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insofern..... Zitat:
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ffm ist zb wie der deutsche botschafter in griechenland, der den griechen erklären müsste, dass D alle hilfszahlungen einstellt. und der wird dann für die entscheidung der bundesregierung zur verantwortung gezogen und soll mal zusehen, wo er die milliarden hernimmt. das es eine äußerst unglückliche firmenpolitik (der wtc!!!) ist, diese regelung NACH der eröffnung der anmeldung zu treffen, steht ja außer zweifel. aber irgendwie ist ffm für mich da der falsche ansprechpartner. wenn schon anwälte, würde ich die in amerika losschicken...... |
Verstehe die Argument nicht! Gerade FFM ist für mih verantwortlich da direkter Vertrags- und Ansprechpartner. Wenn dein Auto immer wieder kaputt geht sprichst Du auch den Händler stellvertretend für den Hersteller an.
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Wie erwähnt in Form von kundenbindenden Vorzugs-Meldekonditionen für weitere, zukünftige Rennen. Kostenlose Stornierung scheint mir aus juristischen Gründen schon selbstverständlich ... insofern also kein Angebot oder Lösung ... |
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Wenn's "keine Slots gibt", wird man auch kein einklagen können. Nehme an, daß es auf Entschädigung hinausläuft ... und da "vorher" ja angekündigt also das gleiche wie jetzt ... |
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![]() Ob's in Roth schon Freibier gibt ... ? ![]() ![]() ![]() |
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Lösung und werden am Montag informieren". Die XTräumer sind echt panne. |
Schön wäre es gewesen, wenn sie gesagt hätten:
"Wir haben durch eine großartige Neuerung den IM in FFM noch spannender gemacht. Durch zähe Verhandlungen mit der WTC ist es uns gelungen, die Slot-Anzahl um 25 zu verringern. Damit sind wir Vorreiter im Bereich Konkurrenz und Ansporn." |
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Mit so einem knappen Zeitlimit kommen die nicht durch. Mann kann auch im Urlaub sein, im Ausland arbeiten o.ä.
Da scheint bei einigen der Ärger vorprogrammiert zu sein... Zitat:
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So eine kostenlose Umbuchung auf Roth + Ausgleich der Startgebühren wäre doch die beste Lösung gewesen ;) - Natürlich nur Leihweise eins für alle 25 ;)
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Gibt es nicht irgendwo im BGB so einen Paragraphen, dass man als Schuldner nicht liefern muss, wenn die Ware untergegangen ist? So ein Fall könnte hier doch vorliegen. Hab das düster im Hinterkopf aus der 15 Jahre entfernten Rechts-Vorlesung im BWL-Studium :confused:. Aber das sollten die Juristen hier doch aus dem Stehgreif beantworten können. |
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"kostenloser Transfer zu einem anderen nicht ausverkauften IRONMAN- oder IRONMAN 70.3. Rennen in Europa und Südafrika...."
Soooo unfair ist das gar nicht! Transfer = Transport zu der Veranstaltungsstätte.... |
:Lachanfall: :Lachanfall: :Lachanfall:
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öhm neee, besonders dann nicht wenn es im Verantwortungsbereich des Schuldners liegt ... |
Es ist eher so, dass die Ware mehrfach verkauft wurde....
