triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Olympische Kurzdistanz und Sprint (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=19)
-   -   Tegernsee-Triathlon (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=33103)

Reinhard 21.07.2014 12:24

Zitat:

Zitat von feinkost (Beitrag 1059177)
Ob jetzt die Gewinnerin gesperrt wird :confused: wäre ja mal konsequent.

Die Sperren wurden jetzt wohl rausgegeben.
Ein Freund hat ne entsprechnde Ankündigung bekommen.

Rhing 21.07.2014 13:12

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1059087)
... Ich finde auf die Schnelle den genauen Ablauf zu Köln nicht im Netz, meine aber, dass die Situation etwas komplexer war. War z.B. der Wettkampf nicht bereits genehmigt und auch die entsprechenden Lizenzen von den Startern eingezogen worden? Siehe Seite 3, 2. Absatz des Urteils: Der Verfügungskläger verweigerte nach Ausrichtung des vom Verfügungsbeklagte genehmigten Wettkampfes..... Soweit ich es in Erinnerung habe, ging es auch darum, dass der Verband vorher auf seiner Homepages die Sperren angedroht hatte. ...

Ne, Cologne war nicht genehmigt. UJ hat sich mit gerichtlicher Hilfe gegen die Drohung des Verbandes gewehrt, Startpaßinhaber (und möglicherweise auch "normale" Vereinsmitglieder, weiß ich jetzt nicht mehr) zu sperren und hat deshalb eine Einstweilige Verfügung beantragt und in 1. Instanz vor dem LG auch bekommen. Die ist dann aber in der 2. Instanz vor dem "Dorfgericht" OLG (darüber gibt's dann nur noch den BGH, ich weiß, dass dieser Spruch nicht von Dir kommt) gekippt worden.

Eine Anspruch gegen verbandsfremde Veranstalter folgt aus dem Urteil nicht. Das führt ja gerade zu der Konsequenz, dass der Verband nur indirekt vorgehen kann.

Matthias75 21.07.2014 14:28

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1062157)
Ne, Cologne war nicht genehmigt. UJ hat sich mit gerichtlicher Hilfe gegen die Drohung des Verbandes gewehrt, Startpaßinhaber (und möglicherweise auch "normale" Vereinsmitglieder, weiß ich jetzt nicht mehr) zu sperren und hat deshalb eine Einstweilige Verfügung beantragt und in 1. Instanz vor dem LG auch bekommen. Die ist dann aber in der 2. Instanz vor dem "Dorfgericht" OLG (darüber gibt's dann nur noch den BGH, ich weiß, dass dieser Spruch nicht von Dir kommt) gekippt worden.

Eine Anspruch gegen verbandsfremde Veranstalter folgt aus dem Urteil nicht. Das führt ja gerade zu der Konsequenz, dass der Verband nur indirekt vorgehen kann.

Hatte ich doch grob richtig im Kopf. Es ging nicht um die Legitimation der Lizenzgebühren, sondern um die Drohungen des Verbandes. Der Satz, in dem sich der Richter über den Sinn der Lizenzgebühren auslässt wird nur gerne etwas "uminterpretiert".

Matthias

Rhing 21.07.2014 15:16

Hab das Urteil "damals" gelesen, jetzt nicht mehr. Ein Anspruch des Verbandes auf Zahlung gegenüber Verbandsfremden folgt daraus aber nicht. Nur hat das OLG schon zur Monopolsituation der Verbände Stellung genommen und klargestellt, dass diese Position nicht zu beanstanden ist. Denn zum einen ist der zentrale Verband wünschenswert. Klar, sonst gibt's eben keinen Deutschen Meister, sondern verschiedene. Zum anderen belastet die Abgabe die Veranstalter nicht übermäßig, so dass die Drohung mit Sperre die "fremden" Veranstalter nicht unverhältnismäßig einschränkt. Insoweit ist da m.E. nix "uminterpretiert" und das hat auch nix mit Recht haben und kriegen zu tun. Es hat nur was damit zu tun, dass "freie" Veranstalter und der Verband nicht rechtlich gebunden sind. Insoweit gibt's dann auch keine Zahlungsverpflichtung und umgekehrt kann der Verband erst mal grundsätzlich im Verhältnis zu den ungebundenen Veranstaltern tun und lassen was er will.

Die 1. Instanz hatte eine marktbeherrschende Stellung des Verbandes gesehen und das mit dem T3 begründet, den damals noch der Verband selbst organisiert hat. Mit diesem Argument hatte UJ aber die Wirklichkeit gerade auf den Kopf gestellt. T3 war der Versuch, die Vorherrschaft der auch hier immer wieder bejubelten Challenger und Ironmänner zu beeinträchtigen. Die Verbandsvorstände haben mit allerhöchstem Einsatz das Ding organisiert und das war wahrlich kein Spaziergang. Die wohnten in der Gegend von Münster, der Wettkampf war bekanntlich in Düsseldorf, d.h. 100 km entfernt und die Vorstände lebten natürlich auch nicht an einem Ort, wie das z.B. in nem Verein üblicherweise so ist. Mit "marktbeherrschender Konkurrenz", wie UJ vorgetragen hat, hatte das ganze nix, aber auch gar nix zu tun.

Ich sehe keinen Grund, weshalb das in Bayern anders laufen sollte als in NRW. Mit einem Unterschied: Der NRW TV ist nach wie vor durch die Kosten des Rechtstreits enorm belastet. Vorher haben die anderen Landesverbänden und die DTU natürlich Solidarität zugesagt und offensichtlich hatten alle Schiß wegen des erstinstanzlichen Urteils. Das war natürlich dann, als das positive Ergebnis da war, auf das sich jetzt alle berufen können, nicht mehr der Fall.

-MAtRiX- 22.07.2014 07:08

Hat denn nun ein Teilnehmer vom Tegernsee Triathlon auch ein Mail bzgl. Sperre erhalten (analog wie im Parallelthread "Unwissenheit schützt nicht vor ...")?

frimipiso 22.07.2014 14:48

Zitat:

Zitat von Reinhard (Beitrag 1062131)
Die Sperren wurden jetzt wohl rausgegeben.
Ein Freund hat ne entsprechnde Ankündigung bekommen.

Ich kenne auch jemanden, der eine Ankündigung erhalten hat. Klingt nach einem massiven Eigentor für den BTV. Die Anzahl der Startpässe wird im nächsten Jahr sicherlich massiv einbrechen.

