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qbz 15.01.2020 11:26

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1505138)
Dein Beispiel belegt leider nicht, daß ein staatlicher Betrieb in irgendeiner Weise die Aussicht auf höhere Wirtschaftlichkeit hergibt.
......

Das Beispiel "Atomstrom" belegt konkret, wie einzelne Sparten (Betreiben der Kraftwerke) an private Konzerne ausgelagert werden, die damit Gewinne erzielen auf Kosten der Allgemeinheit, welche die privaten Konzerngewinne erst mit teuren Vorinvestitionen (Forschung und Entwicklung, Subventionen) und späteren Entsorgungsprozessen finanziert. Für den Staat und die Allgemeinheit wäre es kostengünster, auch die Renditen, die Dividenden zu kassieren. Weshalb ist das am konkreten Beispiel Atomstrom so schwer zu verstehen, wo es doch durch die Zahlen objektiv belegt ist, wie in dem Fall das Zusammenspiel Staat-privates Renditeunternehmen abläuft sowie die Versuche der privatisierten Unternehmen, den Staat beim Ausstieg zu erpressen. Wenn Du jetzt hypothetisch einwendest, Konzerne im Staatsbesitz hätten beim Betrieb keine Rendite erzielt, halte ich dem entgegen, dass alle Versorger vor der Privatisierung schwarze Zahlen schrieben.

Ps.
Der Staat verkaufte damals gesunde Versorgerunternehmen in DE, die überall schwarze Zahlen schrieben und dem Staat Einnahmen brachten, indem er sie an die Börsen brachte, und übernahm gleichzeitig Pleite-Unternehmen (die Banken), die er sanieren soll. Weshalb sagen da diesselben Leute nicht auch, der Staat wäre dazu nicht in der Lage, wirtschaftlich arbeitende Unternehmen zu besitzen, nachdem sie selbst vorher die Pleite herbeigeführt hatten, an der sie bzw. ihr "Klientel" davor mächtig absahnte. Sobald die Versorger übrigens wieder Investition brauchen, treten sie an den Staat heran. (siehe jetzt Kohleausstieg, Energiewende).

keko# 15.01.2020 11:27

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1505027)
..Letztlich bedienen die EU und die Allgemeinheit eben auch die Dividendenbesitzer von RWE und Co. und das allerdings schon seit Beginn der Privatisierung und nicht erst mit der Energiewende.

Als Parteimitglied der Partei Die Partei läuten bei mir zwangsläufig alle Alarmglocken, wenn ich an die EU und viel Geld denke. Diesen Reflex bekomme ich wohl so schnell nicht mehr los :Cheese:

qbz 15.01.2020 11:45

Zitat:

Zitat von keko# (Beitrag 1505161)
Als Parteimitglied der Partei Die Partei läuten bei mir zwangsläufig alle Alarmglocken, wenn ich an die EU und viel Geld denke. Diesen Reflex bekomme ich wohl so schnell nicht mehr los :Cheese:

Deswegen sollte man auch die Besitz- und Entscheidungsstrukturen bei den Energieunternehmen ändern.

LidlRacer 15.01.2020 11:49

Hier konkretere Infos zur Klimaklage von Luisa Neubauer u.a.:
https://www.greenpeace.de/themen/kli...ppe-die-zweite

Man beachte die 2 PDFs unten auf der Seite!

Genau genommen handelt es sich um eine Verfassungsbeschwerde gegen das unzureichende Bundesklimaschutzgesetz.

"Die Beschwerde wird nach Abschluss der redaktionellen Arbeiten und
Übersetzungen von Anlagen unverzüglich eingereicht."

LidlRacer 15.01.2020 11:53

Zitat:

Zitat von JanWePe (Beitrag 1505105)
Wer glaubt, auf der BP-Webseite die Wahrheit über BP zu finden, der glaubt auch daran, im Buch der Thunberg-Familie die Wahrheit über die Thunberg-Familie zu erfahren. :Cheese:

Könntest Du bitte entweder eine konkrete Unwahrheit im Buch benennen, oder aber diese Anschuldigung zurückziehen?

Hafu 15.01.2020 12:20

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1505126)
Ich bin gespannt auf die PK und die Begründung und Zielrichtung der Klage.

Meines Erachtens sollte man eine Bundesverfassungsgerichtsklage einreichen bei guten Erfolgsaussichten..

