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Warst du vor 5 Jahren noch nicht im Forum? Da gab es einen über 50-seitigen Dauerthread wegen des Tegernseetaltriathlons, in dem alle nur denkbaren Aspekte der Problematik ungenehmigter Veranstaltungen hinreichend diskutiert wurden. Warum das Thema aktuell wieder hochkocht, obwohl mittlerweile alle seriösen deutschen Veranstalter eingesehen haben, dass die sportrechtliche Genehmigungen ihnen mehr Vorteile bringen als Nachteile (=Kosten) verursachen, ist mir eher unklar. Der Tegernseetriathlon findet, nachdem es in einem Jahr ohne Genehmigung im Nachgang mal ein paar Monate Sperre in den Wintermonaten für wenige Triathleten gegeben hat, problemlos mit Genehmigung statt und ist in der Teilnehmerzahl seitdem deutlich gewachsen. Auch der Köln-Triathlon war in den ergangenen 4 Jahren, in denen er letztlich auch stattgefunden hat, verbandsrechtlich genehmigt und erst die diesjährige geplante Austragung, die plötzliche ohne sportrechtliche Genehmigung stattfinden sollte, endete im Fiasko für Veranstalter und Teilnehmer. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass in diesem Thread innerhalb der letzten Seite ein totes Pferd geritten wird. Mir würden spontan 10 bis 20 (in meinen Augen) wichtigere Gründe einfallen, warum man unseren Verband kritisieren könnte, aber der praktische Umgang mit Startpassbesitzern, die bei einem ungenehmigten Triathlon gestartet sind, ist in jüngster Vergangenheit doch ein reichlich unwichtiges Problem gewesen (was sich ohne die Totalabsage des Kölntriathlon vermutlich auch nicht geändert hätte) |
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Das würde aber auch implizieren, dass man alle Starter der nicht genehmigten Wettkämpfe oder gumindest alle DTU-Mitglieder unabhängig vom Startpass sanktionieren möchte. Keine Ahnung, ob das gewollt wäre. Ich glaube nicht. Dann bleibt aber die Frage: Warum muss man die Startpassinhaber sanktionieren? Nur, weil es die einzigen sind, bei denen es möglich ist? Wie schon geschrieben: Mich würde der Ursprung dieser Regel interessieren. Ich vermute mal die 90er Jahre, als man die Profis dazu zwingen wollte sich zwischen Kurzdistanz und Hawaii/Ironman zu entscheiden. M. |
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Ja, es sind die einzigen, die man sanktionieren kann, weil in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht und die Startpassinhaber einen Vertrag unterschrieben haben. Die Sanktionen der Vergangenheit für derartige "Vergehen" waren lächerlich (z.b. 3 Monate Sperre von Oktober bis Dezember:Huhu: ), so dass es sich nicht lohnt, darüber seitenweise hier zu lamentieren. Die Menge der Startpassinhaber ist innerhalb der Gesamtzahl aktiver Triathleten beträchtlich, so dass aus kaufmännischer Sicht kein kommerziell aufgestellter Veranstalter es sich auf Dauer leisten kann, auf diese Kundschaft von vornherein zu verzichten. |
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Schliesslich wäre der hebel auf den veranstalter ein deutlich grösserer. ;) :Huhu: Da Dir keine Rechtsgrundlage einfällt, ich vermute auch in der DTU fehlt da noch die Phantasie. ;) Halt, Arne hatte heute schon genügend Phantasie. Ich denke die DTU wird über seinen Vorschlag nachdenken. Geld stinkt nicht. Zitat:
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Was würde Dir dieses Wissen weiterhelfen? Auch in den 90ern wäre das dann ja der Hebel gewesen um Veranstalter zur Genehmigung zu stubsen. |
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Das Argument von Hafu, dass bisher nur „lächerliche“ Strafen ausgesprochen wurden, greift auch nicht. Entweder will der Verband die Regel nicht ernsthaft durchsetzen. Dann braucht man sie auch nicht. Oder der Verband will sie (irgendwann) konsequent durchsetzen und somit als Druckmittel gegen „wilde“ Veranstaltungen nutzen. Dann muss man aber auch darüber diskutieren dürfen, ob man sich als Startpassinhaber als Druckmittel gegen Veranstalter instrumentalisieren lassen will. Zitat:
M. |
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Die Athleten sind Kunden des Verbandes, zahlen für ihren Startpass Geld und wenn sie bei solch einer Veranstaltung starten, dann meist aus Unwissenheit. Warum sollte man sie übermäßig hart sanktionieren? Athleten, die sich einem Disziplinarverfahren gegenüber sehen, sind evt. sauer auf den Verband, der ihnen Unannehmlichkeiten beschert, v.a. aber auch auf den Veranstalter, der mit seiner fehlenden Genehmigung überhaupt erst die Grundlage für das Verfahren geschaffen hat. Damit so eine "Pseudosanktion" Wirkung entfaltet, muss sie nicht hart sein, v.a. nicht beim ersten diesbezüglichen Regelverstoß. Der größte Hebel sind ohnehin die Athleten, die bei so einem sportrechtlich genehmigten Wettkampf überhaupt gar nicht erst an den Start gehen, weil sie sich an die akzeptierten Regeln des Verbandes halten: deren Nicht-Start sorgt für fehlende Einnahmen und da die Startpassbesitzer auch die leistungsstarken Athleten sind, für die sich in der Regel dann auch die Presse interessiert (local heroes, Profiathleten), bekommt der Veranstalter auch keine nennenswerte Sportberichtserstattung, was eben das Marketing gerade bei größeren Veranstaltungen erheblich erschwert. |
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- Die erste Möglichkeit ist, wie du geschrieben hast, bei einem vielleicht bisher gut organisierten und mir liebgewonnenen Wettkampf nicht mehr zu starten oder auf diesen einzuwirken, dass er beim nächsten Mal eine Genehmigung beantragt. - Die zweite Möglichkeit ist, meinen Startpass zurückzugeben. Dann kann es mir in Zukunft egal sein, ob ein Wettkampf genehmigt ist oder nicht. Das werden mit Sicherheit auch nicht wenige tun. Dazu kommen diejenigen, die erst gar keinen Startpass beantragen, um der Problematik zu entgehen, und dementsprechend vielleicht auch gar nicht erst in einem Verein Mitglied werden (und darüber den Verband unterstützen). M. |
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