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Klugschnacker 25.05.2017 20:36

Ich sehe nicht, welcher Schaden entsteht, wenn sie das Kopftuch trägt. Lasst sie doch. Wir akzeptieren ja auch eine Regierungschefin, die unbekümmert bekennt, sie glaube an den heiligen Geist. Leben und leben lassen.

Etwas anderes wäre es, wenn sie in ihre Arbeit Werturteile aus ihrer Religion einfließen ließe, wie etwa Angela Merkel in der Frage um die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften.

schnodo 25.05.2017 22:21

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1306425)
Ich sehe nicht, welcher Schaden entsteht, wenn sie das Kopftuch trägt.

Das sehe ich ähnlich. Früher war es ganz normal, dass die meisten Frauen mit irgendeiner Form von Kopfbedeckung herumgelaufen sind und keiner hat danach gefragt, ob sie das aus praktischen, modischen oder religiösen Erwägungen heraus tun.



Der Gedanke, dass eine Gesinnungspolizei nun prüfen könnte, aus welchen Gründen jemand ein Kleidungsstück trägt, gefällt mir prinzipiell nicht.

Wenn doch nur bei den Religionen die Bekleidungsvorschriften das einzige Problem wären...

Rälph 26.05.2017 06:57

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1306425)
Ich sehe nicht, welcher Schaden entsteht, wenn sie das Kopftuch trägt. Lasst sie doch. Wir akzeptieren ja auch eine Regierungschefin, die unbekümmert bekennt, sie glaube an den heiligen Geist. Leben und leben lassen.

Etwas anderes wäre es, wenn sie in ihre Arbeit Werturteile aus ihrer Religion einfließen ließe, wie etwa Angela Merkel in der Frage um die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften.

Prinzipiell gebe ich dir Recht. Aber stell dir doch einmal vor, du würdest vor Gericht stehen. Richterin und Staatsanwältin erscheinen verschleiert. Bist du so souverän, dass dir das wirklich zu 100% egal ist? Du hättest keinerlei Vorbehalte?
Nicht umsonst tragen Richterinnen und Richter eine Robe. Ich finde das Urteil richtig.

tandem65 26.05.2017 09:20

Hi Rälph,

Zitat:

Zitat von Rälph (Beitrag 1306448)
Prinzipiell gebe ich dir Recht. Aber stell dir doch einmal vor, du würdest vor Gericht stehen. Richterin und Staatsanwältin erscheinen verschleiert.

jetzt stell Dir mal vor RichterInnnen & Staatsanwälte wären alle immer schon verschleiert.

trithos 26.05.2017 09:31

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1306425)
Ich sehe nicht, welcher Schaden entsteht, wenn sie das Kopftuch trägt. Lasst sie doch. Wir akzeptieren ja auch eine Regierungschefin, die unbekümmert bekennt, sie glaube an den heiligen Geist. Leben und leben lassen.

Etwas anderes wäre es, wenn sie in ihre Arbeit Werturteile aus ihrer Religion einfließen ließe, wie etwa Angela Merkel in der Frage um die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften.

Zitat:

Zitat von Rälph (Beitrag 1306448)
Prinzipiell gebe ich dir Recht. Aber stell dir doch einmal vor, du würdest vor Gericht stehen. Richterin und Staatsanwältin erscheinen verschleiert. Bist du so souverän, dass dir das wirklich zu 100% egal ist? Du hättest keinerlei Vorbehalte?
Nicht umsonst tragen Richterinnen und Richter eine Robe. Ich finde das Urteil richtig.

Ich finde das Urteil auch richtig. Und ich wundere mich ehrlich gesagt ein bisschen über Dich, Klugschnacker. Du vertrittst hier ja mit Vehemenz den Standpunkt, dass Religion im öffentlichen Leben nichts verloren hat.

Aber mit dem Kopftuch als religiöses Symbol getragen von einer Vertreterin eines Staates, der sich streng von Religion fernhalten soll, hast Du kein Problem? Stell Dir vor, Du würdest auf einmal einer Richterin im christlichen Ordensgewand gegenüber sitzen. Das wäre okay für Dich????

Und bitte verwässern wir nicht die Kopftuchdiskussion. Es geht nicht um Funktionskleidung (Kopftuch als Schutz vor Ohrenentzündung) oder um Mode. Es geht um das Kopftuch als religiöses Symbol.

schnodo 26.05.2017 09:44

Zitat:

Zitat von trithos (Beitrag 1306465)
Stell Dir vor, Du würdest auf einmal einer Richterin im christlichen Ordensgewand gegenüber sitzen.

[..]

Es geht um das Kopftuch als religiöses Symbol.

Eine Nonnentracht ist eine Uniform und somit sehr leicht kategorisierbar. Aber wie genau erkennt man, ob das Kopftuch als religiöses Symbol getragen wird, ohne jemanden über seine religiöse Einstellung auszuhorchen?

tandem65 26.05.2017 09:45

Hi Arne,

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1306425)
Ich sehe nicht, welcher Schaden entsteht, wenn sie das Kopftuch trägt.

Tja, wahrscheinlich ist das Problem nicht ganz so einfach zu betrachten. Im Prinzip gebe ich Dir ja Recht.
Zwar habe ich keine Ahnung welche Kleidungsvorschriften es da insgesamt vor Gericht für Richter & Staatsanwälte gibt. Das mit den Roben hat Rälph ja schon erwähnt. Das ist eventuell schon bei der Berufsauswahl in Erfahrung zu bringen.

trithos 26.05.2017 09:51

Zitat:

Zitat von schnodo (Beitrag 1306469)
Eine Nonnentracht ist eine Uniform und somit sehr leicht kategorisierbar. Aber wie genau erkennt man, ob das Kopftuch als religiöses Symbol getragen wird, ohne jemanden über seine religiöse Einstellung auszuhorchen?

Indem zum Beispiel jemand, dem das Kopftuch-Tragen verboten wird, vor Gericht wegen religiöser Diskriminierung klagt. Da brauch ich niemanden aushorchen, da wird das Kopftuch wohl von der Betroffenen selbst eindeutig als religiöses Symbol gesehen und getragen.


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