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Läuftnix 13.03.2014 16:08

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1024030)
... Und letztere sind nach meiner Kenntnis die Bürgerrechte,denn Bürger sind die mit deutscher Staatsangehörigkeit.

Nein.

arist17 13.03.2014 16:13

Zitat:

Zitat von Carlos85 (Beitrag 1023928)
@Pascal:

Einfache Rechnung (sehr vereinfacht): Wer ein Vermögen von geschätzten 500 Millionen hat, der hat in etwa mindestens 1 MILLIARDE einnehmen müssen um 500 Millionen zu haben, also hat er (nochmal: sehr vereinfacht) sicherlich schon hunderte Millionen Steuern gezahlt.
...

Wobei noch zu berücksichtigen wäre, dass UH in den Jahren (oder Jahrzehnten), die wegen Verjährung nicht mehr relevant sind, evtl. auch einige Steuern hinterzogen haben könnte ... :cool:

silbermond 13.03.2014 16:15

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1024035)
@silbermond: wie isses denn richtig? "Fallsch" zu schreiben ist einfach.

Moin Moin!

Die Aussage war er behielte seine Bürgerrechte.

Wie er ja kurz darauf selbst geschrieben hat, kann er kein Bundespräsident mehr werden.

Das war auch mein erster Gedanke.

Somit ist mein "falsch" richtig.

Wir sollten die Diskussion darüber was Bürger-, Ehren-, grundrechte etc sind aber beenden, da doch wohl einige Begrifflichkeiten nicht hinreichend definiert sind.

Heinrich

arist17 13.03.2014 16:17

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1023939)
Bei Lanz haben sie gesagt: "Hätte er geschwiegen wäre ihm wohl keiner dahinter gekommen."

Ist natürlich dann schon fast tragisch.

Ich glaub Beckenbauer wollte ihm einen Sky Anschluss ins Gefängnis legen lassen.


Man könnte auch sagen: Wäre das Steuerabkommen mit der Schweiz (*) rechtskräftig geworden, dann wäre UH jetzt ein unbescholtener Bürger. :cool:

(*)KLICK

Lui 13.03.2014 16:17

Zitat:

Zitat von arist17 (Beitrag 1024038)
Wobei noch zu berücksichtigen wäre, dass UH in den Jahren (oder Jahrzehnten), die wegen Verjährung nicht mehr relevant sind, evtl. auch einige Steuern hinterzogen haben könnte ... :cool:

Für die Summe, die er hinterzogen hat, plus die Summe die irgendwo noch versteckt ist und man nie entdecken wird und die Summe die man nicht mehr belangen kann weil sie verjährt ist, sind doch 3 Jahre gar nicht so viel. Er sitzt wahrscheinlich nur ein Jahr ab. Für zig Millionen, die er dadurch gespart hat, ist ein Jährchen im Knast doch auf einer Arschbacke absitzbar. Ich würde als Hoeneß meine Memoiren schreiben und danach mit dem Buch Talkshows abgrasen und noch mehr Geld scheffeln.

FinP 13.03.2014 16:18

Zitat:

Zitat von silbermond
Wie er ja kurz darauf selbst geschrieben hat, kann er kein Bundespräsident mehr werden.


Das mit dem BP liegt aber nicht am Verlust von "Bürgerrechten". Er ist über 40, ist Deutscher und darf weiterhin wählen...

Rhing 13.03.2014 16:19

Zitat:

Zitat von Läuftnix (Beitrag 1024037)
Nein.

Doch! ... Doch, doch doch, immer einmal mehr doch als Du!

Tobstar23 13.03.2014 16:20

Zitat:

Zitat von Lui (Beitrag 1024014)
Es hat damit zu tun, dass jede Mensch auf der Welt, der freiberuflich für eine Deutsche Firma einen Auftrag macht, zB ein Japanischer Fotograf macht in Japan Fotos von Tokyo und verkauft sie dann an die Zeitschrift Stern, 15% am Deutschen Staat abdrücken muss. Sagen wir mal er bekommt dafür zB 1000 Euro. Davon muss er sagen wir mal 30% an sein Finanzamt zahlen. Man könnte meinen, dass ihm 700 Euro bleiben, da er ja als Japaner seine Steuern IN Japan zahlt...aber nein, der Deutsche Staat kassiert von den 1000 Euro 150(15%). Das heißt dem Japaner bleiben 850 Euro übrig, aber er muss über den Betrag der Rechnung(1000 Euro) seine Stuern zahlen, also 300 Euro. Insgesamt hat er also 450 bezahlt, also 45%.

Er zahlt also doppelt Steuern.

Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung. Im o. g. Beispiel wird also eine Doppelbesteuerung dargestellt. Diese ist durch ein Abkommen zwischen Japan und Deutschland (um beim Beispiel zu bleiben) geregelt. Eigentlich handelt es sich dabei um ein Abkommen zur VERMEIDUNG von Doppelbesteuerung. Diese wäre also theoretisch ohne Abkommen noch höher. Da der japanische Fotograf sich sowohl auf deutschem (Erwerbsort) als auch japanischem (Wohnort) Gebiet bewegt (wenn auch nur virtuell durch den Handel mit seinen Fotos) könnten theoretisch beide Steuergesetze voll zur Anwendung kommen. Aufgrund des Abkommens sind es aber "nur" wenn auch schmerzliche 15%. Das Abkommen zwischen Japan und Deutschland ist halt nicht gut genut, diese vollständig zu vermeiden. Warum auch immer. Vielleicht will Deutschland seine Fotografen vor Konkurrenz aus dem Ausland schützen oder Japan wollte das und war nicht bereit die Besteuerung deutscher Fotografen zu reduzieren. Solche Abkommen existieren aber nicht nur in Deutschland. Und es ist immerhin auch eine Leistung des deutschen Staates, dass er versucht, durch solche Abkommen, die Doppelbesteuerung zu vermindern oder sogar zu vermeiden.
Und um den Bogen zum Thread wieder zu bekommen:
Ich kenne die Schweizer Besteuerung nicht, aber theoretisch musste z.B. U.H. auch in der Schweiz auf seine Gewinne Steuern zahlen, weil das der Erwerbsort der Gewinne war. So, damit sind wir wieder beim Thema.


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