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dass es neuer Regeln bedurfte bei den Auswüchsen der letzten Zeit - fein Der aktuelle Regel-Stand ist nicht ausgereift und auch nicht fair ggü zahlreichen Athleten (zB denen mit sehr kleinen Rahmen, oder wo man den Werkszustand umbauen müsste etc.) |
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Ich fürchte eher, dass ich dann mit dem Rad gar nicht mehr starten darf. :Lachen2: :Blumen: |
Kleben nix gut sagt DTU. :Huhu:
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Random, aber gibt's eigentlich irgendeine Regel die dagegen spricht beim downtube was zu installieren?
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ich hab ggf. leicht reden weil ich kein Plasma 6 habe, aber wenn das Teil de facto nicht abbaubar ist, ist es Teil des Rahmens.
Der KaRi wird nicht für jedes Modell wissen ob eine Box im Original fix dran ist oder drangebaut (gesteckt, geschraubt) oder als Aftermarket-Teil drangedübelt wurde. Die Box geht nicht abzu'klicken', sie kann nicht abgeschraubt werden wie du dich mit dem KaRi vor Ort leicht überzeugen kannst wie könnte auf der Basis behauptet werden "mach mal schnell ab das Ding"? Nicht starten lassen fände ich für ein fix am Rad befindliches Teil mal so gar nicht verhältnismässig. zumal die SpO genau dafür einen Passus hat, §23.6 angebaut vs. integriert. De facto nicht abbaubar (ausser mit Säge) = integriert |
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Bastelei mit Klebeband zurecht nicht ok |
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Bei IRONMAN hab ich grad ne Anfrage laufen. Im Endeffekt habe ich gefragt, ob ich die selbe Box am Rad haben darf wie Magnus Ditlev auch wenn ich nur einen normalen FlaHa habe. :Cheese: Aktuell steht bei meinem Request: "waiting for internal response" ... mal schauen. :Blumen: |
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:Blumen: |
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https://resin-expert.com/ratgeber/carbon-kleben |
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Beides in meinem technisch-juristischen Sprachverständnis & -gebrauch nicht ganz klare Begriffe, die auch ohne weitere Erläuterung nicht klar (voneinander) abzugrenzen sind. „Angebracht“ setzt z.B. nicht voraus, dass es demontierbar sein muss. Auch eine geklebte Box ist „angebracht“. Die Ibert-Toolbox wäre z.B. „angebracht“ und aufgrund der Form in den Rahmen bzw. das Rahmendreieck integriert. Ein integrierter Vorbau/Lenker ist ja auch irgendwie am Rahmen „angebracht“. M. |
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Ich gehe in einen Radladen und kaufe mir ein neues Scott Plasma 6. Das hat bereits im originalen Zustand die integrierte Box und auch den Flaschenhalter für den Sattel. Da habe ich selbst nichts zusätzlich angebracht. Und genau um dieses "angebracht" geht es. In den Rahmen integriert war es bereits herstellerseitig. So würde ich argumentieren und das macht dann alle OEM Boxen legal. Diese Boxen dürfen dann nicht zur 30x30 cm Zone zählen. Nur wenn man Aftermarket-Lösungen (Boxen, Flaschenhalter, CO2 etc.) nicht in diese Zone bekommt, dann wäre es nicht mehr erlaubt. |
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Irgendwo muss eine Grenze gesetzt werden, auch für die OEMs. Kein Kleber = kein Carbon, ja dann wird's lustig ... :Lachanfall: |
Klar, das diskriminiert wieder den Aftermarket. Die ganze Regel ist Unsinn.