Ich werde in meinem Leben niemals einen Startpass beantragen und damit meine Freiheit aufgeben! :(

Hafu 22.07.2014 15:09

Zitat:

Zitat von frimipiso (Beitrag 1062761)
Ich kenne auch jemanden, der eine Ankündigung erhalten hat. Klingt nach einem massiven Eigentor für den BTV. Die Anzahl der Startpässe wird im nächsten Jahr sicherlich massiv einbrechen.

Ich werde in meinem Leben niemals einen Startpass beantragen und damit meine Freiheit aufgeben! :(

Du meinst so, wie in NRW, die vor zwei Jahren schon einmal zu einem solchen Mittel gegriffen haben?:Huhu:

Für die meisten Triathleten ist die Entscheidung Startpass oder nicht ein einfaches Rechenexempel: geplante Wettkämpfe x Anzahl der Tageslizenzen.

Wenn dir "deine Freiheit" so viel wert ist, dass du dafür auch in Summe mehr Geld an die Fachverbände überweist, als dir der Jahresstartpass kosten würde, dann ist dir der BTV und die DTU vermutlich für eine solche Spende dankbar.:Blumen:

Wenn du ohnehin nur Volksdistanzen machst, würde ein Startpass ohnehin keinen Sinn machen. Ich selbst würde mir bei einer derartigen Ausrichtung auch keinen holen.

frimipiso 22.07.2014 15:26

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1062772)
Für die meisten Triathleten ist die Entscheidung Startpass oder nicht ein einfaches Rechenexempel: geplante Wettkämpfe x Anzahl der Tageslizenzen.

Ich liege an der Grenze, ab der es sich finanziell lohnen würde und hatte mal überlegt, ob ich mir den Startpass hole. Aber die Entscheidung wird mir jetzt "erleichtert".

staen 22.07.2014 17:01

Hallo Hafu,

nach durchlesen des ganzen Themas von vorne bis hinten + Verständnis für alle Argumente hätte ich noch eine Frage:

Gibt es denn im Verband Überlegungen, dass die Startpassinhaber bei nichtgenehmigten Rennen starten dürfen, wenn sie selbst eine Abgabe zusätzlich direkt an den Verband abführen würden?

Szenario: Ich stelle mir vor, dass ich eine Saisonplanung mache und mir eine nichtgenehmigte Veranstaltung einfach terminlich gut reinpassen würde (z.B. eben der Tegernsee, da geografische Nähe etc.). Bisher müsste ich aus Verbandssicht als Startpassinhaber auf diese Veranstaltung verzichten, obwohl sie mir ja evtl. etwas für mein Training z.B. für eine spätere LD etwas nützen würde. Weil eine Sperre im Raum steht sollen die Atlethen ggf. daheim bleiben. Das kann ja nicht im sportfördernden Verbandssinn sein? Stattdessen könnte der Verband doch eine Extragebühr direkt erheben, damit wäre die "wilde" Veranstaltung teurer als die genehmigte, Versicherungsthema wäre regelbar, der Verband hätte Geld für die Nachwuchsförderung etc. und der Sportler könnte seinen Sport ausüben.
Wäre das nicht eine denkbare Alternative zu "sperren" und "verbieten"? Ein Limit von z.B. 2 derartigen Genehmigungen pro Jahr wäre ja denkbar, damit die Leute nicht total wild durch die Gegend düsen.

Besten Gruß + Danke für deine Antwort (und die bisherigen fachlich sehr wertvollen Beiträge!),
Wolfgang

Rhing 22.07.2014 17:23

Ich bin ja nicht angesprochen und meine BTV-Zeit ist lange vorbei - im Barmer Turnverein ;) . Aber ich würde erst mal klarstellen, dass der Verband jemand für die Koordinierung der ganzen Einzelfälle sucht.

Sonderregelungen hat's ja immer gegeben, in Bayern, spezielle in BaWü, in HH und in Hessen, kurz da, wo es die großen Veranstaltungen gibt. Hat aber immer Ärger gegeben. Z.B. Frage ich mich, wieso unser Verein als Veranstalter voll zahlen soll und obendrein noch nen Verspätungszuschlag abzuführen hat, wenn der ehrenamtlich tätige Leiter sich mit der Abrechnung 2 Wochen Zeit läßt. Also, warum soll's da Ausnahmen geben? Das ganze nur aus Teilnehmersicht zu sehen ist stark verkürzt.

Franco13 22.07.2014 17:30

Zitat:

Zitat von staen (Beitrag 1062830)
Gibt es denn im Verband Überlegungen, dass die Startpassinhaber bei nichtgenehmigten Rennen starten dürfen, wenn sie selbst eine Abgabe zusätzlich direkt an den Verband abführen würden?

Glaube (hoffe) ich nicht.

Das wäre ja eine Art Ablasshandel, den es in Deutschland nur bei der katholischen Kirche und für selbstanzeigende Steuersünder gibt.

Obwohl, wenn ich es recht bedenke, das könnte in Bayern klappen. ;)

Dann bitte auch gleich über einen Ablass für das Windschattenfahren nachdenken, z.b. 20 EUR für einmal erwischt werden und 100 EUR Flatrate für ein ganzes Rennen. Das würde die Kassen des Verbandes wirklich füllen und für die Sportler immer noch günstig sein, verglichen mit Kosten für das ganze Aero-Gedöns.

Rhing 22.07.2014 17:35

Aber eins muss man dem Staen lassen: es ist ein alternativer Ansatz. Ob er jetzt "gut" ist, von den Abwicklungsproblemen mal abgesehen, muss ich mir erst mal überlegen. Doping, Windschatten, Abkürzen und Genehmigung sind schon unterschiedliche Dinge.

Hafu 22.07.2014 17:41

Zitat:

Zitat von staen (Beitrag 1062830)
Hallo Hafu,

nach durchlesen des ganzen Themas von vorne bis hinten + Verständnis für alle Argumente hätte ich noch eine Frage:

Gibt es denn im Verband Überlegungen, dass die Startpassinhaber bei nichtgenehmigten Rennen starten dürfen, wenn sie selbst eine Abgabe zusätzlich direkt an den Verband abführen würden?

