Schwarzfahrer |
12.01.2024 21:52 |
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
(Beitrag 1734928)
Es ist genau umgekehrt: Der Wert der individuellen Freiheit verpflichtet uns nach geltendem Rechtsverständnis zum Klimaschutz.
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Das sehe ich anders. Das Verfassungsgerichtsurteil verpflichtet uns zum Klimaschutz, denn dabei wurden die Interessen einer zukünftigen Generation höher bewertet, als die der aktuellen. Mit individueller Freiheit hat die kollektive Betrachtung einer Generation nichts zu tun. Für mein Verständnis gibt es keine Freiheit der Gruppe, es gibt nur die individuelle Freiheit, die natürlich Grenzen hat. Aber es ist Perversion des Freiheitsbegriffs, wenn nicht gar orwellscher Neusprech, wenn der als Begründung für die Bewertung des Kollektivs über das Individuum mißbraucht wird.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
(Beitrag 1734932)
Du zitierst den FDP-Politiker Theurer. Er "forderte 2018, die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf den Prüfstand zu stellen, nachdem diese Fahrverbote für Dieselfahrzeuge wegen Grenzwertüberschreitungen durchgesetzt hatte. (Wikipedia)"
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Die Sicht kann ich nachvollziehen. Die DUH mag meinen, im Interesse aller zu handeln, praktisch fügt sie aber vielen Menschen und Firmen dabei Schaden zu mit ihren Aktionen. Gemeinnützigkeit verbinde ich damit nicht, das ist interessengetriebener Aktivismus. Echt gemeinnützige Vereine nützen auch nicht allen, aber sie richten sich auch nie gegen einen Teil der Gesellschaft in ihren Aktionen.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
(Beitrag 1734968)
Folglich gibt es keine Partei im Bundestag, die beim Klimaschutz über das Ziel hinausschösse.
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Übers Ziel hinausschießen kann man auch, wenn man Maßnahmen trifft, die minimale Wirkung haben, aber schwere Nebenwirkungen. Nennt sich trivial Übereifer ohne über Folgen nachzudenken...
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