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Zack und wieder ein paar Stimmen gewonnen!
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Traurig finde ich eher, dass sich die Parlamentarier wie die kleinen Kinder freuen, dass sie endlich mal ohne Fraktionszwang abstimmen dürfen. Das sollte nach meinem Demokratieverständnis selbstverständlich sein, leider bleibt es die Ausnahme. |
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Immerhin darf jetzt abgestimmt werden. Bin schon gespannt wie es ausgeht. |
Eine positive Entwicklung.
Aber es fällt mir schwer, nicht auch ein paar zynische Gedanken zu haben. Plötzlich geht es ganz leicht, einfach per Abstimmung. Irgendwie empfinde ich das als Hohn gegenüber den früheren Generationen, denen man dieses Recht (und die Abstimmung!) mit staatsmännischer Grandezza verwehrt hat. Da hieß es, die Homo-Ehe könnte niemals im Bundestag beschlossen werden, weil dazu eine Änderung des Grundgesetzes nötig sei; und die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit käme nie zustande, solange die CDU im Bundestag ist. Und jetzt? Jetzt stellt es sich als Propaganda heraus. Ein einfaches Gesetz genügt. Niemand, auch nicht die CDU, widerspricht. Da kommt man sich schon etwas veralbert vor. Volker Kauder, CDU, sagt: Es wäre falsch, eine so wichtige Sache zu überstürzen. Der Gesetzentwurf, der am Freitag vermutlich zur Abstimmung kommt, stammt jedoch aus dem Jahr 2015, wurde zuvor in den Länderparlamenten ausführlich diskutiert und im Bundesrat bereits verabschiedet. Es hat also einen langen Vorlauf. Die Beratung eines solchen Gesetzes wurde im zuständigen Ausschuss des Bundestages immer wieder vertagt. Wie oft? 47 mal. Wie viele Sitzungen gab es? 47. Und Volker Kauder tut nun so, als wüsste er von nichts, und als käme alles total überraschend. Hoffentlich wird die Abstimmung im Bundestag von Phoenix live übertragen; ich würde es mir nie verzeihen, wenn ich die Redner der CDU verpassen würde. Es dürften die erbärmlichsten Minuten der Fernsehgeschichte werden. Hoffentlich wird die Ehe für alle endlich beschlossen, und hoffentlich kommt ein unrühmliches Kapitel unserer Geschichte endlich zu Ende. Unsere Enkelkinder werden nicht glauben, dass dies tatsächlich mal ein Thema war. |
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Das Bundesverfassungsgericht hat zwar keine Gründe gesehen, die gegen einen der Ehe gleichwertigen Schutz anderer Lebensgemeinschaften sprechen. Allerdings ist selbst bei kompletter Gleichstellung der Begriff "Ehe" doch immer noch durch das Grundgesetz definiert als Verbindung von Mann und Frau. Was übersehe ich? :confused: |
Weiß ich auch nicht. Im Grundgesetz, Art. 6, wird nur von Ehe gesprochen, und nicht davon, welche Geschlechter es betrifft. Es ist möglich, dass es so vom Verfassungsgericht interpretiert wurde (als Ehe zwischen Mann und Frau), sodass eine Änderung des GG eher einer Klarstellung entspräche als einer Änderung, sodass eine Interpretation nicht mehr erforderlich wäre.
Ich kann mir gut vorstellen, dass der konservativ-katholische Flügel der CDU eine Verfassungsklage probieren wird, und sei es nur, um die eigenen Wähler zu befriedigen. Dann läge aber die Beweislast beim Kläger, d.h. es müsste nachgewiesen werden, dass das neue Gesetz einem höherrangigen Grundgesetz widerspricht. Und das dürfte nicht ganz einfach werden. |
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Wenn aber die konkrete Ausgestaltung der Ehe nur durch das Bundesverfassungsgericht nachträglich definiert wurde, sollte das in der Tat keine allzu große Hürde darstellen. |
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