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Das ist erst mal unabhängig davon, wen das wie schwer gefährdet, ein "Glashaus-Problem", wenn man als Radler Autofahrer für ihr Verhalten verurteilt. |
Ich habe heute Mittag mit dem Rad an einer Fußgängerampel, die rot war, angehalten. Macht man so, oder? Ein Rennradfahrer sah das wohl anders und fuhr auf der Gegenseite einfach über die rote Ampel. Hat den null interessiert, daß ich ihm noch so was wie komplett bescheuert nachgerufen habe. Kein Wunder, das so mancher dann alle Radfahrer für Idioten hält.
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Auf unserer Seite der Grenze prügeln sich schon Radfahrer: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/24843/5888387 :Nee: |
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Oder kannst du das ohne Messung so genau einschätzen? Und wenns so wäre, widerspräche ich, dass Kalkül dahintersteckt, dass ein verursachter Unfall andere stärker beträfe. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich nicht ein Radfahrer, sondern einer der vielen anderen Dosenlenker als Unfallpartner hergäb, ist ja nicht ganz unerheblich. Somit gefährdet der Automobilist immer stärker auch andere als ein Radfahrer, der im Zweifelsfall zuerst mal selbst das Opfer seiner Verfehlung ist. Und selbst wenn er Frauen, Kinder, Arme, Alte, Schwache oder Kranke gefährdet, ist er eher in nem Geschwindigkeitsbereich, innerhalb dessen seine Reaktionsfähigkeit ihm nen gewissen Handlungsbedarf erhält, als mit nem tonnenschweren Gefährt mit der doppelten oder ner noch höheren Geschwindigkeit. |
Davon ganz ab befremdet mich diese Diskusion generell insofern, als ich niemandem und niemals Recht geben würde, der absichtlich einen Radfahrer an- oder überfährt, nur weil dieser in irgendner Form (seiner Meinung nach) ne Regel missachtet hat.
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Letztlich sehe ich keinen nennenswerten Unterschied in der Regeltreue abhängig von der Wahl des Verkehrsmittels. Warum sollte auch ein Radfahrer der sich nicht an Regeln hält auf einmal ganz penibel und regeltreu sein wenn er sich in ein Auto setzt? Beim Tempolimit muss man doch nur mal eine Zeit genau nach GPS das Tempolimit einhalten und beobachten wie die Schlange hinter einem länger wird und wie oft man überholt wird. ;) |
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b) Falsch. Wer das Rad über den Fußgängerüberweg schiebt, ist Fußgänger und hat Vorrang. Wer fährt, darf das, muss aber die Fahrzeuge auf der Fahrbahn vorlassen. Zitat:
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Verkehrsordnungswidrigkeit meinerseits keinen Henkereinsatz gerechtfertigt hätte. Zitat:
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