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Zitat von JamesTRI
(Beitrag 1548669)
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Du musst schon damit rechnen das die Mehrzahl der Bürger eben bürgerlich-liberal, bürgerlich-konservativ und meinetwegen auch bürgerlich-sozial ist, also eben nicht links-faschistisch kommunistisch/sozialistisch. ......
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Wenn der Haupteinwand gegen das BGE und die 4-Tage Woche darin bestehen soll, dass die befürwortenden Bürger eine "links-faschistisch kommunistisch/sozialistische" Einstellung haben, offenbart es nur die ganze Einfalt einer solchen Kritik.
Wer sich etwas in Geschichte auskennt, weiss, dass die 6-Tage Woche in Deutschland nach dem 1. Weltkrieg eingeführt wurde und die 5 Tage Woche ab den 60ziger Jahren je nach Tarifbereich vom DGB erkämpft wurde. Auch die 35-Stunden-Woche wurde zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt. Einen ähnlichen Weg schlägt der Arbeitsminister Heil für die 30-Stunden-Woche vor. (Vereinbarungen zwischen den Tarifpartnern). Die Verkürzung der Arbeitzeit seit Beginn der Industrialisierung spiegelt den Fortschritt der Arbeitsproduktivität in den Industriestaaten wieder, von dem zu Recht auch die Beschäftigten ihren Anteil einfordern. Regelmässig bewirkt die Arbeitszeitverkürzung auch effektivere Produktionsmittel in der Wirtschaft, wodurch sich diese Vorteile erwirbt gegenüber unproduktiveren Fabriken, die dann in Konkurs gehen, und es werden zwangsläufig Konzentrations- und Zentralisationsprozesse durch Fusionierungen, Aufkäufe in Gang gesetzt. Durch die Arbeitszeitverkürzung brach weder die Wirtschaft zusammen noch führte das zum Faschismus. Dieser verbot stattdessen die Gewerkschaften, senkte die Reallöhne, erhöhte während des Krieges die Arbeitszeit und führte Zwangsarbeit ein. (während der andere Teil der männlichen Bevölkerung im Krieg als Kanonenfutter dienen musste.)
Mit welchem Lohnausgleich eine 30h-Woche in welchen Branchen erreichbar sein wird, hängt neben der Arbeitsproduktivität immer auch vom Kräfteverhältnis zwischen Arbeit und Kapital, zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber ab. Der demokratische Staat garantiert vor allem die Tarifautonomie und Selbständigkeit der Gewerkschaften. (und passt gegebenfalls für nicht tariflich abgesicherte Bereiche staatliche Gesetze an wie z.B. einen Mindestlohn).
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