Szenario: Ich stelle mir vor, dass ich eine Saisonplanung mache und mir eine nichtgenehmigte Veranstaltung einfach terminlich gut reinpassen würde (z.B. eben der Tegernsee, da geografische Nähe etc.). Bisher müsste ich aus Verbandssicht als Startpassinhaber auf diese Veranstaltung verzichten, obwohl sie mir ja evtl. etwas für mein Training z.B. für eine spätere LD etwas nützen würde. Weil eine Sperre im Raum steht sollen die Atlethen ggf. daheim bleiben. Das kann ja nicht im sportfördernden Verbandssinn sein? Stattdessen könnte der Verband doch eine Extragebühr direkt erheben, damit wäre die "wilde" Veranstaltung teurer als die genehmigte, Versicherungsthema wäre regelbar, der Verband hätte Geld für die Nachwuchsförderung etc. und der Sportler könnte seinen Sport ausüben.
Wäre das nicht eine denkbare Alternative zu "sperren" und "verbieten"? Ein Limit von z.B. 2 derartigen Genehmigungen pro Jahr wäre ja denkbar, damit die Leute nicht total wild durch die Gegend düsen.

Besten Gruß + Danke für deine Antwort (und die bisherigen fachlich sehr wertvollen Beiträge!),
Wolfgang

Nein, Wolfgang.
Die Überlegungen gibt es nicht.
Die Startpassbesitzer haben ja ohnehin schon alle Versicherungsgebühren inklusive DTU- und Verbandsbeitrag für 12 Monate beglichen. Von diesen Teilnehmern nun eine Extra-Gebühr zu verlangen, die eigentlich der Veranstalter bzw. die Starter ohne Startpass zahlen müssten, wäre nicht logisch.
Starter ohne Startpass würden ja dann nichts zahlen und wenn man das akzeptiert, würde sich der Veranstalter einen unfairen Vorteil gegenüber abgabenehrlichen Veranstaltern am Schliersee, in München, Karlsfeld, am Chiemsee und in Bad Tölz verschaffen und könnte entweder seinen Wettkampf wesentlich billiger anbieten oder pro Starter einen wesentlich höheren Profit einstreichen.

Wenn du 2015 am Tegernsee starten willst, schreib einfach dem Organisator, dass er sich mit dem Verband einigen möge und du anderenfalls auf einen Start verzichten wirst. Ist 'ne einfache Rechnung: wenn die Gefahr für den Organisator besteht, dass im kommenden Jahr nur 50 Starter (oder mehr) wegen dieses aus unserer Sicht komplett überflüssigen und zeitraubenden Streits weniger in Tegernsee sich melden, sind die wirtschaftlichen Einbußen für den Veranstalter schon höher als die Verbandsabgaben.

Da Zahlen für einen kommerziellen Veranstalter immer wichtiger sein werden als Argumente wie Solidarität, Gemeinwohl, Nachwuchs, Sportförderung etc. wird er sich bei solchen Rahmenbedingungen für die reguläre Variante mit den Abgaben entscheiden, egal wie reserviert er auch sonst dem Verband gegenübersteht.

Franco13 22.07.2014 17:49

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1062853)
Aber eins muss man dem Staen lassen: es ist ein alternativer Ansatz. Ob er jetzt "gut" ist, von den Abwicklungsproblemen mal abgesehen, muss ich mir erst mal überlegen. Doping, Windschatten, Abkürzen und Genehmigung sind schon unterschiedliche Dinge.

Nein, der Ansatz ist nicht gut, weil man sich mit extra Geld auch extra Privilegien erkaufen kann.

Deshalb hoffe ich auch, daß die DTU nie auf die Idee kommt die Premium-Startpass Inhaber bei Anmeldungen irgendwo zu bevorzugen, z.B. durch die Möglichkeit sich vor anderen anzumelden oder Kontingente für diese frei zu halten. Dann müsste sich der Verband mit Recht vorwerfen lassen vorrangig aufs Geldverdienen zu schauen.

Der richtige Ansatz wäre hier zu prüfen, inwiefern das Verbot bei nicht genehmigten Veranstaltungen zu starten richtig ist und ob man es komplett abschaffen will.

Rhing 22.07.2014 17:52

Zitat:

Zitat von Franco13 (Beitrag 1062863)
?.. Der richtige Ansatz wäre hier zu prüfen, inwiefern das Verbot bei nicht genehmigten Veranstaltungen zu starten richtig ist und ob man es komplett abschaffen will.

Und Dein konkreter Vorschlag dazu, der die verbandskonformen Vereine nicht benachteiligt, ist, mal abgesehen von der hier über 3 Jahre nicht funktionierenden Überzeugungsarbeit?

staen 22.07.2014 17:59

Barmer Turnverein.....:Cheese:

Sorry, aber ich bin Sportler und sehe es eben dadurch auch primär aus Sportlersicht. Es wurde ja auch betont, dass es den Verband für die Sportler gibt etc., was ja auch nur sinnvoll & logisch ist.

@Franco13: Deine Antwort sind Äpfel vs. Birnen, findest du nicht?:Blumen: Ablasshandel finde ich auch ein hartes Wort.

Es geht ja um die Saisonplanung des 08/15 - Atlethen. Das man Nachwuchskaderathleten stärkere Vorgaben macht / Verbote ausspricht kann ich ja grundsätzlich verstehen (es werden Fördergelder bezahlt, Sponsoren vermittelt etc. - also der Verband hilft den Leuten echt weiter und hat deshalb auch eine berechtigte Erwartungshaltung), aber wieso muss sich der ganz normale Agegrouper mit Haut & Haaren verpflichten und darf dann nicht mehr zumindest ausnahmsweise / selten (wie oft ist sicher diskutabel) bei Veranstaltungen von anderen Anbietern starten, wenn ihm dies Spaß macht und er danach genau so gerne bei genehmigten Veranstaltungen starten will?

Ich denke, dass man so die Basis des Verbandes, die einfach aus Spaß an der Freude sportelnden Erwachsenen, demotiviert und von ihrem Sport im Rahmen des Verbands abbringt. Und ein Starterpass ist eben auch für solche Sportler attraktiv, da sie ihre Kosten zumindest etwas senken können - ebenso für den Verband, da er mehr wirklich aktive Mitglieder nachweisen kann. Also eigentlich eine win-win - Situation.

Und ja, ich habe das Thema Versicherung, Nachwuchsförderung etc. pp. gelesen und verstanden und habe keine Allergie gegen Verbände, Abgaben, Steuern oder sonstiges und verstehe die Argumentation von Hafu und anderen, die sich in Vereinen engagieren. Ich wäre ja auch bereit, etwas zusätzlich zu bezahlen & dadurch dem Verband mehr Mittel zu geben.
Die Verbandslinie in der hier kommunizierten Form erscheint mir nur "etwas" eigenartig und sehr schwarz / weiß.

