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Klugschnacker 17.09.2019 22:12

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 1478225)
[…]Veranstaltung war ungenehmigt, nicht im Einflussbereich des Rheinland-pfälzischen Triathlon Verband bzw. DTU.
-Athlet hat jetzt keinen Startpass bzw. soll zur Zeit kein Mitglied in der DTU sein - nicht im Einflussbereich.

NADA und DTU sehen daher, so meine Informationen ... keine Möglichkeiten. Spricht ebenfalls für eine Meidung ungenehmigter Triathlons.

Die DTU kann den Athleten bei ihren eigenen, also den von ihr genehmigten Rennen, sperren, und diese Sperre nun verlängern. Schließlich hat der Athlet gegen die DTU-Satzung, welche den NADA-Code einbindet, verstoßen. Wir werden sehen, ob das geschieht.

Veranstalter, wie beispielsweise Uli Fluhme von den GFNY-Radrennen, würden den Athleten für seine Rennen vermutlich sperren, ohne Wenn und Aber. Das bedeutet, dass der Anti-Dopingkampf auch eine Sache der Veranstalter ist, nicht nur der Verbände.

Ich erwähne das hier, um der Darstellung entgegenzutreten, der Anti-Doping-Kampf sei ausschließlich eine Sache des Verbandes. Es gibt genügend Beispiele für das Gegenteil, wo Veranstalter sich engagieren, ohne vom Verband nennenswert unterstützt zu werden.

tandem65 17.09.2019 22:18

Zitat:

Zitat von anlot (Beitrag 1478159)
Ne, natürlich der erste deutsche im Ziel. Sorry, war für mich logisch. :Blumen:

Ich meinte es schon so wie Klugschnacker intepretiert hat.:Lachen2: :Blumen:

tandem65 17.09.2019 22:32

Hi Alex,

Zitat:

Zitat von Cube77 (Beitrag 1478231)
Sorry for OT:
Ich habe fünf Jahre in Italien gelebt und möchte gerne auf die Frage von Tandem kurz eingehen:
Die Tatsache, dass man in Italien für jegliche Wettkämpfe sportlicher Art ein ärztliches Attest braucht, ist tatsächlich Gesetz: Decreto Ministeriale del 18 febbraio 1982, welches mehrfach angepasst und abgeändert wurde.

danke sehr für die Info.:Blumen:
Dementsprechend wäre es Sinnvoller in D ein entspechendes Attest für den Startpaß vepflichtend zu machen als den Startpaß abzuschaffen.
So oder so, den Italienern bleibt wahrscheinlich gar nichts anderes übrig als den deutschen Startpaß entsprechend anzuerkennen.

Klugschnacker 17.09.2019 22:37

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1478289)
Dementsprechend wäre es Sinnvoller in D ein entspechendes Attest für den Startpaß vepflichtend zu machen als den Startpaß abzuschaffen.

Wenn Du ein ärztliches Attest hast, brauchst Du keinen Startpass. Er ist dann, wie auch überall sonst, de facto überflüssig.

tandem65 17.09.2019 22:53

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1478291)
Wenn Du ein ärztliches Attest hast, brauchst Du keinen Startpass. Er ist dann, wie auch überall sonst, de facto überflüssig.

Ja, dann fährst Du mit Deinem deutschen Attest nach Italien und mit etwas Glück dort bekommst Du es in den Popo gesteckt.
Danke für den Tip
De Startpaß ist ein sicherer Zugang zu dem Wettkämpfen so oder so.
Zudem, wenn ich cube77 korrekt vesrtanden habe bekommst Du in Italien als Vereinsmitglied automatisch einen Startpaß.
Dort ist jeder der im Verein ist automatisch in den Ligen Startberechtigt.

Der Startpaß in D ist ebenso der Zutritt für Ligastarts für Deinen Verein.
In Deutschland ist es lediglich so, daß Du in einem Verein sein kannst ohne für diesen in einer Liga starten zu können/wollen.

NBer 17.09.2019 23:13

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1478283)
.....Schließlich hat der Athlet gegen die DTU-Satzung, welche den NADA-Code einbindet, verstoßen.....

das ist doch gar nicht so klar. ungenehmigte wettkämpfe sind keine wettkämpfe im verbandsrechtssinn. eher private trainingsveranstaltungen. ob es da nun eine zeitnahme, eine ausschreibung oder sonstwas gibt. diese wettkämpfe sind aus sicht der dtu einfach inexistent. insofern ist es äußerst fraglich, ob sich die dtu mit irgendwelchen starts dort beschäftigen müssen.

captain hook 18.09.2019 06:53

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1478283)
Die DTU kann den Athleten bei ihren eigenen, also den von ihr genehmigten Rennen, sperren, und diese Sperre nun verlängern. Schließlich hat der Athlet gegen die DTU-Satzung, welche den NADA-Code einbindet, verstoßen. Wir werden sehen, ob das geschieht.

Veranstalter, wie beispielsweise Uli Fluhme von den GFNY-Radrennen, würden den Athleten für seine Rennen vermutlich sperren, ohne Wenn und Aber. Das bedeutet, dass der Anti-Dopingkampf auch eine Sache der Veranstalter ist, nicht nur der Verbände.

Ich erwähne das hier, um der Darstellung entgegenzutreten, der Anti-Doping-Kampf sei ausschließlich eine Sache des Verbandes. Es gibt genügend Beispiele für das Gegenteil, wo Veranstalter sich engagieren, ohne vom Verband nennenswert unterstützt zu werden.

Du meinst sie verlängern die Sperre nun so, wie sie das nach seinen Start und Sieg letztes Jahr auch schon gemacht haben?!

Wieviel Topplatzierte eines gfny Rennens waren eigentlich positiv? Meines Wissens nach eine nennenswerte Anzahl. Vielleicht stehen extrem hochpreisige Prämien in ihrer Wirkung dann den eigentlich begrüßenswerten Tests entgegen. Also was die Motivation zum dopen und starten angeht.

tandem65 18.09.2019 07:45

Hi Arne,

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1478283)
Die DTU kann den Athleten bei ihren eigenen, also den von ihr genehmigten Rennen, sperren, und diese Sperre nun verlängern. Schließlich hat der Athlet gegen die DTU-Satzung, welche den NADA-Code einbindet, verstoßen. Wir werden sehen, ob das geschieht.

Welche Erkenntnisse wird es geben wenn die Sperre nicht verlängert wird?
Die Erkenntnis aus dem angesprochen Faden ist doch wohl daß wenn Athleten nur noch bei Verbandsrechtlich ungenehmigten Veranstaltungen starten sind sie nicht automatisch an den NADA-Code gebunden.
Selbstverständlich kann ein Veranstalter bei seinen Vernstaltungen unabhängig von Verbänden auf den NADA-Code zurückgreifen. Nur ist es anders herum wieder wie Dein Beispiel GFNY durchaus zeigt gar nicht so leicht die lifetime bans in den Verbänden durchzusetzen.


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