triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Radfahren (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=13)
-   -   Neue DTU-Regeln: Verwirrung um Trinkflaschenhalter und Materialwahl (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=53493)

tridinski 16.05.2025 10:21

Zitat:

Zitat von Michi1312 (Beitrag 1781301)
stimmt sie ist nicht abschraubbar - sie ist nur in den rahmen gesteckt

gilt das dann auch? ;)

falls es zunächst geschraubt ist ... wenn man die Schrauben entfernt und die Box einklebt ist sie Teil des Rahmens :liebe053:

dass es neuer Regeln bedurfte bei den Auswüchsen der letzten Zeit - fein
Der aktuelle Regel-Stand ist nicht ausgereift und auch nicht fair ggü zahlreichen Athleten (zB denen mit sehr kleinen Rahmen, oder wo man den Werkszustand umbauen müsste etc.)

Helmut S 16.05.2025 10:27

Zitat:

Zitat von tridinski (Beitrag 1781305)
falls es zunächst geschraubt ist ... wenn man die Schrauben entfernt und die Box einklebt ist sie Teil des Rahmens :liebe053:

Du meinst also, wenn ich an meinem Scott Plasma 6 die Werkzeugbox an den Halter (der am Rahmen verschraubt ist) klebe (normal ist sie "geklickt"), dann passt das? Ich komme dann nämlich nicht mehr an die Schrauben ran um den Halter abzuschrauben und damit kriege ich das Teil nicht mehr (ohne Zerstörung) ab.

Ich fürchte eher, dass ich dann mit dem Rad gar nicht mehr starten darf. :Lachen2:


:Blumen:

Meik 16.05.2025 10:39

Kleben nix gut sagt DTU. :Huhu:

DeanG 16.05.2025 10:39

Random, aber gibt's eigentlich irgendeine Regel die dagegen spricht beim downtube was zu installieren?

Helmut S 16.05.2025 10:40

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 1781313)
Kleben nix gut sagt DTU. :Huhu:

:Lachanfall: :Blumen:

tridinski 16.05.2025 10:45

ich hab ggf. leicht reden weil ich kein Plasma 6 habe, aber wenn das Teil de facto nicht abbaubar ist, ist es Teil des Rahmens.

Der KaRi wird nicht für jedes Modell wissen ob eine Box im Original fix dran ist oder drangebaut (gesteckt, geschraubt) oder als Aftermarket-Teil drangedübelt wurde.

Die Box geht nicht abzu'klicken', sie kann nicht abgeschraubt werden wie du dich mit dem KaRi vor Ort leicht überzeugen kannst wie könnte auf der Basis behauptet werden "mach mal schnell ab das Ding"?

Nicht starten lassen fände ich für ein fix am Rad befindliches Teil mal so gar nicht verhältnismässig. zumal die SpO genau dafür einen Passus hat, §23.6 angebaut vs. integriert. De facto nicht abbaubar (ausser mit Säge) = integriert

tridinski 16.05.2025 10:46

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 1781313)
Kleben nix gut sagt DTU. :Huhu:

Klebeband ist nicht gut laut SpO, mit Zweikomponentenkleber an der Kontaktfläche kein Problem (Sogar Flugzeuge sind heutzutage geklebt und nicht zB geschweisst)
Bastelei mit Klebeband zurecht nicht ok

Meik 16.05.2025 10:51

Zitat:

Zitat von tridinski (Beitrag 1781317)
Klebeband ist nicht gut laut SpO

Da steht aber "Klebemittel", nicht nur Klebeband, für mich wäre das auch Kleber :Gruebeln:

Helmut S 16.05.2025 11:00

Zitat:

Zitat von tridinski (Beitrag 1781316)
Nicht starten lassen fände ich für ein fix am Rad befindliches Teil mal so gar nicht verhältnismässig. zumal die SpO genau dafür einen Passus hat, §23.6 angebaut vs. integriert. De facto nicht abbaubar (ausser mit Säge) = integriert

Ich bin jetzt aktuell für zwei "kleiner" DTU Events gemeldet (übrigens bevor das Regelwerk geändert wurde). Da hab ich dann schon ne Lösung. Das ist aber dann das letzte mal, dass ich bei einer (noch so toll organisierten) Veranstaltung eines kleinen Vereins anmelde.