Hintergrund: ich bin nicht von der Regelung betroffen, aber ein Freund von mir, auf den genau o.g. zutrifft und der jetzt zwei Wettkämpfe nicht machen darf weil er gesperrt ist. Mir leuchtet einfach nicht ein, warum hier nur über "verbieten" und "sperren" gesprochen wird, wenn es auch Alternativlösungen (z.B. 10.-€ direkt an die Nachwuchsförderung, Einreichen von Überweisungsbeleg und dadurch Aufheben der Sperre, um mal einen konkreten Vorschlag zu machen) gäbe.

Besten Gruß.

Franco13 22.07.2014 18:00

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1062865)
Und Dein konkreter Vorschlag dazu, der die verbandskonformen Vereine nicht benachteiligt, ist, mal abgesehen von der hier über 3 Jahre nicht funktionierenden Überzeugungsarbeit?

Du hast mich falsch verstanden. Ich möchte diese Regel nicht abschaffen und habe auch keine Problem damit mich daran zu halten.

Ich finde nur den Ansatz sich freikaufen zu können nicht gut.

staen 22.07.2014 18:02

@ Hafu: danke für die Antwort, habe sie erst nach dem Verfassen des letzten Posts gelesen.

Rhing 22.07.2014 19:33

Zitat:

Zitat von Franco13 (Beitrag 1062874)
Du hast mich falsch verstanden. Ich möchte diese Regel nicht abschaffen und habe auch keine Problem damit mich daran zu halten.

Ich finde nur den Ansatz sich freikaufen zu können nicht gut.

Peace :Cheese:
Ne, freikaufen ist Mist, klar. Aber glücklich ist mit der Sperre ja keiner (glaub ich). Ist ja eher so, dass wir keine andere praktisch funktionierende Lösung sehen und da ist es erst mal gut, wenn man der Phantasie freien Lauf läßt, meine ich.

Rhing 22.07.2014 19:51

Zitat:

Zitat von staen (Beitrag 1062873)
Barmer Turnverein.....:Cheese:

Sorry, aber ich bin Sportler und sehe es eben dadurch auch primär aus Sportlersicht. Es wurde ja auch betont, dass es den Verband für die Sportler gibt etc., was ja auch nur sinnvoll & logisch ist.

Nach 3 IM-Distanzen und Starter in der NRW-Masters-Liga kann ich glaub ich auch sagen, dass ich ein paar sportliche Dinge umsetze, auch wenn ich'n alter Sack bin. ;)

Zum anderen: wenn jemand Hobbysportler ist (wie ich auch), ist es dann wirklich notwendig oder auch nur wichtig, unbedingt diese 2 Wettkämpfe mitzumachen und wer organisiert das alles. Da steht kein DFB dahinter mit Millionen. Keine Ahnung, wie's beim B(ay)TV ;) läuft. Der NRWTV hat 1,5 Mitarbeiterinnen (oder 2 mal 0,5, weiß ich nicht genau). Der Rest macht das ehrenamtlich. Das erfordert ne Menge Einsatz und damit käme noch ne Schüppe drauf.

Bei uns im Verein geht regelmäßig die Diskussion los, ob's Pflichthelferstunden gibt. Ich halte das eigentlich für nicht schlecht, denn so kommen immer dieselben "Dummen". Nur wer kontrolliert das? Ich stell mich nicht bei jedem Wettkampf, den wir ausrichten, etc. Hin, Zähl die Leute, pass auf, wer nur morgens "beim Apell" da ist und wer nur Arbeiterdenkmal spielt. Und die mit den Vorschlägen wollens auch nicht machen.

tandem65 22.07.2014 22:31

Zitat:

Zitat von binderth (Beitrag 1059099)
Warum sollte ich sportrechtlich als nicht im Verband organisierter Veranstalter mit sportrechtlichen Sanktionen von ihm rechnen müssen?

Musst der Veranstalter ja nicht. Schreibt Hafu doch auch.
Wen nder Veranstalter tatsächlich mit der Beantragung einer Genehmigung geworben hat und diese tatsächlich nicht Beantragt wurde sehe ich sogar die Möglichkeit des Regresses der gesperrten Athleten gegen den Veranstalter. Das ist dann auch schnell kein Spaß mehr wenn da tatsächlich ein Start in Wiesbaden zur Debatte steht.

frimipiso 22.07.2014 22:32

Hi Zusammen,

also ich finde das Verhalten des BTV extrem unfair, unsportlich und arglistig und zwar aus folgenden Gründen (zu denen mich die Meinung des BTV und Hafu interessieren würde):

Die Anmeldung für den TT begann im Februar. Zu diesem Zeitpunkt war dem BTV bekannt, dass es keine reguläre Einigung mit dem Veranstalter des TT geben kann, da im Nachhinein (also nach erfolgter Anmeldung) die Startgebühr nicht mehr erhöht werden kann und auch keine Tageslizenzen mehr gefordert werden können. Somit musste der BTV zu diesem Zeitpunkt bereits an eine Sperrung der teilnehmenden Startpassinhaber gedacht haben. Aber es erfolgte keine Information an die Vereine oder die Startpassinhaber.

Also meldeten sich die Athleten eifrig beim TT an, zahlten die Startgebühr, planten ihre Saison um den TT herum, trainierten für den TT, buchten eventuell Unterkünfte und arrangierten die Anreise (z.B. günstige Zugtickets).

Dann kam am 23.6. (weniger als 2 Wochen vor dem TT!!!) die Nachricht an die Vereine: "Ätschibätsch. Alle Startpassinhaber können bei Teilnahme am TT gesperrt werden.". Also verlangte der BTV hier die Startgebühr von 52 Euro verfallen zu lassen, die Saisonplanung umzuwerfen, die gebuchte Unterkunft zu stornieren und hierfür eine Stornogebühr zu zahlen und eventuell gebuchte Zugtickets verfallen zu lassen (wenn man nicht zufällig Urlaub am Tegernsee machen wollte).

Also hat der BTV über 4 Monate zu der möglichen Sperrung geschwiegen und die Athleten wissenden Auges in ein Dilemma laufen lassen. Für mich ist das arglistig. Ich hätte nun gedacht, dass der BTV sich sportlich verhält und sagt: "Gut wir haben es verpasst, rechtzeitig vor dem TT zu warnen. Das ist unsere Schuld. Dieses Mal gibt es keine Sperrungen und nächstes Mal warnen wir früher." Und jetzt gehen die Sperrungsankündigungen raus. Sorry aber das ist ein schlechter Stil. Hier werden die Interessen der Athleten für die finanziellen Interessen des BTV geopfert.