Es wäre so einfach gewesen: - 30 cm Grenze horizontal von Hinterkante Rahmen/Sattelstütze und deren Verlängerung nach oben - reguläre Flaschen dürfen von mir aus überstehen - keine Höhenbegrenzung (oder von mir aus 30 cm über Sattel, aber das macht aerodynamisch eh kein Sinn so hoch zu bauen) - max 2 Liter Und dann sind alle Ausnahmen fürs Heck/SHIV mit eingeschlossen und sauber definiert. Keine Grenze zur Hinterachse, keine Höhenbegrenzung. Das verwirrt alles nur. |
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Eindeutig integriert wären aus meiner Sicht nur vollständig im Rahmen liegende Trinksysteme wie z.B beim neuen Cube oder Toolboxen wie beim neuen Cervelo (die aber hier nicht zur Diskussion steht, weil im Unterrohr „integriert“. M. |
Ganz einfach ist das nicht. "Richtig" integrieren können ja nur die paar Hersteller die noch reine Triathlonräder im Programm haben wie Canyon. Diverse andere Hersteller machen die Boxen/Trinksysteme ja bewusst demontierbar weil sie dann nur einen UCI-konformen TT-Rahmen bauen müssen und die Tri-Variante letztlich nur über Anbauteile entsteht.
Letztlich geht es ja um Anbauteile die demontierbar sind. Dieses Jahr ist das alles recht kurzfristig, aber ich denke mittelfristig werden sich im Zubehörmarkt Anbieter finden die regelkonforme Boxen/Trinksysteme für die halbwegs gängigen Modelle anbieten werden. Man muss ja kein 10000€-Rad entsorgen nur weil eine Plastikbox nicht passt. Da sehe ich aber auch die Hersteller in der Pflicht, bei dem was da vielfach für ein Rad aufgerufen wird sollten die durchaus in der Lage sein kurzfristig legale Lösungen anzubieten. Wir reden ja jetzt nicht davon dass ein Rad oder Rahmen illegal wird sondern nur über "billgen angeschraubten Plastikrummel". |
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Mein Beitrag zur Nachhaltigkeit ist: Ich schraube den "angeschraubten Plastikrummel" (Werkzeugbox) ab und schmeiß ihn weg. Ich kaufe mir einen anderen "billigen Plastikrummel" und schraube den an, denn mein Rad hat keine andere serienmäßige Möglichkeit Werkzeug unter zu bringen. WA schafft es einzelnen Schuhmodelle aufzulisten. Da sollte es doch WT oder der DTU gelingen serienmäßige Räder zu zulassen, die vor der Änderung auf dem Markt waren. Das is ein Satz und eine Liste. Fertig. :Blumen: |
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https://www.youtube.com/watch?v=M02VX5Ellq8
Das Youtube Video erklärt nochmal alles ein bisschen detaillierter. Die 30x30 cm Zone für die Heck Regelung ist rotierbar und gilt ab Sattelstütze/Rahmenrückseite entgegen der Fahrtrichtung. Es muss eben nur alles an Halter/Behälter (exkl. Flaschen) dort rein passen. |
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Dann wäre das Scott Plasma mit der Box aus der Serie ja doch erlaubt (Wenn man das 30x30 dreht, dann passt da nämlich (bei mir) alles rein. Dazu muss aber der FlaHa max. waagrecht sein.) Matthias75 hatte glaube ich diese Idee. :Blumen: |
Die Challenge Roth hat ebenfalls ein Video zur Erklärung der neuen DTU Regeln veröffentlicht.
Darin wird gesagt, dass originale Toolboxen/originale Anbauteile nicht zur 30x30 cm Zone gezählt werden. https://www.youtube.com/watch?v=Zg641S-OCuY Im originalen DTU Erklärvideo wird aber explizit angesprochen, dass die originale Box des Trek Speedconcept (Minute 08:10) illegal ist und entweder Box oder Flaschenhalter abzubauen ist. https://www.youtube.com/watch?v=M02VX5Ellq8 :hoho: :hoho: :hoho: |
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Das die in Roth das vernünftig behandeln war klar. Wahrscheinlich aber auch, weil Magnis Ditlev sonst seine Werkzeugbox abbauen müsste. Das findet der bestimmt super. :Lachanfall: :Lachanfall: Danke nochmal. :Blumen: |
Ja, wenn man die Folie rotiert hätte (Drehpunkt unterste Ecke der Box, Ausnutzung der Diagonalen), wäre alles drin gewesen.
