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Campeon 13.03.2014 15:31

Zitat:

Zitat von silbermond (Beitrag 1023992)
..... seine sexuelle Orientierung oder was immer er möchte.

Heinrich

...und die bösen Mithäftlinge werden ihn schon "katholisch" machen.

Und ehrlich gesagt: Ich gönn es ihm!;)

Läuftnix 13.03.2014 15:33

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 1024003)
Nach meiner Auffassung sind Bürgerrechte die Grundrechte, die nur Deutschen (also den Bürgern) zustehen.

Was verstehst Du denn unter Bürgerrechten? Daher ja auch meine Nachfrage an DasOe, was sie eigentlich meint?

Bundespräsident wird er jetzt zumindest nicht mehr...

Bei der Revision kann sich sein Strafmaß auch noch auf 27,2 Jahre erhöhen. Die zunächst genannten 3,5 haben sich ja ebenso erhöht.

Bürgerrechte gibt es in Deutschland nicht als Fachbegriff. Es gibt Grundrechte, von denen manche für alle und manche nur für Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit gelten. Und diese Rechte können niemandem genommen werden, sondern sie können nur begründet eingeschränkt werden.

MattF 13.03.2014 15:33

Zitat:

Zitat von Dummschwätzer (Beitrag 1024009)
...und die bösen Mithäftlinge werden ihn schon "katholisch" machen.

Und ehrlich gesagt: Ich gönn es ihm!;)

Dein Name ist Programm!

Pascal 13.03.2014 15:34

http://www.der-postillon.com/2014/03...-arena-um.html

:Lachen2:

silbermond 13.03.2014 15:35

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 1024003)
Nach meiner Auffassung sind Bürgerrechte die Grundrechte, die nur Deutschen (also den Bürgern) zustehen.

Moin Moin!

Du schmeisst da verschiedene Dinge in einen Topf und kochst Dir Dein eigenes Süppchen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte_(Deutschland)

Heinrich

Lui 13.03.2014 15:35

Zitat:

Zitat von Tobstar23 (Beitrag 1023999)
Okay, sag ich erstmal nichts mehr. Aber hilf mir doch auf die Sprünge. Ich möchte nämlich gerne Ahnung haben. Wenn es mit Deiner Staatsbürgerschaft nix zu tun hat, womit denn dann?

Es hat damit zu tun, dass jede Mensch auf der Welt, der freiberuflich für eine Deutsche Firma einen Auftrag macht, zB ein Japanischer Fotograf macht in Japan Fotos von Tokyo und verkauft sie dann an die Zeitschrift Stern, 15% am Deutschen Staat abdrücken muss. Sagen wir mal er bekommt dafür zB 1000 Euro. Davon muss er sagen wir mal 30% an sein Finanzamt zahlen. Man könnte meinen, dass ihm 700 Euro bleiben, da er ja als Japaner seine Steuern IN Japan zahlt...aber nein, der Deutsche Staat kassiert von den 1000 Euro 150(15%). Das heißt dem Japaner bleiben 850 Euro übrig, aber er muss über den Betrag der Rechnung(1000 Euro) seine Stuern zahlen, also 300 Euro. Insgesamt hat er also 450 bezahlt, also 45%.

Er zahlt also doppelt Steuern.

silbermond 13.03.2014 15:36

Zitat:

Zitat von Läuftnix (Beitrag 1024010)
Es gibt Grundrechte, von denen manche für alle und manche nur für Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit gelten.

Und ein Grundrecht das nicht für Deutsche gilt.

Heinrich

DasOe 13.03.2014 15:37

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1023998)
Ich nicht. Das ist hochriskant. Jetzt hat das FA auch erst mal Zeit die Unterlagen zu durchforsten und nachzuveranlagen. Wenn dann doch 40, 60 oder 80 Mio an Steuerschuld rauskommen ist das bei der Revision eine andere Kiste und ich halte es auch schon so für riskant daß er dann durchaus noch länger einfährt.

Die Revision prüft erstmal juristische formale Dinge. Es werden keine neuen Beweise erhoben. Sollte das BGH das Urteil aufheben, dann geht es zurück an das LG München allerdings eine andere Kammer und DANN geht der ganze Zirkus von vorne los.


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