Bei IRONMAN hab ich grad ne Anfrage laufen. Im Endeffekt habe ich gefragt, ob ich die selbe Box am Rad haben darf wie Magnus Ditlev auch wenn ich nur einen normalen FlaHa habe. :Cheese: Aktuell steht bei meinem Request: "waiting for internal response" ... mal schauen.

:Blumen:

Helmut S 16.05.2025 11:02

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 1781318)
Da steht aber "Klebemittel", nicht nur Klebeband, für mich wäre das auch Kleber :Gruebeln:

Das Epoxidharz für das laminieren des Carbonrahmens ist auch "Kleber" :Cheese:

:Blumen:

tridinski 16.05.2025 11:07

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1781322)
Das Epoxidharz für das laminieren des Carbonrahmens ist auch "Kleber" :Cheese:

+1
https://resin-expert.com/ratgeber/carbon-kleben

Matthias75 16.05.2025 11:12

Zitat:

Zitat von tridinski (Beitrag 1781316)
zumal die SpO genau dafür einen Passus hat, §23.6 angebaut vs. integriert. De facto nicht abbaubar (ausser mit Säge) = integriert

Um mal wieder ganz genau zu sein: Die Sportordnung unterscheidet zwischen „angebracht“ und „integriert“.

Beides in meinem technisch-juristischen Sprachverständnis & -gebrauch nicht ganz klare Begriffe, die auch ohne weitere Erläuterung nicht klar (voneinander) abzugrenzen sind.

„Angebracht“ setzt z.B. nicht voraus, dass es demontierbar sein muss. Auch eine geklebte Box ist „angebracht“. Die Ibert-Toolbox wäre z.B. „angebracht“ und aufgrund der Form in den Rahmen bzw. das Rahmendreieck integriert. Ein integrierter Vorbau/Lenker ist ja auch irgendwie am Rahmen „angebracht“.

M.

cfexistenz 16.05.2025 12:05

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1781334)
Um mal wieder ganz genau zu sein: Die Sportordnung unterscheidet zwischen „angebracht“ und „integriert“.

Beides in meinem technisch-juristischen Sprachverständnis & -gebrauch nicht ganz klare Begriffe, die auch ohne weitere Erläuterung nicht klar (voneinander) abzugrenzen sind.

„Angebracht“ setzt z.B. nicht voraus, dass es demontierbar sein muss. Auch eine geklebte Box ist „angebracht“. Die Ibert-Toolbox wäre z.B. „angebracht“ und aufgrund der Form in den Rahmen bzw. das Rahmendreieck integriert. Ein integrierter Vorbau/Lenker ist ja auch irgendwie am Rahmen „angebracht“.

M.

Alles richtig, ich würde sogar nochmal einen Schritt weiter gehen, Beispiel:

Ich gehe in einen Radladen und kaufe mir ein neues Scott Plasma 6. Das hat bereits im originalen Zustand die integrierte Box und auch den Flaschenhalter für den Sattel. Da habe ich selbst nichts zusätzlich angebracht.

Und genau um dieses "angebracht" geht es. In den Rahmen integriert war es bereits herstellerseitig. So würde ich argumentieren und das macht dann alle OEM Boxen legal. Diese Boxen dürfen dann nicht zur 30x30 cm Zone zählen.

Nur wenn man Aftermarket-Lösungen (Boxen, Flaschenhalter, CO2 etc.) nicht in diese Zone bekommt, dann wäre es nicht mehr erlaubt.

Meik 16.05.2025 12:13

Zitat:

Zitat von cfexistenz (Beitrag 1781353)
Und genau um dieses "angebracht" gehts. Integriert war es herstellerseitig bereits. So würde ich argumentieren und das macht dann alle OEM Boxen wieder legal. Nur eben keine Aftermarket-Lösungen.

Ist aber IMHO auch keine Lösung, der OEM darf dann alles basteln damit er dir noch teurer neue Räder verkaufen kann und teils fast identische Zubehörlösungen werden verboten? Passt auch nicht ...

Irgendwo muss eine Grenze gesetzt werden, auch für die OEMs.

