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Nur weil kein normaler Mensch mit 1,3 Promille noch ein Fahrzeug beherrschen kann, ist der Schluss nicht zulässig, dass Du es auch nicht können musst. Danke. Ich hoffe, dass keiner, den ich mag, Dir jemals im Straßenverkehr begegnet. |
@barbossa: Du bist einfach dermaßen am Thema vorbei. Merkst Du eigentlich was für einen Bockmist Du da schreibst. Ein von dir propagiertes Fahren an der Grenze des physikalisch Möglichen mag vielleicht innerhalb eines Wettkampfes sinnvoll sein. Gehört aber auf keinen Fall in den öffentlichen Straßenverkehr.
Erstens: Weil man bei dieser Fahrweise eben nicht auf plötzlich aufkommende Hindernisse reagieren kann. (Sichtfahrgebot) Zweitens: Verunsicherst Du mit deinem Verhalten andere Verkehrteilnehmer. Eventuellpassiert dann in der Folge ein Unfall. Lies bitte einfach nur noch einmal den §1 StVO. Dann darfst Du weiterposten. Christian |
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dann arbeitest du schon mal nicht bei unserem Ordnungsamt;) die machen nämlich radarkontrollen gerne nachts (weil da so viele Kinder und andere Fußgänger gefährdet werden) und auf Brückenabfahrten, wo 50 ist und es nicht mal einen Fußgängerweg gibt (ebensowenig wie irgendeinen Unfall in den letzten jahren) dort kann man aber schön bei den Schichtarbeitern kassieren, die statt 50 höllische 61fahren. Oder auf einer bauartgetrennten vierspurigen autobahnähnlichen Straße ausserorts das Tempo auf 80 begrenzen und dann im Anschluss sofort Radarkontrollen machen, ja sowas macht dann schon Freunde. Ansonsten hab ich nichts gegen die Gebührenerhöhungen, irgendwie müssen die ja Ihre Einnahmen den Ausgaben anpassen und bevor ne Fahrradsteuer oder sowas eingeführt wird darf das von mir aus der ein oder andere Drängler bezahlen. Sinnvoller wäre 130 auf Autobahnen, da würde sich manches von selbst erledigen (natürlich nicht das Saufen). Aber so ernst meint man es in der Automobilregierung dann doch nicht. |
Gibt es eigentlich eine Karte, auf der eingezeichnet ist, welche Autobahnabschnitte tatsächlich ohne Geschwindigkeitsbegrenzung sind? Prozentual dürften das doch gar nicht so viel sein, oder?
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Wenn man sein Auto dann noch wegen V max gekauft hat, führt das bei manchen zu einem Frust, der sich dann in Drängeln und Rasen entlädt. Ich hab zwei Autos und fahre in beiden vollkommen unterschiedlich. Das schnellere hätte ich mir vermutlich nicht gekauft, wenn es keine Vollgasmöglichkeit auf deutschen Autobahnen gäbe, dann wäre ich auch immer gemütlich unterwegs. |
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Leute wo ist denn das Problem? Es wurde doch schon ganz am Anfang gesagt: Wer zu schnell fährt, bei Rot die Straße überquert oder, oder...übertritt die Regeln, deren Verstoss geandet wird.:Peitsche: Ist auch so bei Diebstahl oder Steuerhinterziehung. Jeder Verkehrsteilnehmer kennt diese Regeln. Warum geht da jedes Mal das Geheule los? @F18 Wenn du mit 61 geblitzt wurdest, warst du 11 km/h zu schnell. Diese Geschwindigkeitsübertretung ist übrigens unabhängig von der Uhrzeit und Arbeitszeitmodell (Schichtdienst). Es ist so, alle haben sich daran zu halten und wer es nicht tut, dabei erwischt wird, zahlt die Strafe. Punkt! |
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61 statt 50 zu fahren, halte ich nicht für einen Grund um 20 € (+eventuelle Bearbeitungsgebühren)abzudrücken. Man muss beim Autofahren während man permanent auf den Tacho sieht ab und zu auch mal nen Blick auf die Straße werfen;) Du darfst dich natürlich voll und ganz auf deinen Tacho konzentrieren, wenn du magst.:Holzhammer: |
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