Zitat:
Zitat von flaix
(Beitrag 1186897)
wiederholte vorsätzliche Körperverletzung. Gesetzt den Fall das sich ihre Ansicht bzgl NADA etc. durchsetzt stimmt das auch.
|
Jeder Kadersportler muss eine Athletenvereinbarung mit seinem Verband unterschreiben, in dem er sich mit der Durchführung von Dopingkontrollen einverstanden erklärt. Das ist die Rechtsgrundlage, aufgrund der die NADA testet und wegen dieser Athletenvereinbarung sind Blutkontrollen auch keine Körperverletzung.
Wenn Pechstein sich nicht kontrollieren lassen will, dann muss sie also die Athletenvereinbarung widerrufen. Natürlich verliert sie dann auch die mit dem Kaderstatus verbundenen Privilegien (insbesondere die Zugehörigkeit zu einer Polizei-Sportfördergruppe und damit Freistellung vom normalen Polizeidienst). Die dann eintretende Situation kennt sie ja schon von ihrer Dopingsperre, als sie diesen Kaderstatus auch verloren hatte und in der sie sich für die komplette Dauer ihrer Sperre hat krankschreiben lassen, um trotzdem ihre Bezüge vom Staat kassieren zu können, ohne dafür arbeiten zu müssen.
Es bringt also überhaupt nichts, die NADA zu verklagen (da würde sie jeder Richter auslachen), sondern wenn überhaupt muss sie (mal wieder) den Verband verklagen wegen der Athletenvereinbarung, die sie aber bekanntlich aus freien Stücken unterschrieben hat.
|