Kein Kleber = kein Carbon, ja dann wird's lustig ... :Lachanfall:

cfexistenz 16.05.2025 12:18

Klar, das diskriminiert wieder den Aftermarket. Die ganze Regel ist Unsinn.

Es wäre so einfach gewesen:

- 30 cm Grenze horizontal von Hinterkante Rahmen/Sattelstütze und deren Verlängerung nach oben
- reguläre Flaschen dürfen von mir aus überstehen
- keine Höhenbegrenzung (oder von mir aus 30 cm über Sattel, aber das macht aerodynamisch eh kein Sinn so hoch zu bauen)
- max 2 Liter

Und dann sind alle Ausnahmen fürs Heck/SHIV mit eingeschlossen und sauber definiert. Keine Grenze zur Hinterachse, keine Höhenbegrenzung. Das verwirrt alles nur.

Matthias75 16.05.2025 12:32

Zitat:

Zitat von cfexistenz (Beitrag 1781353)
Alles richtig, ich würde sogar nochmal einen Schritt weiter gehen, Beispiel:

Ich gehe in einen Radladen und kaufe mir ein neues Scott Plasma 6. Das hat bereits im originalen Zustand die integrierte Box und auch den Flaschenhalter für den Sattel. Da habe ich selbst nichts zusätzlich angebracht.

Es ist ja nicht definiert wer die Teile angebracht haben muss und wann. Sobald sie nicht direkt bei der Herstellung des Rahmen mit diesem gemeinsam hergestellt wurden, also quasi mit dem Rahmen aus der Form kamen, sind sie technisch gesehen angebracht worden.

Eindeutig integriert wären aus meiner Sicht nur vollständig im Rahmen liegende Trinksysteme wie z.B beim neuen Cube oder Toolboxen wie beim neuen Cervelo (die aber hier nicht zur Diskussion steht, weil im Unterrohr „integriert“.

M.

Meik 16.05.2025 12:50

Ganz einfach ist das nicht. "Richtig" integrieren können ja nur die paar Hersteller die noch reine Triathlonräder im Programm haben wie Canyon. Diverse andere Hersteller machen die Boxen/Trinksysteme ja bewusst demontierbar weil sie dann nur einen UCI-konformen TT-Rahmen bauen müssen und die Tri-Variante letztlich nur über Anbauteile entsteht.

Letztlich geht es ja um Anbauteile die demontierbar sind. Dieses Jahr ist das alles recht kurzfristig, aber ich denke mittelfristig werden sich im Zubehörmarkt Anbieter finden die regelkonforme Boxen/Trinksysteme für die halbwegs gängigen Modelle anbieten werden. Man muss ja kein 10000€-Rad entsorgen nur weil eine Plastikbox nicht passt. Da sehe ich aber auch die Hersteller in der Pflicht, bei dem was da vielfach für ein Rad aufgerufen wird sollten die durchaus in der Lage sein kurzfristig legale Lösungen anzubieten. Wir reden ja jetzt nicht davon dass ein Rad oder Rahmen illegal wird sondern nur über "billgen angeschraubten Plastikrummel".

Meik 16.05.2025 13:25

https://www.triathlondeutschland.de/...rtordnung-2025

Nächste Anpassung der SpO von heute. :Huhu:

Helmut S 16.05.2025 13:36

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 1781360)
Wir reden ja jetzt nicht davon dass ein Rad oder Rahmen illegal wird sondern nur über "billgen angeschraubten Plastikrummel".

Das schöne is ja, dass die DTU jetzt auf Insta grad irgendwie was mit "Nachhaltigkeit" macht. :Lachen2:

Mein Beitrag zur Nachhaltigkeit ist: Ich schraube den "angeschraubten Plastikrummel" (Werkzeugbox) ab und schmeiß ihn weg. Ich kaufe mir einen anderen "billigen Plastikrummel" und schraube den an, denn mein Rad hat keine andere serienmäßige Möglichkeit Werkzeug unter zu bringen.

WA schafft es einzelnen Schuhmodelle aufzulisten. Da sollte es doch WT oder der DTU gelingen serienmäßige Räder zu zulassen, die vor der Änderung auf dem Markt waren. Das is ein Satz und eine Liste. Fertig.