Wenn der BTV bereits im Februar eine Warnung an die Vereine verschickt hätte, dann hätten die Athleten von einer Anmeldung absehen können um finanzielle Verluste oder eine Sperrung abwenden zu können. Ausserdem wäre dies strategisch gegenüber dem Veranstalter des TT geschickter gewesen, da dies die Verhandlungsposition des BTV verbessert hätte. Aber jetzt die Startpassinhaber zu bestrafen, weil der BTV eine lange Leitung hatte, ist ein Unding.

Natürlich wird jetzt das Argument kommen, dass der Startpassinhaber die Pflicht hat, sich zu erkundigen, ob der TT sportrechtlich vom BTV genehmigt würde. Das mag rechtlich gesehen schon so sein (in einer idealen Welt). Allerdings geht in der Realität kein Freizeitsportler davon aus, dass es hier Probleme geben könnte. Ich hatte noch nie von solchen Problemen gehört. Und hier sehe ich den BTV in der Pflicht, die Vereine frühzeitig zu informieren, damit nicht jeder Einzelne das Kleingedruckte der Ausschreibung studieren muss. Diesen Service würde ich von einem Verband schon verlangen. Wozu ist er sonst da, als die Interessen der Athleten zu vertreten und zu informieren?

Man könnte dem BTV auch Arglist unterstellen. Die Information zu einer möglichen Sperrung wurde so lange zurückgehalten, um eine grosse Anzahl von Sperrungen zu bewirken, was dann wiederum den Druck auf den Veranstalter für das nächste Jahr erhöht. Aber so weit will ich nicht gehen.

Der BTV hat sich in unserem Verein durch diese Geschichte einen sehr schlechten Ruf eingehandelt. Man misstraut nun generell vielen Aktivitäten des BTV. Er ist der "Verlierer der Herzen".

Ciao,

frimipiso

P.S.: Prinzipiell verstehe ich die Position des BTV gegenüber dem Veranstalter des TT und würde diese auch unterstützen. Aber so geht's nicht!

NBer 22.07.2014 22:44

also vom zeitlichen ablauf her kann man dem BTV keinen vorwurf machen. theoretisch hätte der BTV nämlich überhaupt nicht vorwarnen müssen.
jede genehmigte veranstaltung hat eine genehmigungsnummer des landesverbandes, es obliegt der aufmerksamkeit des sportlers, diese nummer zu beachten. weiterhin sind ALLE genehmigten veranstaltungen auf der landesverbandsseite aufgelistet. und zwar rund ab november/dezember des vorjahres. taucht ein wettkampf dort nicht auf, muss man als athlet skeptisch werden. mit dieser liste hat der landesverband seine informationspflicht rund ein halbes jahr vor der saison erfüllt, denn die lage ist ganz klar...alle wettkämpfte die nicht auf dieser liste stehen sind ungenehmigt. da gibt es kein vertun.
gerade wenn man weiss, das es probleme mit ungenehmigten wettkämpfen gibt oder geben kann, obliegt es der aufmerksamkeit des sportlers bei der anmeldung, sich die wettkämpfe genau anzusehen und nicht dem landesverband alle solche wettkämpfe herauszusuchen und vor ihnen zu warnen.

Tscharli 22.07.2014 22:49

Zitat:

Zitat von frimipiso (Beitrag 1062985)




Man könnte dem BTV auch Arglist unterstellen.

kann man nicht, genauso wenig wie man den Teilnehmern Dummheit unterstellt

GrrIngo 22.07.2014 23:05

Zitat:

Zitat von frimipiso (Beitrag 1062985)
Der BTV hat sich in unserem Verein durch diese Geschichte einen sehr schlechten Ruf eingehandelt. Man misstraut nun generell vielen Aktivitäten des BTV. Er ist der "Verlierer der Herzen".

Es haben also bei euch Leute Stimmung gegen den BTV gemacht, und dies so erfolgreich, dass der BTV als der Böse da steht.
Hätte man diese Diskussionen in den vergangenen Jahren z.B. in NRW verfolgt, würde man das ganze ganz anders sehen. Genauso bei den so unbekannten Veranstaltungen mit Mdot-Label, oder die entsprechenden Diskussionen in anderen Landesverbänden.
Hätte man diese Energie, die man jetzt in das Verteufeln des Verbandes investiert, in die Information der Vereinsmitglieder gesteckt, wäre es gar nicht dazu gekommen. Stellt sich doch die Frage: wer hat da was gegen den Verband / gegen das aktuelle Präsidium, und warum?

sybenwurz 22.07.2014 23:22

Zitat:

Zitat von frimipiso (Beitrag 1062985)
Wenn der BTV bereits im Februar eine Warnung an die Vereine verschickt hätte, ...

Imho sehe ich den BTV (und keinen anderen Landesverband) nicht in der Bringschuld, Athleten vor ungenehmigten Veranstaltungen warnen zu müssen, sondern den Athleten in der Pflicht, sich dem Reglement getreu, dem er sich mit Kauf des Startpasses unterworfen hat, zu verhalten.
Als ich noch nen Startpass hatte, galt bei jeder Veranstaltung der erste Blick der Genehmigungsnummer des Landesverbandes.

Ist ja aber schick heutzutage, die Verantwortung immer abzuwälzen und fürs eigene (Fehl-)Verhalten die Schuld bei anderen zu suchen. Am Windschattenfahren sind die zu vollen Strecken schuld, beim überführten Dopingverbrecher irgendwelcher Dreck in NEMs und bei Sperrung wegen Teilnahme an ungenehmigter Veranstaltung der Landesverband.
Ja nee, schon klar.

Pieton 22.07.2014 23:57

Also hat der BTV über 4 Monate zu der möglichen Sperrung geschwiegen und die Athleten wissenden Auges in ein Dilemma laufen lassen. Für mich ist das arglistig. Ich hätte nun gedacht, dass der BTV sich sportlich verhält und sagt: "Gut wir haben es verpasst, rechtzeitig vor dem TT zu warnen. Das ist unsere Schuld. Dieses Mal gibt es keine Sperrungen und nächstes Mal warnen wir früher." Und jetzt gehen die Sperrungsankündigungen raus. Sorry aber das ist ein schlechter Stil. Hier werden die Interessen der Athleten für die finanziellen Interessen des BTV geopfert.

Wenn der BTV bereits im Februar eine Warnung an die Vereine verschickt hätte, dann hätten die Athleten von einer Anmeldung absehen können um finanzielle Verluste oder eine Sperrung abwenden zu können. Ausserdem wäre dies strategisch gegenüber dem Veranstalter des TT geschickter gewesen, da dies die Verhandlungsposition des BTV verbessert hätte. Aber jetzt die Startpassinhaber zu bestrafen, weil der BTV eine lange Leitung hatte, ist ein Unding.