In den Niederlanden hatte eine vergleichbare Klage vor dem dortigen Verfassungsgericht (nach mehrjährigen Verhandlungen) Erfolg und die dortige Regierung wurde zu einer höheren Senkung der CO2-Ziele verurteilt.
Entscheidend in der Urteilsbegründung war übrigens das EU-Recht (konkret die Menschenrechtskonvention des Europarats) und nicht das jeweilige niederländische Recht.

Da Deutschland genau wie die Niederlande dem EU-Recht unterliegt und sich unser Rechtssystem auch sonst nicht gravierend vom niederländischen Recht unterscheidet, würde ich die Erfolgsaussichten der Klage in Deutschland grundsätzlich als hoch einstufen.

....
Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1505126)
Die Auseinandersetzung für den Klimaschutz fällt primär auf dem politischen und wirtschaftlichen Fussballplatz und nicht im Gerichtssaal.

Fahrverbote in Innenstädten für bestimmte Fahrzeuge aufgrund von Grenzwertüberschreitungen bei Stickoxiden oder/und Feinstaub gab es in Deutschland bislang glaube ich nahezu ausschließlich nach entsprechenden Gerichtsurteilen.
Das kann man gut oder schlecht finden, aber die Justiz ist in einem Rechtsstaat ein sehr scharfes Schwert, mit dem rechtskonformes Verhalten manchmal auch erzwugen werden kann.

Grundsätzlich schöner wäre es auch aus meiner Sicht, wenn Klimaschutzmaßnahmen nicht von Gerichten erzwungen werden, sondern aufgrund der Einsicht von Bürgern, Politikern und aufgrund von Wahlentscheidungen zustande kommen.

Da aber manche Themen (z.B. Tempolimit) in Deutschland von sehr vielen Politikern und noch mehr Wählern übertrieben emotional überfrachtet sind (so wie es vor 40 Jahren auch die Diskussion über Gurtpflicht im Auto, Helmpflicht bei Motorradfahrern oder 20 Jahre später das Rauchverbot in Gaststätten war), muss die Gesellschaft manchmal wohl doch durch Verbote und Verordnungen zu ihrem Glück gezwungen werden.

qbz 15.01.2020 12:29

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1505176)
In den Niederlanden hatte eine vergleichbare Klage vor dem dortigen Verfassungsgericht (nach mehrjährigen Verhandlungen) Erfolg und die dortige Regierung wurde zu einer höheren Senkung der CO2-Ziele verurteilt.
Entscheidend in der Urteilsbegründung war übrigens das EU-Recht (konkret die Menschenrechtskonvention des Europarats) und nicht das jeweilige niederländische Recht.
.....

Ich habe das in Holland verfolgt und hier auch positiv kommentiert. Wie gesagt, bei Erfolgsaussichten scheint es mir ein sinnvoller Schritt, ansonsten resultiert eher ein Erschwernis für die Politik. Allein aus "Kampagnegründen" und nur darum ging es mir, sollte man den Schritt nach Karlsruhe nicht gehen, und auch kein zu hohes Ablehungsrisiko nehmen. In der Sache beurteilen vermag ich die Chancen selber nicht.

ThomasG 15.01.2020 13:08

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1505176)
In den Niederlanden hatte eine vergleichbare Klage vor dem dortigen Verfassungsgericht (nach mehrjährigen Verhandlungen) Erfolg und die dortige Regierung wurde zu einer höheren Senkung der CO2-Ziele verurteilt.
Entscheidend in der Urteilsbegründung war übrigens das EU-Recht (konkret die Menschenrechtskonvention des Europarats) und nicht das jeweilige niederländische Recht.

Da Deutschland genau wie die Niederlande dem EU-Recht unterliegt und sich unser Rechtssystem auch sonst nicht gravierend vom niederländischen Recht unterscheidet, würde ich die Erfolgsaussichten der Klage in Deutschland grundsätzlich als hoch einstufen.

Das klingt doch schon mal gar nicht so schlecht :-) und es wäre in meinen Augen ein beeindruckender Erfolg, den die jungen Menschen da erzielt hätten.
Hoffentlich wird nicht jahrelang über die Beschwerde verhandelt, bis das Verfassungsgericht etwas verbindliches verkündet.


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