:Blumen:

Helmut S 16.05.2025 13:37

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 1781365)
https://www.triathlondeutschland.de/...rtordnung-2025

Nächste Anpassung der SpO von heute. :Huhu:

:Lachanfall: :Lachanfall:

cfexistenz 16.05.2025 13:37

https://www.youtube.com/watch?v=M02VX5Ellq8


Das Youtube Video erklärt nochmal alles ein bisschen detaillierter.

Die 30x30 cm Zone für die Heck Regelung ist rotierbar und gilt ab Sattelstütze/Rahmenrückseite entgegen der Fahrtrichtung. Es muss eben nur alles an Halter/Behälter (exkl. Flaschen) dort rein passen.

Helmut S 16.05.2025 13:45

Zitat:

Zitat von cfexistenz (Beitrag 1781370)
https://www.youtube.com/watch?v=M02VX5Ellq8


Das Youtube Video erklärt nochmal alles ein bisschen detaillierter.

Die 30x30 cm Zone für die Heck Regelung ist rotierbar und gilt ab Sattelstütze/Rahmenrückseite entgegen der Fahrtrichtung. Es muss eben nur alles an Halter/Behälter (exkl. Flaschen) dort rein passen.

Oha! Danke. :Blumen:

Dann wäre das Scott Plasma mit der Box aus der Serie ja doch erlaubt (Wenn man das 30x30 dreht, dann passt da nämlich (bei mir) alles rein. Dazu muss aber der FlaHa max. waagrecht sein.) Matthias75 hatte glaube ich diese Idee.

:Blumen:

cfexistenz 16.05.2025 14:06

Die Challenge Roth hat ebenfalls ein Video zur Erklärung der neuen DTU Regeln veröffentlicht.

Darin wird gesagt, dass originale Toolboxen/originale Anbauteile nicht zur 30x30 cm Zone gezählt werden.

https://www.youtube.com/watch?v=Zg641S-OCuY

Im originalen DTU Erklärvideo wird aber explizit angesprochen, dass die originale Box des Trek Speedconcept (Minute 08:10) illegal ist und entweder Box oder Flaschenhalter abzubauen ist.

https://www.youtube.com/watch?v=M02VX5Ellq8

:hoho: :hoho: :hoho:

Helmut S 16.05.2025 14:14

Zitat:

Zitat von cfexistenz (Beitrag 1781374)
Die Challenge Roth hat ebenfalls ein Video zur Erklärung der neuen DTU Regeln veröffentlicht.

Darin wird gesagt, dass originale Toolboxen/originale Anbauteile nicht zur 30x30 cm Zone gezählt werden.

https://www.youtube.com/watch?v=Zg641S-OCuY

Im originalen DTU Erklärvideo wird aber explizit angesprochen, dass die originale Box des Trek Speedconcept (Minute 08:10) illegal ist und entweder Box oder Flaschenhalter abzubauen ist.

https://www.youtube.com/watch?v=M02VX5Ellq8

:hoho: :hoho: :hoho:

Danke. Ja, die "Demo" finde ich auch unglücklich. Man könnte die Box ja noch weiter drehen, dann würde es vielleicht passen.

Das die in Roth das vernünftig behandeln war klar. Wahrscheinlich aber auch, weil Magnis Ditlev sonst seine Werkzeugbox abbauen müsste. Das findet der bestimmt super. :Lachanfall: :Lachanfall:

Danke nochmal. :Blumen:

Feanor 16.05.2025 14:21

Ja, wenn man die Folie rotiert hätte (Drehpunkt unterste Ecke der Box, Ausnutzung der Diagonalen), wäre alles drin gewesen.
In dem Fall hätte man aber auch den Flaschenhalter etwas flacher stellen können (sofern dann die Flaschen immer noch halten).

tridinski 16.05.2025 14:29

wenns knapp nicht passt in die 30x30 -> Sattel zum Checkin ein paar cm runter :cool:

Feanor 16.05.2025 14:32

Das wird bestimmt auch vorkommen: Zum Check-in alles "klein machen", dann wieder "aufbauen". Ich könnte ja auch gleich die Anbauten im Rucksack mitnehmen und dann den Inbus zücken ;)

PattiRamone 16.05.2025 14:32

Gerade gab's ein Regelupdate:
Freilauf des Vorderrad wurde auf 0,5cm reduziert. Damit sind Liv und Giant wieder legal :)

tridinski 16.05.2025 14:36

Zitat:

Zitat von PattiRamone (Beitrag 1781379)
Gerade gab's ein Regelupdate:
Freilauf des Vorderrad wurde auf 0,5cm reduziert. Damit sind Liv und Giant wieder legal :)

Potztausend, Update vom 15.5. (wird nicht das letzte gewesen sein ....)

