Tobstar23 |
13.03.2014 16:20 |
Zitat:
Zitat von Lui
(Beitrag 1024014)
Es hat damit zu tun, dass jede Mensch auf der Welt, der freiberuflich für eine Deutsche Firma einen Auftrag macht, zB ein Japanischer Fotograf macht in Japan Fotos von Tokyo und verkauft sie dann an die Zeitschrift Stern, 15% am Deutschen Staat abdrücken muss. Sagen wir mal er bekommt dafür zB 1000 Euro. Davon muss er sagen wir mal 30% an sein Finanzamt zahlen. Man könnte meinen, dass ihm 700 Euro bleiben, da er ja als Japaner seine Steuern IN Japan zahlt...aber nein, der Deutsche Staat kassiert von den 1000 Euro 150(15%). Das heißt dem Japaner bleiben 850 Euro übrig, aber er muss über den Betrag der Rechnung(1000 Euro) seine Stuern zahlen, also 300 Euro. Insgesamt hat er also 450 bezahlt, also 45%.
Er zahlt also doppelt Steuern.
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Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung. Im o. g. Beispiel wird also eine Doppelbesteuerung dargestellt. Diese ist durch ein Abkommen zwischen Japan und Deutschland (um beim Beispiel zu bleiben) geregelt. Eigentlich handelt es sich dabei um ein Abkommen zur VERMEIDUNG von Doppelbesteuerung. Diese wäre also theoretisch ohne Abkommen noch höher. Da der japanische Fotograf sich sowohl auf deutschem (Erwerbsort) als auch japanischem (Wohnort) Gebiet bewegt (wenn auch nur virtuell durch den Handel mit seinen Fotos) könnten theoretisch beide Steuergesetze voll zur Anwendung kommen. Aufgrund des Abkommens sind es aber "nur" wenn auch schmerzliche 15%. Das Abkommen zwischen Japan und Deutschland ist halt nicht gut genut, diese vollständig zu vermeiden. Warum auch immer. Vielleicht will Deutschland seine Fotografen vor Konkurrenz aus dem Ausland schützen oder Japan wollte das und war nicht bereit die Besteuerung deutscher Fotografen zu reduzieren. Solche Abkommen existieren aber nicht nur in Deutschland. Und es ist immerhin auch eine Leistung des deutschen Staates, dass er versucht, durch solche Abkommen, die Doppelbesteuerung zu vermindern oder sogar zu vermeiden.
Und um den Bogen zum Thread wieder zu bekommen:
Ich kenne die Schweizer Besteuerung nicht, aber theoretisch musste z.B. U.H. auch in der Schweiz auf seine Gewinne Steuern zahlen, weil das der Erwerbsort der Gewinne war. So, damit sind wir wieder beim Thema.
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