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In Österreich ist die Benutzung von Radfahrwegen für Rennradfahrer noch liberaler, desweiteren ist auch das Nebeneinanderfahren auf öffentlichen Straßen bei Trainingsfahrten erlaubt: § 68 STVO
Hier wäre Aufklärung wichtig, weil die wenigsten Autofahrer je was von der STVO gehört haben ;-)) Gruppe ist ebenfalls gemeldet worden! |
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vielleicht sollten wir eine art gegengruppe mit der österr. stvo gründen |
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und schon beigetreten:Cheese:
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André |
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