Zitat:

maximal bis 0,5 cm zum höchsten Punkt des Vorderrades
https://www.triathlondeutschland.de/...n/sportordnung

Michitri 16.05.2025 14:46

Zitat:

Zitat von tridinski (Beitrag 1781380)
Potztausend, Update vom 15.5. (wird nicht das letzte gewesen sein ....)


https://www.triathlondeutschland.de/...n/sportordnung

ein Traum.....
man stelle sich vor, man hat sein Cockpit jetzt komplett umgebaut und jetzt wäre Dein altes Setup doch erlaubt...

Mir fehlt da jegliches Verständnis für...ich tippe auf Druck der Industrie...

matthiasj 16.05.2025 15:31

Zitat:

Zitat von Stoffi_ (Beitrag 1781211)
Hallo zusammen!

Dann kann ich mir also die schwarze Box beim BMC auch aufzeichnen, zumindest heuer bei den deutschen Rennen die ich mache.

Auch wenn die Box als "im Rahmen integriert" durchgehen würde ist sie ja kein Trinksystem und somit nicht regelkonform, oder?
D.h. es müssten die Flaschenhalter und die Box in das 30x30cm Quadrat passen?

Ich reihe mich hier mal in die leidenden Besitzer des BMC Time Machine und anderer ein, deren Original-Setup mit Toolbox am Heck und Flaschenhalter an der Sattelstütze laut aktueller DTU Sportordnung wohl nicht legal ist. Grad das Regel-Video auf YouTube geschaut (https://www.youtube.com/watch?v=M02V...ndeutschlan d) und echt aus allen Wolken gefallen. Da wird ja im Video bei Minute 08:00 genau solch ein Setup gezeigt anhand des Trek Speed Concept mit Original-Toolbox. Nix da, illegal! :Maso:

Ich frage mich wie weltfremd und praxisfern man sein muss um ein solches Setup zu verbieten. Mir erschließt sich zu 0% der Sinn dahinter, es dient einfach nicht der Erhöhung der Sicherheit und ist auch aus meiner Sicht auch nicht sinnvoll begründbar. :confused:

Keine Ahnung was ich jetzt für Kraichgau und Roth mache. Vll. kauf ich mir noch ne Werkzeugflasche und wenn die Toolbox beim Checkin angemosert wird, baue ich sie ab und auf einen 2-fach Flaschenhalter hinter dem Sattel um, wo dann die Werkzeugflasche mit reinkommt. Es ist einfach nur frustrierend... :(

DeanG 16.05.2025 15:34

Video wurde ja schon gepostet, whoops :D

Matthias75 16.05.2025 15:36

Zitat:

Zitat von cfexistenz (Beitrag 1781374)
Die Challenge Roth hat ebenfalls ein Video zur Erklärung der neuen DTU Regeln veröffentlicht.

Darin wird gesagt, dass originale Toolboxen/originale Anbauteile nicht zur 30x30 cm Zone gezählt werden.

https://www.youtube.com/watch?v=Zg641S-OCuY

So, wie in diesem Video erklärt, wäre also ein Original-Anbauteil legal, ein formgleiches Teil aus dem 3D-Drucker, das für ein anderes Rad hergestellt wurde, für das es keine Originalbox des Herstellers gibt, wäre aber illegal?:confused:

Theoretisch könnten also zwei identisch aufgebaute Rädern zum Checkin kommen, das eine kommt durch, weil alles „original“ ist, das andere wird abgewiesen, weil es eine Eigenbau-/Nachrüstlösung hat?

M.

