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Pippi 13.03.2014 23:17

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arist17 14.03.2014 08:19

Gestern letzte Harald Schmidt Show :) :Cheese:

keko 14.03.2014 08:46

Zitat:

Zitat von photonenfänger (Beitrag 1024154)
Bin froh um das Urteil, wäre echt vom Glauben abgefallen wenn er ohne Gefängnis davongekommen wäre, das wäre ein schlimmes Signal gewesen. Die Revision sollte er sich tunlichst sparen, am Ende wird es noch mehr, falls das geht.

An der Revision sieht man, dass es ihm mit seiner Reue und dem reinen Tisch machen doch nicht so ernst ist. Ansonsten hätte er doch einfach das Urteil akzeptieren können.

arist17 14.03.2014 08:49

Zitat:

Zitat von keko (Beitrag 1024257)
An der Revision sieht man, dass ...

... er ein Zocker ist ;)

schnodo 14.03.2014 09:49

Zitat:

Zitat von keko (Beitrag 1024257)
An der Revision sieht man, dass es ihm mit seiner Reue und dem reinen Tisch machen doch nicht so ernst ist. Ansonsten hätte er doch einfach das Urteil akzeptieren können.

Na dann wollen wir mal hoffen, dass diese Dreistigkeit sich ordentlich strafverschärfend auswirkt, falls die Revision Erfolg hat! Unverschämt, unser Rechtssystem tatsächlich in Anspruch zu nehmen. :dresche

Richter bist Du ja hoffentlich nicht. ;)

Pascal 14.03.2014 09:55

Zitat:

Zitat von keko (Beitrag 1024257)
An der Revision sieht man, dass es ihm mit seiner Reue und dem reinen Tisch machen doch nicht so ernst ist. Ansonsten hätte er doch einfach das Urteil akzeptieren können.

Natürlich stehen ihm alle Rechtsmittel wie jedem Bürger zu. Ob dies allerdings klug ist jetzt Revision einzulegen wird sich zeigen.

Erstens steht die Person somit weiterhin im Fokus der Öffentlichkeit und seine Straftat wieder immer wieder thematisiert.

Zweitens, selbst wenn eine Revision zugelassen wird und der Fall neu vor dem Landgericht München verhandelt wird ist doch zu bedenken, dass die vorgelegten Zahlen lt. Steuerfahnderin "best Case" zugunsten von Hoeneß sind.

Die tatsächliche Steuerrückzahlung kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand exakt benennen, da sie erst berechnet werden muss. Und dann würde sie dem Steuergeheimnis unterliegen, sehr wahrscheinlich würde sie nie in die Öffentlichkeit gelangen. Ob dies allerdings bei einer erneuten Beweisaufnahme in ein bis zwei Jahren dann nicht anders ist?

MattF 14.03.2014 10:07

Zitat:

Zitat von Pascal (Beitrag 1024284)
Natürlich stehen ihm alle Rechtsmittel wie jedem Bürger zu. Ob dies allerdings klug ist jetzt Revision einzulegen wird sich zeigen.

Es ist wohl so dass man das rein formal sehr zeitnah machen muss, ohne große Chance die Urteilsbegründung zu studieren.
Es ist ein formaler Vorgang.

Spanky 14.03.2014 10:14

Hoeneß hat in einer persönlichen Erklärung mitgeteilt, dass er seine Anwälte beauftragt hat, gegen das Urteil doch nicht in Revision zu gehen.


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