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Auch wenn es nicht immer offensichtlich ist, profitiert jeder Veranstalter davon, dass es einen Verband gibt. Eine öffentliche Genehmigung erhält man für olympische Sportarten garantiert einfacher als wenn man einen kölschen Dreikampf mit möglicherweise gleichen Regeln anmeldet bei dem sich die Verwaltung erst einmal in die Regularien einlesen muss.
Ich sehe auch nicht grundsätzliche eine "Schlechterstellung" der Startpassinhaber. Wenn man sich entscheidet einen Startpass zu beantragen, dann hat man dadurch Rechte und Pflichten und wir diskutieren fast immer nur die Pflichten. Darüber hinaus hat es jeder selbst in der Hand einen Pass zu beantragen oder nicht. Was machen wir dann demnächst, wenn sich Teilnehmer ohne Startpass beklagen, dass sie bei mehreren Starts in der Summer mehr zahlen müssen als Startpassinhaber, die darüber hinaus ja noch viele weitere Extras bekommen. Mich erinnert das ganze schon fast an die Kirchenzugehörigkeit - man will keine Kirchensteuer zahlen und tritt daher aus der Kirche aus. Nur eine Hochzeit möchte man dann doch in der Kirche - ist halt irgendwie schöner. |
So langsam wird die Diskussion absurd. DTU hat ja nicht den den heutigen Triathlon erfunden, und schon gar nicht die heute international weitestgehend einheitlichen Regeln. Dann kann man sich ja fragen wer die Copycat ist....
Dann kommt jetzt vielleicht noch Ironman daher und verlangt von allen Verbänden dieser Welt eine Gebühr, weil ohne den ersten Ironman und den Hype drumherum es den Triathlon in der heutigen Form womöglich gar nicht geben würde. |
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- es gibt nur helfer, keine kampfrichter, daraus folgt - keiner kontrolliert das windschattenfahren - keiner kontrolliert das rechtsfahrgebot, aus diesem gründen kommt es immer wieder zu stürzen, da die breitensportler dort rumfahren wie sie wollen weil sie denken sie machen einen triathlon wie im fernsehen, wo die strasse den triathleten gehört - die radrunde ist so kurz und die leistungsunterschiede so groß, dass leute nach einer radrunde auf 5000euro maschinen auf dem liegelenker liegend in die gruppen der gerade loseiernden körbchenradfahrenden muttis reinknallen - nach dem radfahren wird schon mal vom rad gesprungen, welches dann von der ehefrau/einem bekannten in der wechselzone aufgefangen und weggehangen wird, damit der sportler direkt weiterlaufen kann, also auch die wechselzone ist für jeden zugängig - auf der laufstrecke drehen sieger schon mal 100m vor dem eigentlichen wendekegel um, andere teilnehmer haben es gesehen, aber was wollen sie machen, einspruch gibts nirgendwo und im ziel steht aussage gegen aussage das sind nur sachen, die ich von teilnehmer gehört habe. wenn ich selbst vor ort wäre, würde mir sicherlich noch einiges mehr auffallen. |
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Wie schon gefragt: warum richtet sich die Regel nur gegen Startpassinhaber, also diejenigen, die am aktivsten sind und über den Startpass auch ihre grundsätzliche Treue zum Verband zum Ausdruck bringen? Zitat:
M. |
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Letztendlich ist die Diskussion über die angedrohten Sperren witzlos. Der Veranstalter weiß davon, der Athlet mit Startpaß weiß davon. Jeder kann für sich entscheiden was er will. Wer etwas dagegen unternehmen will könnte sich am einfachsten in einem Verein engagieren und über diesen Weg die Regel abschaffen. Als Diskussionsteilnehmer in einem Forum ist der Einfluß eher recht beschränkt. |
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1. Ligastarter 2. Athleten die durch den Startpaß Geld sparen. 3. Athleten die durch den Startpaß Geld sparen wollten so wie ich und leider zu wenige Wettkämpfe hinbekommen.:( Da fällt mir noch 4. ein: Athleten die im Ausland starten und durch den Startpaß eventuell um medizinische unbedenklichkeitsbescheinigungen herum kommen. |
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Als Mitgliedsverein im Landesverband unterwirft man sich der Satzung des Verbandes und diese sieht z.B. in BaWü vor, dass für Veranstaltungen Geld erhoben werden kann. ("Für Veranstaltungen können Abgaben erhoben werden, diese werden vom Präsidium festgesetzt") Ob man dann zahlen muss ohne den Antrag gestellt zu haben, wäre eine spannende Frage. Man riskiert jedenfalls den Rausschmiss wenn man gegen den Verband agiert: "Der Ausschluss kann erfolgen a) bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung und Ordnungen oder Interessen des Verbandes b) bei Nichtbefolgen von Anordnungen sowie Beschlüssen des Verbandes " |
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