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Welche Leistung erbringt eigentlich ein Veranstalter/Ausrichter? Er stellt ein Wettkampfgelände mit Wechselzone, gesichterten Strecken, Duschen, Toiletten etc, eine Zeitmessung, eine Sicherung durch Rettungskräfte, Helfer und so weiter zur Verfügung, so dass die Teilnehmer einen Wettkampf absolvieren können. So weit ich sehe, hat diese Leistungen der Veranstalter erbracht, er hat dafür Kosten, da andererseits ihm gegenüber die Leistungen erbracht worden sind. Auf der Ausgabenseite spart er vermutlich nur die Siegprämien. In NRW würde man noch die Veranstalterabgaben an den NRWTV sparen, da diese nach Finisherzahlen berechnet werden. Auch der Werbeeffekt für die Sponsoren bleibt erhalten, so dass auch deren Zahlungen aus meiner Sicht fällig sind.
So ärgerlich das alles ist, es ist doch für alle Seiten ärgerlich. Also einfach in der Kategorie Pech gehabt, kein Wettkampf und Geld trotzdem weg, dafür gesund wieder zuhause abhaken. |
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Aber zurück zur Frage: Würdest Du nachträglich zahlen? Und die Kosten hat der Autohändler mit der abgebrannten Hütte doch auch. Trotzdem gibt's noch reichlich Autohändler. Und sooo oft passiert das ja nun auch nicht. Ich bin jetzt sein 2004 wettkampfmäßig einigermaßen kontinuierlich unterwegs und einmal ist Rund um Köln ausgefallen. Das Startgeld hab ich dabei übrigens nicht zurückverlangt. |
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Verwechsel' bitte nicht Eure Vereinsveranstaltung mit einer Grossveranstaltung mit Kosten im siebenstelligen Bereich. |
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2) Zum Reiserecht gibt's spezielle Regelungen, die aber auf andere Sachverhalte nicht anwendbar sind. Auch bei "extensiver Auslegung" und selbst bei 226 km liegt keine Reise vor, oder nimmst Du unterwegs ne Unterkunft in Anspruch? ;) Wenn der See zu kalt ist, wird nicht geschwommen. Es gibt dann einen Duathlon. Das ist regelgerecht (SportO), die Leistung ist erbracht, nämlich, dass ein regelgerechter Wettkampf durchgeführt wird. Aber im Ernst: Würdest Du das Startgeld nachträglich zahlen? Warum soll das bei Vorkasse anders sein? |
@ tandem65, achte auf dein Niveau. Bitte keine Beleidigungen.
Die Teilnehmerbedingungen sind NUR zum Vorteil des Veranstalters. Ich weiss nicht, rechtlich kann das nicht ganz in Ordnung sein. Sind die Athleten schuld an der höheren Macht und müssen nun dafür bezahlen? Laut Teilnehmerbedingungen hätte der Veranstalter schon in der Halle sagen können es gibt nichts. Sie wollten da also nur dem Pöbel aus dem weg gehen. Das ist nun Hinhaltetaktik und die Athleten mit einem Kugelschreiber oder Mützchen im Wert von 2 - 3 Franken ruhig zu stellen. Es gibt Veranstalter die einem das ganze Startgeld zurückgeben. Der Veranstalter vom Bündner Triathlon. Ich konnte wegen einer Verletzung nicht an den Start, hätte den ganze Betrag (CHF 45.-) zurückbekommen. Wollte es aber nicht und hab es dem Verein gespendet. Also lieber Ironman- Veranstalter, bitte einen neuen Startplatz oder mindestens das halbe Startgeld zurück. |
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