--------------------------------
Das Problem beim TT bestand ja schon ab 2012. Der BTV hätte ja schon ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit gehabt, die Sportler darauf hinzuweisen. Ich wüsste gerne, ob die Veranstaltung letztes Jahr und das Jahr zuvor denn vom BTV genehmigt war ( und auch der reguläre Betrag abgeführt wurde) oder einfach geduldet wurde.
Die Sportler 14 Tage vor Start ins Messer laufen zu lassen, ist sehr schlechter Stil.

Pieton

cfexistenz 23.07.2014 01:45

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1063015)
Imho sehe ich den BTV (und keinen anderen Landesverband) nicht in der Bringschuld, Athleten vor ungenehmigten Veranstaltungen warnen zu müssen, sondern den Athleten in der Pflicht, sich dem Reglement getreu, dem er sich mit Kauf des Startpasses unterworfen hat, zu verhalten.
Als ich noch nen Startpass hatte, galt bei jeder Veranstaltung der erste Blick der Genehmigungsnummer des Landesverbandes.

Ist ja aber schick heutzutage, die Verantwortung immer abzuwälzen und fürs eigene (Fehl-)Verhalten die Schuld bei anderen zu suchen. Am Windschattenfahren sind die zu vollen Strecken schuld, beim überführten Dopingverbrecher irgendwelcher Dreck in NEMs und bei Sperrung wegen Teilnahme an ungenehmigter Veranstaltung der Landesverband.
Ja nee, schon klar.

+1 genau so und nicht anders! Wenn ich mich einer Olympischen Distanz anmelde (und so gut wie jeder Triathlet der Startpassbesitzer ist weiss, dass es ab der Olypischen Distanz normalerweise Tageslizenzen gibt) und dann merke, dass mir der Veranstalter keine 16 Euro Gebühr abnehmen möchte oder den Startpass zeigen lässt, ist es für mich hinreichend klar, das die Veranstaltung nicht genehmigt wurde. In den vergangenen 2 Jahren war die Veranstaltung am Tegernsee auch nicht genehmigt, eine Teilnahme wurde aber geduldet. Ich seh es nur recht, wenn doch auch mal die Regeln durchgesetzt werden.

Bei kleineren Volkstriathlons, die keine Tageslizenz erfordern ist das ganze sicher nicht sofort auf den ersten Blick zu identifizieren, beim Tegernsee isses aber klar.

Der BTV hat nach meiner Auffassung mit der Veröffentlichung der Startpassbedingungen seine Informationspflicht getan. Man muss sich halt mal anschauen was man da unterschreibt. Ich kann bei mir in der Uni auch niemanden dafür verantwortlich machen, wenn ich mich nicht für die richtigen Klausuren anmelde und im nachhinein rumlamentieren, man hätte es mir richtig sagen müssen.

Triathlon ist doch im größten Teil Einzelsport. Wenn ihr das nicht auf die Reihe bekommt, dann geht in nächsten Fußballverein und lasst euch vom Trainer aufs nächste Spiel einladen, oder überlasst das denken den Pferden, haben doch sowieso die größeren Köpfe.

@Pieton, sei zufrieden, dass der BTV überhaupt warnt, denn das muss er nicht. Man hätte auch einfach danach die Sperren rausschicken können wie man lustig ist, unbeachtet vom restlichen Saisonprogramm jedes einzelnen. Da wäre doch vielleicht noch mehr an Kohle draufgegangen als für die TT Veranstaltung.

Stefan 23.07.2014 06:44

Zitat:

Zitat von frimipiso (Beitrag 1062985)

Man könnte dem BTV auch Arglist unterstellen.

Man könnte den Sportlern auch Unwissenheit unterstellen.

Wer nicht in der Lage ist, die DTU-Ordnungen selbst zu finden, kann gerne diesem Link folgen:
http://www.dtu-info.de/ordnungen.html

Ich kann auch nicht mit dem Rad über eine rote Ampel fahren und mich bei der Polizei damit rausreden, dass ich dachte, die Ampel sei eine farbige Strassenbeleuchtung.

Dem BTV hier irgendwas zu unterstellen ist eine Frechheit.

Tscharli 23.07.2014 08:03

Zitat:

Zitat von Pieton (Beitrag 1063037)
Also hat der BTV über 4 Monate zu der möglichen Sperrung geschwiegen und die Athleten wissenden Auges in ein Dilemma laufen lassen. Für mich ist das arglistig.

so ähnlich wie die Polizei im Strassenverkehr, die lässt einen auch arglistig in die Radarkontrolle rasen und warnt nicht davor:(

Hafu 23.07.2014 08:33

Zitat:

Zitat von frimipiso (Beitrag 1062985)
Hi Zusammen,

also ich finde das Verhalten des BTV extrem unfair, unsportlich und arglistig und zwar aus folgenden Gründen (zu denen mich die Meinung des BTV und Hafu interessieren würde):

Die Anmeldung für den TT begann im Februar. Zu diesem Zeitpunkt war dem BTV bekannt, dass es keine reguläre Einigung mit dem Veranstalter des TT geben kann, da im Nachhinein (also nach erfolgter Anmeldung) die Startgebühr nicht mehr erhöht werden kann und auch keine Tageslizenzen mehr gefordert werden können. Somit musste der BTV zu diesem Zeitpunkt bereits an eine Sperrung der teilnehmenden Startpassinhaber gedacht haben. Aber es erfolgte keine Information an die Vereine oder die Startpassinhaber.

Für 2,-€ Veranstalterabgabe bei einem Wettkampf, der 50,-€ Startgeld kostet, muss kein komerzieller Organisator die Startgebühr erhöhen. So knapp kalkuliert sind die Budgets nicht.

Die Tageslizenz für Athleten ohne Startpass, kann bei der Startnummernausgabe kassiert werden. Die muss ja nicht der Veranstalter sondern die Athleten begleichen. Wer schon ein paar Jahre Triathlon macht, weiß , dass vor einigen jahren die Tageslizenz immer erst am Wettkampftag beglichen werden musste, selbst Roth hat es vor einigen Jahren noch so gehandhabt.

Wir hatten in der Tat, bis etwa eine Woche vor dem Wettkampf noch die durchaus nicht unnbegründete Hoffnung, dass der TT-Veranstalter einlenkt und hatten deshalb einen Plan B in der Schublade mit einer Kampfrichterplanung für den Tegernseetriathlon. Erst 1 Woche vor dem Wettkampf erfolgte die Ausladung der vorgesehenen BTV-Kampfrichter.

