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qbz 05.06.2013 11:07

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 909912)
1) ja
2) Zum Reiserecht gibt's spezielle Regelungen, die aber auf andere Sachverhalte nicht anwendbar sind. Auch bei "extensiver Auslegung" und selbst bei 226 km liegt keine Reise vor, oder nimmst Du unterwegs ne Unterkunft in Anspruch? ;)

Nimm einen gebuchten Tagesausflug, der wegen höherer Gewalt mittendrin abgebrochen werden muss. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Erstattung der bis zum Abbruch getätigten Auslagen des Veranstalters, auch wenn das anvisierte Ziel deswegen nicht erreicht werden konnte. (Dabei bleibe ich, bis hier jemand ein gegenläufiges Urteil zitiert.)

Zitat:

Aber im Ernst: Würdest Du das Startgeld nachträglich zahlen? Warum soll das bei Vorkasse anders sein?
Der Veranstalter ist IMHO berechtigt, die tatsächlichen Auslagen zu fordern, die an und bis zu diesem Tag für die Teilnehmer angefallen sind. Ob die Teilnehmer diese nun freiwillig zahlen oder erst nach Klage sind andere Themen, welche die Einstellung / Haltung des Veranstalters und der Teilnehmer betreffen.

Andere Frage: Sind Deiner Ansicht nach alle AGB´s und Teilnahmebedingungen rechtlich ungültig, die eine Rückerstattung im Abbruchsfall wegen höherer Gewalt bei Veranstaltungen oder Konzerten ausschliessen? Fast jeder Veranstalter hat das in der speziellen AGB.

dude 05.06.2013 11:15

Zitat:

Zitat von Duafüxin (Beitrag 909930)
Das Prinzip ist das Gleiche. Unser Verein muss Rücklagen bilden und daraus im Voraus Zahlungen an die Stadt etc leisten.

Woher sollen die Ruecklagen bei einem neuen Veranstalter kommen? Der Verein bedient sich bei den Mitgliedszahlungen.

MarcoZH 05.06.2013 11:20

Die Veranstalter schüren natürlich selber Erwartungen mit Aussagen wie
Zitat:

Schon in den nächsten Tagen wollen die WTC-Verantwortlichen über ein Angebot beraten, das sie allen Athleten machen werden, die von diesem Rennabbruch betroffen sind. "Die Enttäuschung ist riesengroß", sagte WTC-Europachef Thomas Dieckhoff. "Wir sind selbst Triathleten und wissen, wie es ist, monatelang auf ein solches Ziel hinzutrainieren", so der 55-Jährige.
Qulle: http://tri-mag.de/aktuell/langstreck...ebrochen-37565

Duafüxin 05.06.2013 11:23

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 909943)
Woher sollen die Ruecklagen bei einem neuen Veranstalter kommen? Der Verein bedient sich bei den Mitgliedszahlungen.

Aus vorherigen Veranstaltungen, bzw wie bei meinem Radsportverein aus privater Einlage, die dann nach erfolgreichem Abschluss des Rennens zurückgezahlt wurde plus die Sponsorengelder, die eingesammelt wurden.
Ist halt wie bei jedem Geschäft. Wenn Du nen Radladen eröffnest brauchst Du auch Kapital um Räder hinzustellen.

dude 05.06.2013 11:32

Zitat:

Zitat von Duafüxin (Beitrag 909952)
Aus vorherigen Veranstaltungen, bzw wie bei meinem Radsportverein aus privater Einlage, die dann nach erfolgreichem Abschluss des Rennens zurückgezahlt wurde plus die Sponsorengelder, die eingesammelt wurden.

Das ist aus meiner Erfahrung fuer Grossveranstaltungen utopisch und wuerde zu einer krassen Erhoehung der Startgelder fuehren, da das Risiko massiv hoeher ist.

tandem65 05.06.2013 11:38

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 909823)
Das Werk liefert am 28. des Vormonats an den Händler, am 30. brennt die Halle ohne Verschulden des Händlers (also "höhere Gewalt") ab. Der Händler kommt am 1. und hätte gern die 20.000, die Reste des Autos kriegt Ihr selbstverständlich.

Dir ist schon klar wie sehr das :kruecken: ;)
Reicht Dir das Stichwort zugesicherte Eigenschaft? Sachmängelhaftung?

fuxbux 05.06.2013 11:44

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 909937)
.

Andere Frage: Sind Deiner Ansicht nach alle AGB´s und Teilnahmebedingungen rechtlich ungültig, die eine Rückerstattung im Abbruchsfall wegen höherer Gewalt bei Veranstaltungen oder Konzerten ausschliessen? Fast jeder Veranstalter hat das in der speziellen AGB.

AGB's dürfen rechtlich keine Partei bevorteilen.

Jeder Veranstalter sollte deshalb unbedingt eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung haben.

Ich denke das der Veranstalter haftbar ist egal was in den Bedingungen steht. Ist auch richtig so

tandem65 05.06.2013 11:45

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 909912)
Aber im Ernst: Würdest Du das Startgeld nachträglich zahlen? Warum soll das bei Vorkasse anders sein?

ich tippe mal Du würdest. Bei 2000 mal 300,-€ lohnt sich das doch für den Veranstalter das per Mahnverfahren einzufordern und klagen. Ich gehe mal davon aus daß ein Vertrag geschlossen wurde. Die Frage ist dann doch ob der Veranstalter absagt weil er nicht genügend Helfer findet oder wie z.B. hier Gefahr für Leib und Leben besteht.
Allerdings ist genau das ja ein Grund für die Vorkasse, daß man seinem Geld nicht hinterherlaufen muß.
Einen Anspruch auf Rückerstattung kann ich mir z.B. vorstellen wenn der Passus Sittenwidrig wäre. Das kommt mBMn hier nicht in Frage.


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