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Hier ein Artikel aus dem letzten Jahr, wo auf ein paar Zahlen verwiesen wird. Angeblich wurden ca. 36000 straffällig gewordene illegal Eingewanderte im Jahr 2014 auf freien Fuß gesetzt. Demokraten und Republikaner werfen sich dazu gegenseitig Lüge und Verantwortungslosigkeit vor, aber im Großen und Ganzen scheinen die Zahlen zu stimmen. |
Kann es sein das es da von Bundesstaat zu Bundesstaat Unterschiede gibt?
Meine Schwägerin ist Dolmetscherin, oft bei Gericht, die erzählt was anderes. Ist aber auch Texas, nicht gerade für Zimperlichkeit bekannt. |
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Ein Grundwert Deutschlands, der im GG Art. 20 (1) fest verankert ist, ist, dass wir ein Sozialstaat sind. Was bedeutet sozial? Für mich bedeutet sozial, dass stärkere für schwächere einstehen und das Bestreben jedes einzelnen sein muss, mit allen gut auszukommen, was gegenseitigen Respekt und auch die Grundfeste moralischen Anspruchs beinhaltet. Und ich denke, dass es in unserer Parteienlandschaft sicherlich Parteien gibt, die meinem Sozial besser entsprechen als die, der Frau Merkel angehört, die sich vor allem dadurch auszeichnet, die Schere zwischen Arm und Reich noch weiter auseinanderzuziehen. Um es relativ einfach zu formulieren: Mir ist es völlig unverständlich, wie ein anständiger Mensch CDU oder gar CSU wählen kann. Wie Franky schon klar formuliert hat, sieht man jetzt ja doch schon sehr deutlich wie es um mein Soziales bei unserer Regierung bestellt ist. Sie schützt die Großen durch große Unterstützung (v.a. z.B. Bankenrettung) und tritt nach den Kleinen (Hartz 4 Bemessungssatz verfassungswidrig, unhaltbare Zustände im Pflege- und Kinderbetreuungsbereich). Und die Ausrede, dass keine finanziellen Mittel dafür bereitstehen würden, ist ja nun auch offensichtlich eine glatte Lüge |
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http://www.gesetze-im-internet.de/au...2004/__56.html "Ein Ausländer, der als Asylberechtigter anerkannt ist, im Bundesgebiet die Rechtsstellung eines ausländischen Flüchtlings genießt oder einen von einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Reiseausweis nach dem Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) besitzt, genießt besonderen Ausweisungsschutz. Er wird nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen. Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung liegen in der Regel in den Fällen der §§ 53 und 54 Nr. 5 bis 5b und 7 vor. Liegen die Voraussetzungen des § 53 vor, so wird der Ausländer in der Regel ausgewiesen. Liegen die Voraussetzungen des § 54 vor, so wird über seine Ausweisung nach Ermessen entschieden." Die Ausweisung ins Heimatland wird dann nicht vollzogen, wenn dort Hinrichtung oder Folter droht. Beispiel für Migranten: In Berlin wurde z.B. der Mörder seiner Schwester (Fall: Hatun Sürücü, sog. Ehrenmord) unmittelbar nach seiner Freilassung aus der Haftanstalt in die Türkei abgeschoben. |
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Zu dem haben wir natürlich auch ein sehr schnelles Justizsystem. Von Tat bis Urteil vergehen auch ganz gerne mal 2 Jahre. |
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http://deutsche-wirtschafts-nachrich...chtlingskrise/
Na dann wäre es halt die nächste Lüge :dresche |
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