Ich hatte glaube ich schon mal erwähnt, dass es seit dem Frühjahr auch Verhandlungen mit fünf anderen Veranstaltern, als den jetzt bekannt gewordenen drei Triathlons gab. Hier konnte jeweils vor der Veranstaltung (z.T. auch relativ kurzfristig) ein Einvernehmen erzielt werden.


Zitat:

Zitat von frimipiso (Beitrag 1062985)
.... Also verlangte der BTV hier die Startgebühr von 52 Euro verfallen zu lassen, die Saisonplanung umzuwerfen, ...

Ich habe mit vielen angemeldeten Athleten im Vorfeld kommuniziert, Ihnen von einem Start abgeraten (und ihnen natürlich auch geraten die Startgebühr, aufgrund des fehlenden Hinweises in der Ausschreibung auf die sportrechtliche Genehmigung und die Problematik die sich damit für die versicherungsrechtliche Seite und die drohenden Sperren für Startpasbesitzer ergibt) zurückzufordern.

Ich bin mir sicher, dass das gezahlte Geld auch rücküberwiesen wurde. Die Rechtslage ist m.E.n klar, werde aber eventuell stichpunktartig nochmal nachfragen

Zitat:

Zitat von frimipiso (Beitrag 1062985)
Hier werden die Interessen der Athleten für die finanziellen Interessen des BTV geopfert.
...!

Natürlich geht es im Kern letztlich auch um Geld, letztlich aber auch um eine Einheitlichkeit der Wettkampflandschaft und auch um Wettkampfqualität.

Der BTV darf keine Gewinne machen. Alle einlaufenden Gelder fließen mehr oder weniger sofort wieder in den Sport in diverse Projekte zurück(Kampfrichterausbildung, Übungsleiteraubildung, Jugendförderung, Bayernkader, Ligabetrieb, Antidoping-Etat mit eigenen Kontrollen, DTU-Abgaben).

Je kleiner aber die Basis derer ist, die Abgaben zahlen, desto eher müssen die Gebühren für Startpass oder sonstige Abgaben wieder erhöht werden. Auch dann wäre das Geschrei absehbar groß und die VEreins-Delegierten, die das absegnen müssten, zu recht auf den Verband verärgert, wenn der BTV einerseits hinnnimmt, dass verschiedenen Veranstalter aus der Verbandssoldiarität ausscheren und die ehrlichen Veranstalter/ Vereine dafür mehr zahlen müssen.

Zitat:

Zitat von Pieton (Beitrag 1063037)
...
--------------------------------
Das Problem beim TT bestand ja schon ab 2012. Der BTV hätte ja schon ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit gehabt, die Sportler darauf hinzuweisen. Ich wüsste gerne, ob die Veranstaltung letztes Jahr und das Jahr zuvor denn vom BTV genehmigt war ( und auch der reguläre Betrag abgeführt wurde) oder einfach geduldet wurde.
Die Sportler 14 Tage vor Start ins Messer laufen zu lassen, ist sehr schlechter Stil.

Pieton

s.o.

Die Veranstaltung war auch in den beiden Jahren zuvor nicht genehmigt.
Trotzdem wurde sie als einseitiges Entgegenkommen des Verbandes und in der Hoffnung auf eine baldige Einigung mit BTV-Kampfrichtern beschickt.
Auch Athleten, die in den beiden Vorjahren trotz fehlender Genehmigung gestartet sind, wurden nicht gesperrt.

tandem65 23.07.2014 08:39

Zitat:

Zitat von staen (Beitrag 1062873)
Es geht ja um die Saisonplanung des 08/15 - Atlethen. Das man Nachwuchskaderathleten stärkere Vorgaben macht / Verbote ausspricht kann ich ja grundsätzlich verstehen (es werden Fördergelder bezahlt, Sponsoren vermittelt etc. - also der Verband hilft den Leuten echt weiter und hat deshalb auch eine berechtigte Erwartungshaltung), aber wieso muss sich der ganz normale Agegrouper mit Haut & Haaren verpflichten und darf dann nicht mehr zumindest ausnahmsweise / selten (wie oft ist sicher diskutabel) bei Veranstaltungen von anderen Anbietern starten, wenn ihm dies Spaß macht und er danach genau so gerne bei genehmigten Veranstaltungen starten will?

Weil das erstens dann keine Solidargemeinschaft mehr ist und zweitens sich dann nur noch die Kaderathleten selbst fördern. Das ist dann icht unbedingt das was ich unter Förderung verstehe.
Und wenn 08/15 Athlet, dann halt kein Startpaß und eine private Vesicherung abschliessen. Wo ist das Problem?:confused:
Lass mich raten. Private Sportversicherung ist zu teuer. :Huhu:

amontecc 23.07.2014 08:46

Zitat:

Zitat von frimipiso (Beitrag 1062985)
..., damit nicht jeder Einzelne das Kleingedruckte der Ausschreibung studieren muss. Diesen Service würde ich von einem Verband schon verlangen.

Dass ist ein generelles Problem. Die Leute lesen die Ausschreibungen gar nicht.
So klein gedruckt ist das ganze ja nun nicht.
Ich denke, ehe man seine 30Stunden die Woche trainiert, könnte man schon mal eine Stunde im Jahr in das Studium von Sportordnung und der Ausschreibungen zur Saisonplanung investieren.
Ich denke mal, die Gebührenordnung der deutschen Bahn ist wesentlich komplizierter.

triconer 23.07.2014 08:54

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1063015)
Imho sehe ich den BTV (und keinen anderen Landesverband) nicht in der Bringschuld, Athleten vor ungenehmigten Veranstaltungen warnen zu müssen, sondern den Athleten in der Pflicht, sich dem Reglement getreu, dem er sich mit Kauf des Startpasses unterworfen hat, zu verhalten.
Als ich noch nen Startpass hatte, galt bei jeder Veranstaltung der erste Blick der Genehmigungsnummer des Landesverbandes.

Ist ja aber schick heutzutage, die Verantwortung immer abzuwälzen und fürs eigene (Fehl-)Verhalten die Schuld bei anderen zu suchen. Am Windschattenfahren sind die zu vollen Strecken schuld, beim überführten Dopingverbrecher irgendwelcher Dreck in NEMs und bei Sperrung wegen Teilnahme an ungenehmigter Veranstaltung der Landesverband.
Ja nee, schon klar.

