Die Steuerbehörden können das länger verlangen. Aus der Frage wie lange, könnte man eine Wissenschaft machen. Kurz - ich würde es noch aufbewahren.
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Wenn es nur um die private Steuerklärung geht (und nicht irgendwelchen Unternehmen) sollte die Verjährungsfrist 4 Jahre plus das Jahr, in dem die Steuererklärung abgegeben wird, betragen.
Die Frage ist: Wurde damals eine gemeinnützige Organisation gegründet, an dem man Spenden kann? Spenden an Privatpersonen sind nicht steuerlich absetzbar. Da könnte man die Belege auch gleich vernichten, weil man nichts belegen kann, was zum Abzug berechtigt ;-) |
Zitat:
Ich hatte die Sachen damals vor allem wegen der Erfahrungen mit der Bank bei der ersten Aktion aufbewahrt und weil ich einen Nachweis für die Spender haben wollte, falls da mal Nachfragen kommen. |
Moin,
ich glaube(te bis gerade eben), dass man Steuerunterlagern zehn Jahre aufheben muss. Bevor ich hier nun aber Glauben verbreite, habe ich lieber mal gesucht. Und siehe da, Du kannst die Sachen beruhigt entsorgen. Viele Grüße, Christian |
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