In dem Fall hätte man aber auch den Flaschenhalter etwas flacher stellen können (sofern dann die Flaschen immer noch halten). |
wenns knapp nicht passt in die 30x30 -> Sattel zum Checkin ein paar cm runter :cool:
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Das wird bestimmt auch vorkommen: Zum Check-in alles "klein machen", dann wieder "aufbauen". Ich könnte ja auch gleich die Anbauten im Rucksack mitnehmen und dann den Inbus zücken ;)
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Gerade gab's ein Regelupdate:
Freilauf des Vorderrad wurde auf 0,5cm reduziert. Damit sind Liv und Giant wieder legal :) |
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man stelle sich vor, man hat sein Cockpit jetzt komplett umgebaut und jetzt wäre Dein altes Setup doch erlaubt... Mir fehlt da jegliches Verständnis für...ich tippe auf Druck der Industrie... |
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Ich frage mich wie weltfremd und praxisfern man sein muss um ein solches Setup zu verbieten. Mir erschließt sich zu 0% der Sinn dahinter, es dient einfach nicht der Erhöhung der Sicherheit und ist auch aus meiner Sicht auch nicht sinnvoll begründbar. :confused: Keine Ahnung was ich jetzt für Kraichgau und Roth mache. Vll. kauf ich mir noch ne Werkzeugflasche und wenn die Toolbox beim Checkin angemosert wird, baue ich sie ab und auf einen 2-fach Flaschenhalter hinter dem Sattel um, wo dann die Werkzeugflasche mit reinkommt. Es ist einfach nur frustrierend... :( |
Video wurde ja schon gepostet, whoops :D
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Theoretisch könnten also zwei identisch aufgebaute Rädern zum Checkin kommen, das eine kommt durch, weil alles „original“ ist, das andere wird abgewiesen, weil es eine Eigenbau-/Nachrüstlösung hat? M. |
Warum regeln die überhaupt so viel hinten? Es ging doch hauptsächlich um die Flaschentürme vorne.
Klar, so ein Raketenwerfer mit mehr als 2 Flaschen hinterm Sattel, dazu noch ummantelt mit Werkzeug, ist keine Schönheit. Aber die Regelung max. 2 Flaschen / max. insgesamt 2 Liter begrenzt das ja schon. |
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Bez. "Arme überdecken" dürfte nun ziemlich Klarheit herrschen, einmal wirds im Video gezeigt und gesagt, dass eine Standardflasche im BTA idR unproblematisch ist, ich habe auch eine Aussage von der DTU dazu bekommen von Julia Trommershäuser, Managerin Veranstaltungen und Kampfrichterwesen. Zitat: "Die Intention ist, dass die Arme beim Fahren mit dem Earo-Lenker aus dem Lenker genommen werden können, ohne die Flasche zu berühren. Sollte die Überdeckung der Flasche unterhalb der Hälfte der Arme liegen, stellt das in der Regel kein Problem dar. Bei einer Standard-Radflasche ist die Überdeckung in der Regel nicht größer. Wichtig ist die Bremshebel jederzeit problemlos bedienen zu können. " Klingt ja plausibel und vernüftig. Mit einer Standardflasche aufm BTA über den Armen besteht da keine Beeinträchtigung, die Arme schnell zum Basebar zwecks Bremsvorgangeinleitung zu bekommen. |
das bedeutet Athleten die mit einer geringen Sattelhöhe fahren können hinten Werkzeugsbox am Rahmen plus Flaschenhalter am Rad montieren plus Flaschen am Sattel. Große Athleten mit ner weit ausgefahrernen Sattelstütze nicht?
Neue Art der Diskriminierung? |
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Ist es nicht auch so, das die meisten Flaschen die verloren gehen aus den hinteren Flaschenhalterungen etc kommen? Die sind ja auch nicht ganz ungefährlich.
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Genau das ist es. Aus meiner Erfahrung gehen fast alle Flaschen hinten verloren und die brenzligen Situationen entstehen, wenn die Flaschen blind und nicht mehr korrekt in den Flaschenhalter zurückgesteckt werden.
Rein aus dem Sicherheitsaspekt gehören alle Flaschenhalter hinter dem Sattel verboten! Vorne finde ich die Regel mit den 20x25cm hinter dem Ellenbogen im Übrigen sehr gelungen. Man könnte noch argumentieren, dass sehr große Fahrer mit entsprechend langen Oberarmen noch eine Ausnahme bekommen könnten, da bei denen auch deutlich mehr als 20cm Platz zum Brustkorb ist. |
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