+1 Auf den Punkt gebracht!!!
Wieso immer noch der BTV als der Verursacher von manchen gesehen wird, ist mir nicht ganz nachvollziehbar. Genauso gut, hätte man doch vom Tegernsee-Veranstalter erwarten können, im Sinne der sportlerischen Fürsorge, daß er bei der Anmeldung darauf hinweist, daß Startpaßinhaber Schwierigkeiten bekommen können. Ihm war das doch eigtl. egal und hat es billigend in Kauf genommen, Startpaßinhaber in dieses Dilemma kommen zu lassen.
Wie HaFu schon erwähnte, daß Problem bestand ja nicht erst seit diesem Jahr.

tandem65 23.07.2014 09:30

Zitat:

Zitat von frimipiso (Beitrag 1062985)
Dann kam am 23.6. (weniger als 2 Wochen vor dem TT!!!) die Nachricht an die Vereine: "Ätschibätsch. Alle Startpassinhaber können bei Teilnahme am TT gesperrt werden.". Also verlangte der BTV hier die Startgebühr von 52 Euro verfallen zu lassen, die Saisonplanung umzuwerfen, die gebuchte Unterkunft zu stornieren und hierfür eine Stornogebühr zu zahlen und eventuell gebuchte Zugtickets verfallen zu lassen (wenn man nicht zufällig Urlaub am Tegernsee machen wollte).

Der Tegernsee-Triathlon hatte doch mit der Genehmigung des BTV geworben und wenn ich Hafu richtig verstehe ist nie eine Genehmigung beantragt worden. Insofern sehe ich die Möglichkeit den Veranstalter in Regress zu nehmen.
So wie sich mir die Sache darstelt hat nicht der BTV hier getäuscht, sondern eher der Veranstalter. Daß einige Startpaßinhaber die Regeln nicht kennen finde ich jetzt noch nicht so schlimm, ich kenne sicherlich auch noch nicht alle Regeln. Aber es käme mir nicht in den Sinn mich über eine Sanktion zu echauffieren die ich beim nachlesen in den Regeln hätte erwarten können.
Das wäre mir dann tatsächlich peinlich.

Hafu 23.07.2014 10:07

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1063098)
Der Tegernsee-Triathlon hatte doch mit der Genehmigung des BTV geworben ...

Direkt geworben hat er damit nicht, sondern er hat diesbezüglich einfach gar nichts in die Ausschreibung geschrieben und da die Veranstaltung zuvor 15 Jahre in gegenseitigem Einvernehmen mit Genehmigung stattgefunden hat und viele Teilnehmer quasi Stammkunden sind, wurde schon suggeriert, dass alles wie immer, also nach Verbandsreglement abläuft.

monte gaga 23.07.2014 11:09

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1063113)
...und da die Veranstaltung zuvor 15 Jahre in gegenseitigem Einvernehmen mit Genehmigung stattgefunden hat und viele Teilnehmer quasi Stammkunden sind, wurde schon suggeriert, dass alles wie immer, also nach Verbandsreglement abläuft.

Und diese "Suggestion" soll jetzt in Sperren der "Suggerierten" umgesetzt werden ?

Das halte ich für grob unsportlich - Nach dem ganzen Bohei in diesem Jahr hätte ich das für das 2015er Rennen verstanden und wenn bei betroffenen Athleten Antritts- und / oder Preisgelder geflossen wären hätte ich das auch für das 2014er Rennen verstanden.

Allerdings die Teilnehmer in diesem Fall unmittelbar für das Fehlverhalten der Veranstalter gegenüber dem Verband zu bestrafen - NEIN !

In Sachen Doping schrub ich kürzlich sinngemäß, dass Dummheit nicht vor Strafe schützt. Im hier diskutierten Fall sollte man jedoch die Schwere der Verfehlung (z.B. im Vergleich zu Doping...)würdigen und "die Kirche im Dorf lassen".

Das ist leider nicht geschehen und der Verband fühlte sich berufen, einige Athleten mit einseitiger Rücksicht auf eine einzelne Veranstaltung (???) und dennoch mittig der Saison (!!!) "im Fluge abzuschießen".

Ich denke, die Zeit der frei zugänglichen Starter- und Ergebnislisten neigt sich ihrem Ende zu (wer hätte es je gedacht...). Dazu hunderte arbeitsloser Sportfotografen, die sich weinend in den Armen liegen - so wird das dann auch mit den Sponsoren nix mehr...

Klugschnacker 23.07.2014 11:43

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 1063147)
Da kann man mich doch nicht bestrafen und "sperren" wenn ich eine solche Veranstaltung als Kunde bezahlt habe und dort teilnehm.

Doch, kann man. Bitte bleibe einigermaßen beim Thema. Die Theorien zu Geheimbünden etc. gehören nicht hierher.

Pieton 23.07.2014 12:08

@Pieton, sei zufrieden, dass der BTV überhaupt warnt, denn das muss er nicht. Man hätte auch einfach danach die Sperren rausschicken können wie man lustig ist, unbeachtet vom restlichen Saisonprogramm jedes einzelnen. Da wäre doch vielleicht noch mehr an Kohle draufgegangen als für die TT Veranstaltung.[/quote]

--------------------------------
Ganz so einfach ist das nicht.
Denn: Zitat Hafu:"Die Veranstaltung war auch in den beiden Jahren zuvor nicht genehmigt.
Trotzdem wurde sie als einseitiges Entgegenkommen des Verbandes und in der Hoffnung auf eine baldige Einigung mit BTV-Kampfrichtern beschickt.
Auch Athleten, die in den beiden Vorjahren trotz fehlender Genehmigung gestartet sind, wurden nicht gesperrt."

Ich würde meinen, dass damit die Athleten schon einen gewissen Vertrauensschutz genießen. Dem BTV wäre es schon zuzumuten gewesen, die Problematik und sein weiteres Vorgehen den Athleten rechtzeitig zu kommunizieren, um Schaden abzuwenden. (Zumal ja die ganzen Verhandlungen hinter den Kulissen stattgefunden haben).

pioto 23.07.2014 12:55

Ein Bonbon habe ich noch, weiß nicht, ob das schon gepostet wurde:

Triathlons in Tegernsee und Schliersee suchen Landkreismeister

http://www.tegernsee-triathlon.de/?p=589

Tegernsee -> wild
Schliersee -> BTV

Teilnahme an Schliersee wegen Sperre nicht möglich. Wie muss man sich das organisatorisch vorstellen? Wie kommen die Schlierseer dazu, mit solchen Verbrechern zusammenzuarbeiten :confused: :Cheese:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:10 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.