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TriMartin 20.10.2012 20:41

Zitat:

Zitat von muellh (Beitrag 820465)
Wie ist das jetzt mit dem WM Platz 2 von dieser Haug. Sie ist aus München und hat einen Startpass für einen bay. Verein.
Die DTU darf jetzt diesen Sieg nicht für sich verbuchen oder doch?
Wie sieht es da jetzt mit Bundesfördermitteln aus? Gehen die jetzt an die DTU oder direkt nach Bayern (sind ja nicht mehr in der DTU)?

Über die Leistungen bzw. Nichtleistungen der Verbände bei diesem tollen Erfolg kann man hier etwas lesen.
http://www.focus.de/sport/mehrsport/...id_842684.html

slo-down 23.10.2012 12:59

Wie siehts eigentlich mit der BTU aus ?
Gibts da schon was neues. Denn, wenn du als Bayerischer Verein zu nem anderen LV wechseln willst, musst dich ja beeilen. Es gibt ja fristen.

Ich hasse das ganze hin & her, alle in nen Sack und mit nem Knüppel drauf, trifft keinen Falschen. :Nee:

tandem65 23.10.2012 23:47

Hallo Willi.

Du hast meinen Respekt. Du erregst wirklich schmutzige Phantasien in mir. ;)

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 820069)
Kleines Beispiel:
HeinB, Tandem65 und BunterHund finden noch vier andere und gründen den Verein "Triathlon Unterfranken" mit Sitz in Aschaffenburg. Ihr macht geniales Training und habt bei einem Mitgliedsbeitrag von 10 Euro in einem Jahr zweihundert Mitgieder, Kosten habt ihr so gut wie keine, weil Wettkämpfe bezahlt jeder selber und ins Schwimmbad geht ihr zu den regulären Öffnungszeiten, wo jeder sein Eintrittsgeld bezahlt. Selbstverständlich seit ihr ordentlich im Landessportbund BLSV angemeldet. Eure Startpässe bezieht ihr über eine Weißbier-Brauerei (d.h. in BaWü), bei der Bestandserhebung des BLSV gebt ihr selbstverständlich an, 200 Triathleten unter Euch zu haben.

hier habe ich schon mehrere Nachfragen. Ich akzeptiere gerne als Ansatz für Dein Gedankenspiel, daß wir den Verein in Aschaffenburg gründen. Wenn wir nun über den BWTV unsere Startpässe haben wollen, benötigen wir ja die Weißbierbrauerei für die Startpässe nicht. Dann wird der Verein einfach Mitglied im BWTV und beantragen dort einfach unsere Startpässe. Weshalb sollten wir selbstverständlich im BLSV sein? Damit schade ich doch dem BWTV. Von dem BWTV will ich doch etwas, da sorge ich doch selbstverständlich dafür, daß der BWTV vom BW-Landessportbund möglichst viel Unterstützung bekommt. Demnach wäre für mich logisch, daß die 200 Triathleten komplett in BW gemeldet werden. Auch die Brauerei ist raus, weil dafür brauch ich ja keinen Verein um an den Startpaß zu kommen!

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 820069)
Dann kommt der Bayerische Triathlonverband und schickt Euch - basierend auf der von Tandem65 geforderten Satzungsänderung eine Rechnung für 200 Triathleten - Beitrag mittlerweile im Sinne von Bunter Hund 13 € jährlich pro Nase. Ihr schreibt zurück, dass sich der BTV die Rechnung bitte hinter den Spiegel kleben möge - ihr wärt überhaupt kein Mitglied im BTV und würdet 'nen Teufel tun, auch nur einen Cent zu überweisen -

Ja, hier gibt es 2 Möglichkeiten. Die DTU kann sicherlich so wie BunterHund das beschrieben hat die Zahlen der Landessportverbände als Grundlage nehmen. In dem Falle muß der BTV eben einfach entsprechend kalkulieren. Vorrausgesetzt die Satzung wäre entsprechend meiner Vorstellung wie in BW geändert, wären ja auch in Bayern nicht mehr so viele Triathleten beim BLSV gemeldet, da ja die Vereine, die im BTV sind, wissen, daß sie für jeden an den BLSV gemeldeten Athleten auch an den BTV entsprechend Beiträge zahlen müssen. Die Abweichung der Zahlen zwischen BLSV & BTV wären sicherlich im einstelligen %-Bereich. somit eine Belastung von weniger als -,30€ / Athlet.
Meine Interpretation war, daß bei der DTU auch nur auf die Triathleten abgerechnet werden, die bei BTV-Vereinen im BLSV sind. Da daran ja auch Stimmen gekoppelt sind wäre das für mich das konsistenteste Vorgehen. In dem Fall kann der BTV auch Einwandfrei bei jedem Mitgliedverein entsprechend die Beiträge entsprechend abrechnen. Also wie gehabt die 3,-€ durchreichen. Da ich also momentan dem BTV keine Stimmen bei der DTU zuschanzen wollte wäre ich also definitiv nicht im BLSV gemeldet. Hier hat Dein Beispiel einen sehr groben Denkfehler!