Neues Geschäftsmodell für die Jungs vom IM FFM: Lotterien! Man lobt 15 Millionen aus, verkauft Lose und streicht vor der Ziehung den Gewinn. Dann sagt man, dass es einem leid tut und es ja eigentlich nur einen betrifft (nämlich den Gewinner). Dem bietet man dann an, dass er sein Los zurückgegeben darf... Alle anderen haben ja nicht verloren. :-D |
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das ist ja der Hammer, die Ergebnislste meiner ersten Langdistanz.:Cheese: Damals war ich noch in der M25, bei meiner Roth Teilnahme nächstes Jahr bin ich in der M50 Gruß triduma:Lachen2: |
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Wen betrifft denn die Startplatzreduzierung? Nur weil in der Gesamtheit 25 Plätze weniger sind, bleibt es für den EINZELNEN Kläger unmöglich eine vertraglich zugesicherte Slotzahl für sich (bzw. seine AK) nachzuweisen. Und nur das zählt (i.m.A.) Jeder einzelne müsste nachweisen, dass die Slotreduzierung ihn persönlich trifft, und dass ihm persönlich etwas anderes vertraglich zugesichert wurde. Und niemandem wurde eine bestimmte Slotzahl (für seine AK) zugesichert. Wenn ich beobachte, wie ne Horde Jugendlicher meinen Autospiegel zertritt, ich aber keinen einzelnen erkennen bzw. überführen kann, wird es schwer mit Regressansprüchen. Aber ich lass mich gern eines besseren belehren. Jeder der tatsächlich klagt, und zu 100% gewinnt, bekommt von mir ne Flasche Schampus. |
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Als vermeintlich erster Verlierer einen Slot einklagen? |
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oder anders: Was wurde denn dem 70jährigen Teilnehmer zugesichert, was ihm jetzt nicht erfüllt wird? |
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Das ist nun nicht mehr der Fall. Vielleicht muß man noch nachweisen, daß diese Änderung von Relevanz ist. Ganz allgemein kann man wohl davon ausgehen, daß die Aussicht auf einen Startplatz einen wesentlichen Entscheidungsgrund darstellt. Desweiteren kann man genauso allgemein davon ausgehen, daß die Aussicht auf einen Startplatz von 100 größer ist als die auf einen von 75. Bin kein Jurist, daher nur so drauflosgedacht ... Aber bitte ... was wäre, wenn es nun gar keinen Slot mehr gäbe ? Qualifier ohne Quali ? Ein Rennen, bei dem die Siegprämie gestrichen wird ... gibt keinen Sieger mehr, macht aber nichts, die allermeisten hätten eh nicht gewonnen ... Siehe dazu FinPs Tombola ... ;) |
Manche Leute gehen mir hier echt aufn Sack.
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Das "glasklare" Rücktrittsrecht wurde ja heute schon großspurig als "kulantes Angebot" eingesehen ... ;) Einen Slot wird man meiner Meinung nach auch nicht einklagen können ... Siehe meine Antwort auf Hazelmans Idee ... |
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Das gibt es. Glasklar ist für mich ebenso, dass niemand einen Extra-Startplatz bekommt. Wovon sprichst Du jetzt? |
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In Wirklichkeit soll man nicht verarscht werden ... auch wenn man's hin und wieder doch nicht verhindern kann ... :Huhu: |
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Aber das ist etwas für die Juristen, nicht mein Fachgebiet (im Vertragsrecht gibt es viele schöne Gemeinheiten) |
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Kein Mensch kam bisher auf die Idee zu klagen, weil z.B. 3Tage vor dem Rennen 2 Slots von AK 30 auf AK40 verschoben wurden. Die verbindlichen WK Details werden im Juni 2012 benannt. So auch die Slotverteilung. Irgendwelche 25 Leute sind beschissen worden, keine Frage. Aber rauszufinden, wer das ist, und wie er das beweisen will, und dann noch nachweisen, dass ihm vor Anmeldung vertraglich was anderes zugesichert wurde, halte ich für unmöglich. Zitat:
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Es wurde die Zahl der Slots reduziert und die Abmeldebedingungen geändert. Beides sind ausreichende Gründe um den abgeschlossenen Vertrag (xdream bekommt Geld, der Athlet einen Wettkampf unter den Bedingungen die bei Anmeldung kommuniziert waren.) rückgängig zu machen und beide Vertragspartner wieder in den Zustand zurückzuversetzen der vor Vertragsabschluß war. Hier muß keinerlei Schaden nachgewiesen werden oder entstanden sein. Nachträglich darf ein Vertrag nur mit Zustimmung beider Parteien geändert werden. Weiß nicht was du mit Schadensersatz hast, aber davon redet hier meiner Meinung nach niemand. |
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