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Antwort von IM
Ich bedaure, dass wir dir nur die bereits erwähnten Optionen anbieten können. Es tut mir sehr leid und ich verstehe, dass dies eine sehr komplizierte Situation für dich und Tausende von Athleten auf der ganzen Welt ist. Dennoch - dies sind die einzigen Optionen, die wir laut IRONMAN anbieten können. Bevor du dich mit unserer Rechtsabteilung in Verbindung setzt, möchte ich dich bitten, die Verzichtserklärungen zu lesen, die du beim Erwerb deiner Anmeldung unterschrieben hast, da sie die Bedingungen und Konditionen enthalten, denen du zugestimmt hast. Du kannst diese lesen und herunterladen, indem du den untenstehenden Schritten folgst: Melde dich bei myevents.active.com mit deinem Active-Konto an Gehe zu deiner Anmeldung für das Rennen Klicke auf Anmeldung und QR-Code Scrolle nach unten und klicke auf den blauen Text für den Waiver Ein neues Fenster mit der Verzichtserklärung wird geöffnet Nachstehend findest du eine Übersicht über deine elektronisch signierten Dokumente. Mit der Anmeldung zu unserer Veranstaltung hast du die Verzichtserklärung unterschrieben und dieser zugestimmt: Ich nehme zur Kenntnis und stimme zu, dass IRONMAN nach eigenem Ermessen (sei es aus Sicherheits-, aus rechtlichen oder aus anderen Gründen): […] (b) die Veranstaltung (oder eine oder mehrere Etappen des Rennens) verschieben oder absagen kann, wenn es der Meinung ist, dass die Bedingungen für die Veranstaltung unsicher oder anderweitig ungeeignet sind. Wenn die Rennstrecke oder Veranstaltung aus irgendeinem Grund geändert, modifiziert, verzögert oder abgesagt wird, wie etwa durch höhere Gewalt oder die Elemente (wie z.B. Wind, unruhiges Wasser, Regen, Hagel, Hurrikan, Tornado, Erdbeben), Terrorakte, Feuer, drohenden oder tatsächlichen Streik, Arbeitsprobleme, Arbeitsunterbrechungen, Aufstände, Krieg, öffentlichen Notstand, Überschwemmungen, unvermeidbare Unfälle, Rennstreckenbedingungen oder andere Gründe, die außerhalb der Kontrolle von IRONMAN liegen, gibt es keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr von IRONMAN oder anderer Kosten, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Die Regeln sind für alle IRONMAN-Athleten gleich und es werden keine Ausnahmen gemacht. Wir entschuldigen uns für eventuelle Unannehmlichkeiten, die dadurch entstehen können. |
Auch hier.. wenn ich dann auch noch von Veranstaltern wider besseren wissen (das setze ich nach mehreren Monaten veranstaltungsabsagen einfach bei einer GmbH voraus) auf Verzichtserklärungen verwiesen werde - dann weiß ich, dass ich als zahlender Kunde nicht ernst genommen werde und würde erst recht 100 % zurückverlangen.
Auch auf die Gefahr als Querulant oder kleinkarierter Prinzipienreiter zu gelten ;) |
Hallo Esteban,
ich bin da überhaupt nicht Fit in der Sache und dachte mir durch die Verzichtserklärung habe ich wirklich keinen Anspruch auf mein Startgeld. Kannst du das kurz erklären warum diese hier nicht greift ? Danke |
Ich glaube nicht, dass diese Verzichtserklärung einer Prüfung nach deutschem Recht standhalten würde.
§307 Unangemessene Benachteiligung, daher unwirksam. Widerspricht den Paragraphen für Höhere Gewalt, nach dem die Leistung nicht erbracht werden kann(muss), dann aber auch kein Anspruch auf die Gegenleistung (=Zahlung des Startgeldes) besteht. Juristen werden das besser formulieren können als ich, aber ich denke, dass es darauf hinauslaufen würde. Offensichtlich später unwirksame Klauseln der AGB kann man bedenkenlos unterschreiben und den anderen im Glauben lassen, er hätte sie in den Vertrag einfließen lassen. Nachher muss man dann natürlich drum kämpfen und sich auf diesen Aufwand gefasst machen. Aber das wird seitens Ironman im Brustton der Überzeugung vorgetragen und du wärst schon mal der erste, bei dem das problemlos geklappt hätte. |
Zitat:
Du verpflichtest dich zu bezahlen, Ironman zu „leisten“, also die Veranstaltung zu organisieren. Corona kann man als höhere Gewalt ansehen, damit entfällt die Pflicht zu leisten (Paragraph 275 BGB), allerdings auch die Pflicht für dich zu zahlen (Paragraph 326,1 BGB). Alles was in AGBs, Verzichtserklärungen oder Sonstigem steht, aber dem Gesetz entgegenspricht ist erstmal irrelevant, da gesetz > Vertrag. Das war jetzt juristisch nicht sauber aber erklärts in kürze. Meine Schritte wären: Per Mail widersprechen, Möglichkeit einräumen innerhalb von 4 Wochen zurückzuzahlen. Danach per Einschreiben 2-Wöchige Frist setzen. Danach „Advocard ist Anwalts Liebling“ ;) |
Zitat:
Arnes interviewter Jurist hat auch nicht geäußert, dass AGBs definitiv ungültig sind. Es wird Graubereiche geben und Ironman wird schon Juristen auffahren, die sich darin bestens auskennen. |
Keine Ahnung, wo die Urteile sind und ob es sie gibt. Ich schrieb daher auch "ich glaube".
Gab es denn schon einen Fall, in dem diese Verzichtserklärung in ihrer ganzen Form anzuwenden gewesen wäre? Wenn die Strecke einen Tick verkürzt wird oder wie in Hamburg eine Duathlon draus wird, dann schlucken die Leute das noch, ohne einen Aufstand zu machen. Aber hier wird es verschoben auf einen Termin, der den angemeldeten Teilnehmern vielleicht gar nicht passt und der Termin ist nun mal ein sehr wesentlicher Vertragsbestandteil. Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nach §326 BGB wäre ja auch noch eine Möglichkeit ;). Diese Klausel, dass es keine Rückerstattung gibt, widerspricht dem von Estebban angeführten deutschen Recht (ob deutsches Recht gilt, hatte Arne auch schon in den Raum gestellt, gab es dazu schon mal eine verbindliche Aussage?) und die Absage oder Verschiebbarkeit "wenn sie der Meinung sind ..." halte ich für einen Freifahrtschein, der nicht zu halten sein dürfte. |
Zitat:
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