwege nicht völlig ausgehebelt. Nach wie vor ist sie in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgeschrieben; allerdings seit 1997 in einer modifizierten Fassung, die zwischen "müssen" und "dürfen" unterscheidet. Soll heißen: Auch wenn am Radweg das StVO-Verkehrszeichen schon entfernt ist, braucht kein Radfahrer ihn meiden. In solchen Fällen kann er ihn benutzen, muss es aber eben nicht. Vielmehr darf er sich hier auch völlig legal für die Fahrbahn entscheiden. Allerdings: Das hierzulande gültige Rechtsfahrgebot ist überall zu beachten, auch auf den sogenannten Angebotsradwegen. Sie sind nur dann für den Gegenverkehr freigegeben, wenn ein Zusatzzeichen ("Radverkehr frei") aufgestellt ist. Sowohl der ADFC als auch Rechtsanwalt Kettler weisen darauf hin, dass es häufig rechtens sein kann, selbst Radwege, die noch ausgeschildert sind, zu ignorieren. Etwa dann, wenn sie unbenutzbar sind oder die Benutzung unzumutbar ist. Parkende Autos, Mülltonnen oder andere Barrieren, vereist, mit Scherben überhäuft - Gründe gäbe es reichlich. Der Blick auf den alltäglichen Verkehr in deutschen Städten zeigt aber anderes: Die allermeisten Radler bevorzugen nach wie vor den Radweg. Ob ausgeschildert oder nicht, ob zugewuchert oder glatt asphaltiert. Und auch sonst geben sie sich nonchalant: ob in der richtigen Richtung oder als Geisterradler im Gegenverkehr - was soll's. |
Ist immer noch der gleiche Fall: Man kann halt gegen "rechtswidrige" Schilder vorgehen, muss sich solange aber dennoch dran halten.
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