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 820069)
Die Szene ist klein - der Verein im Nachbarort kriegt's mit und sagt: Moment - Gleichbehandungsgrundsatz. Wenn die keine Beiträge zahlen - zahlen wir ab sofort für alle, die keinen Startpass haben auch keine, weil die ohne Startpass beziehen nämlich auch keine Leistung vom Verband. Da der Vorstand ein sturer Bock ist und dem Edgar Michel - mittlerweile BTV-Präsident - schon immer mal ans Bein pinkeln wollte, geht das ganze vor Gericht - und der BTV muss die Gelder zurückzahlen.

Na wie Du in dem Falle auf den Gleichbehandlungsgrundsatz kommst ist mir definitiv schleierhaft. Denn wir bezahlen in Deinem Beispiel ja nicht mal für die Startpaßinhaber an den BTV. Schliesslich sind wir nicht Mitglied im BTV und Unterliegen somit auch nicht der Satzung des BTV.

So, zum Abschluß komme ich dann zu meinen schmutzigen Phantasien.
Stufe 1. Wir gründen also einen Verein in Aschaffenburg und melden beim BLSV unsere 200 Mitglieder an. der BTV interessiert uns einen feuchten Kehricht. Trotzdem haben wir dann mit unseren 200 Mitgliedern schon mal immerhin 8 Stimmen am Verbandstag.
Stufe 2. Vereine, die in den Ligen starten melden sich beim BTV ab und in Sachsen, Hessen oder BW bei den Fachverbänden an. Das müssen sie tun um ihre Topathleten halten zu können. Du kannst Dir dann aussuchen ob sie noch im BLSV bleiben um Stimmen beim BTV Verbandstag zu haben oder ob sie lieber ihre neuen Fachverbände unterstützen z.B. auch mit höheren Stimmenanteilen auf DTU Ebene.
Daß die ersten Topathleten Bayern schon verlassen haben ist Dir anscheinend nicht klar. Das es nicht nur bei Topathleten bleiben wird, wenn sich bei Euch im Verband an der Ecke Mitgliedsbeiträge etwas ändert, anscheinend ebenso wenig. Dann können auch die vielen kleinen Vereine einfach in den Fachverbänden in Sachsen, Hessen & BW melden. So kommen sie günstig an DTU Startpässe und gliedern sich in Ligabetrieb ein.
Leider muß ich zugeben, daß das alles leider Deine geniale Idee ist. ich wäre nicht auf die Idee gekommen einen Verein in Aschaffenburg zu gründen um dann mit dem Verein im BWTV Mitglied zu werden.

BunterHund 29.10.2012 10:37

Lizenzpreise in Österreich
 
Nur als Sachinfo:
In Österreich kostet die Lizenz laut deren Finanzordnung 55,00€, für Jugendliche 30,00€.

Es gab ja die Visionen, eventuell über tri-Austria den bayrischen Athleten Startpässen zu ermöglichen.

Nicht zwingend günstiger....

gollrich 29.10.2012 10:46

zum mal sie dann ja immer noch nicht an deutschen meisterschaften teilnehmen dürften und an österreichischen sicher auch nicht...

Matthias75 23.11.2012 16:06

Gerade auf der BTV-Homepage gefunden:

Gestern war wohl mündliche Verhandlung vor dem OLG Frankfurt, Urteil gibt's aber erst nächstes Jahr. Was das jetzt für den 8. Dezember bedeutet....?

Matthias

Läuftnix 23.11.2012 16:36

Ich verfolge den Thread nur sporadisch: Warum wird die Wahl des DTU-Präsidenten angezweifelt und was hat das mit der ganzen Problematik zu tun?

Wenn die Zulässigkeit der Klage bezweifelt wird und die Richter dies dann so sehen, wird sich das Verfahren dann wohl auflösen. Was bedeutet das dann?

Also außer das der Klageweg neu bestritten werden muss. Aber moment: kann der BTV dann eigentlich vor das DTU-Verbandsgericht ziehen, wenn er gar kein Mitglied mehr ist?

slo-down 25.11.2012 18:17

Falles es Interessiert

Zitat:

Klage des BTV



Am 22.11.2012 fand die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in

Frankfurt statt. Das Gericht äusserte seine vorläufige Ansicht in den

wesentlichen Punkten kurz gefasst wie folgt:



Es bestehen Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit, weil nicht zunächst das Verbandsgericht angerufen wurde.

Es bestehen Bedenken an der Wirksamkeit der Wahl von Dr. Martin Engelhardt zum Präsidenten der DTU, weil

nicht der hierfür satzunggemäss vorgesehene Verbandsrat mit anderer Stimmenverteilung entschieden habe.

Danach wurde die Problematik der Gebührenerhöhung ausführlich erörtert,

insbesondere ging es erneut um die Problematik A und B Zahlen.


Wie das OLG entscheiden wird, ist derzeit völlig offen. Am 17. Januar 2013

wird das Gericht mitteilen, wie es weiter geht (Beweisbeschluss/Urteil etc.).



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