![]() |
Zitat:
Wir sind letztendlich doch alle Schnäppchenjäger und daher werden das ganz sicher eher wenige machen. :Huhu: |
Zitat:
|
Zitat:
Es gibt durchaus schlecht organisierte Wettkämpfe mit sportrechtlicher Genehmigung, keine Frage, aber gut organisierte Wettkämpfe ohne Genehmigung, ohne jemanden, der auf Einhaltung von Regeln achtet, kenne ich ehrlich gesagt keine, auch wenn die Ansprüche der Teilnehmer was gute Organisation angeht natürlich unterschiedlich sind (und zumindest in Bayern kenne ich eigentlich alle ungenehmigten Wettkämpfe, weil ich mich eine Zeit lang mit dem Thema (und den entpsrechenden Ausrichtern befasst habe). Zitat:
Dieses Jahr habe ich im Vergleich zu anderen Jahren eher wenige Wettkämpfe gemacht und keine Langdistanz, aber 4 Mitteldistanzen (evt. kommt noch eine fünfte dazu) waren trotzdem dabei. Nehmen wir mal hypothetisch an, ich wäre sauer auf den Verband und hätte mir keinen Startpass besorgt: dann hätte ich statt einmalig 45€ fünf mal 'ne Tageslizenz á 25€ (oder 20€ je nach Land) lösen müssen, das heißt der Verband, den ich mit dem Nichtlösen des Startpasses ärgern wollte, hätte von mir die dreifache Geldsumme erhalten!. Ich bin da bei tandem65: wenn's um den eigenen Geldbeutel geht, sind Triathleten in der Regel ziemlich pragmatisch. Es ist halt wohlfeil auf "den Verband" zu schimpfen (mache ich ja auch manchmal), so wie man auch gerne auf "die Politiker" schimpft (während man vergisst, dass man diese ja gewählt hat) |
Zitat:
Deine Formulierung, der jeweilige Landesverband würde es "garantieren", dass Organisationsmängel nach exakt einmaligem Auftreten verunmöglicht werden, klingt sehr vielversprechend! Ich frage danach, weil es ja etliche prominente und vom Verband genehmigte Veranstaltungen gibt, die derart überfüllt sind, dass ein regelkonformer Wettkampf kaum möglich ist, zumindest auf den ersten 20 bis 40 Radkilometern (Windschattenfahren, Blocking, Überfahren der Mittellinie). Hast Du mal ein Beispiel? :Blumen: |
Zitat:
Dass überhaupt eine "Lizenz" vergeben wird, ist für den Sportler überflüssig wie ein Kropf. Es dient in erster Linie dem Verband. |
Zitat:
Da hast du wie so oft recht. Bei der letzten Neufassung der Gebührenordnung im BTV war ich als damaliger Vizepräsident maßgeblich an der Staffelung der unterschiedlichen Gebühren beteiligt und das was du vermutest durchaus ein wichtiger Gedanke. Für die Sprintdistanz/ Volksdistanz gibt es überhaupt keine Tageslizenz, denn das ist die typische Einstiegsdistanz und als Verband will man es den angehenden Triathleten so einfach wie möglich machen, überhaupt den Einstieg in unseren schönen Sport zu finden. (Der Verband agiert gewissermaßen ähnlich wie ein Crack- oder Heroindealer, der die ersten ein bis zwei Schüsse kostenlos verteilt und dann, wenn die zukünftigen Kunden angefixt und süchtig sind, zur Kasse bittet:liebe053: ) Bei der Mitteldistanz und Langdistanz-Tageslizenz hat man es dagegen in der Regel mit ambitionierten, erfahreneren Triathleten zu tun, die wie oben schon erwähnt meistens auch rechnen können: wenn man da die Tageslizenz zu günstig machen würde, dann würden viele Triathleten auf den Startpass verzichten. Ist es illegitim, dass der Verband ein Interesse an einer vernünftigen Anzahl an Startpassbesitzern hat z.B. als Argumentationshilfe gegen problematische Veranstalter;) )und auch ein Interesse an einer stabilen Finanzierung, um nicht nur wie andere Sport-Nischenverbände von Zuschüssen der öffentlichen Hand abhängig zu sein? Das gemischte Modell der Verbandsfinanzierung über Startpass, Tageslizenzen, Zuschüsse der öffentlichen Hand gibt es übrigens genauso auch in Großbritannien, Frankreich, USA, Österreich und vermutlich so gut wie allen anderen üblichen Triathlonnationen. Und während die europäischen Verbände wenigstens ihre Lizenzen gegenseitig anerkennen, so dass man bei Wettkämpfen im Ausland als Startpassbesitzer keine Tageslizenz zahlen muss, verlangt der US-Verband bei Triathlonwettkämpfen in Kona oder auf dem US-Festland auch bei Startpassbesitzern nochmal eine extra-Tageslizenz. |
Zitat:
|
Zitat:
oder wenn wie in meinen besipiel die wechselzone nicht abgesperrt und kontrolliert wurde, muss der veranstalter darlegen, welche maßnahmen er ergriffen hat, dass das im folgejahr nicht mehr passiert. ich weiss zb von einem wettkampf hier in diesem jahr, wo sich die verantwortliche für genehmigungen über eine seite notizen gemacht. die werden wohl eine mail von ihr bekommen mit ein paar änderungsforderungen. aber, es kann natürlich nur das eingefordert werden, was verpflichtend in der sport- oder veranstalterordnung steht. und...... Zitat:
da obliegt es dem veranstalter sein startfeld zu begrenzen, wellenstarts durchzuführen etc. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:53 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.