Feanor 16.05.2025 16:00

Warum regeln die überhaupt so viel hinten? Es ging doch hauptsächlich um die Flaschentürme vorne.
Klar, so ein Raketenwerfer mit mehr als 2 Flaschen hinterm Sattel, dazu noch ummantelt mit Werkzeug, ist keine Schönheit. Aber die Regelung max. 2 Flaschen / max. insgesamt 2 Liter begrenzt das ja schon.

Riegelfress0r 16.05.2025 17:38

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 1781365)
Nächste Anpassung der SpO von heute. :Huhu:

Muaahaha, Flickschusterei galore :Maso:

Zitat:

Zitat von Feanor (Beitrag 1781391)
Klar, so ein Raketenwerfer mit mehr als 2 Flaschen hinterm Sattel, dazu noch ummantelt mit Werkzeug, ist keine Schönheit.

Stalinorgel reloaded :Cheese: Wenns um Schönheit geht, müssten sie als erstes dieses Milchku'Cycle verbieten....😏🤐

Bez. "Arme überdecken" dürfte nun ziemlich Klarheit herrschen, einmal wirds im Video gezeigt und gesagt, dass eine Standardflasche im BTA idR unproblematisch ist, ich habe auch eine Aussage von der DTU dazu bekommen von Julia Trommershäuser, Managerin Veranstaltungen und Kampfrichterwesen. Zitat:

"Die Intention ist, dass die Arme beim Fahren mit dem Earo-Lenker aus dem Lenker genommen werden können, ohne die Flasche zu berühren. Sollte die Überdeckung der Flasche unterhalb der Hälfte der Arme liegen, stellt das in der Regel kein Problem dar. Bei einer Standard-Radflasche ist die Überdeckung in der Regel nicht größer. Wichtig ist die Bremshebel jederzeit problemlos bedienen zu können. "

Klingt ja plausibel und vernüftig. Mit einer Standardflasche aufm BTA über den Armen besteht da keine Beeinträchtigung, die Arme schnell zum Basebar zwecks Bremsvorgangeinleitung zu bekommen.

andi123 16.05.2025 22:03

das bedeutet Athleten die mit einer geringen Sattelhöhe fahren können hinten Werkzeugsbox am Rahmen plus Flaschenhalter am Rad montieren plus Flaschen am Sattel. Große Athleten mit ner weit ausgefahrernen Sattelstütze nicht?

Neue Art der Diskriminierung?

deralexxx 16.05.2025 22:29

Zitat:

Zitat von andi123 (Beitrag 1781408)
das bedeutet Athleten die mit einer geringen Sattelhöhe fahren können hinten Werkzeugsbox am Rahmen plus Flaschenhalter am Rad montieren plus Flaschen am Sattel. Große Athleten mit ner weit ausgefahrernen Sattelstütze nicht?

Neue Art der Diskriminierung?

Nein, diese Athleten dürfen einen Thule Chariot CX an ihr Rad montieren.

Meik 16.05.2025 22:31

Zitat:

Zitat von Feanor (Beitrag 1781391)
Warum regeln die überhaupt so viel hinten?

Ganz einfach, man will nicht dass sich da hinten mit Box und Flaschen große aerodynamische Flügel drangebastelt werden. Am besten noch leer wie man es bei einigen Profis zu sehen war weil es rein der Aerodynamik dient.

DeanG 16.05.2025 23:31

Ist es nicht auch so, das die meisten Flaschen die verloren gehen aus den hinteren Flaschenhalterungen etc kommen? Die sind ja auch nicht ganz ungefährlich.

Duamax 17.05.2025 10:23

Genau das ist es. Aus meiner Erfahrung gehen fast alle Flaschen hinten verloren und die brenzligen Situationen entstehen, wenn die Flaschen blind und nicht mehr korrekt in den Flaschenhalter zurückgesteckt werden.

Rein aus dem Sicherheitsaspekt gehören alle Flaschenhalter hinter dem Sattel verboten!

Vorne finde ich die Regel mit den 20x25cm hinter dem Ellenbogen im Übrigen sehr gelungen.
Man könnte noch argumentieren, dass sehr große Fahrer mit entsprechend langen Oberarmen noch eine Ausnahme bekommen könnten, da bei denen auch deutlich mehr als 20cm Platz zum Brustkorb ist.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:06 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.