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silbermond 02.10.2007 12:49

@ Raimund

Hi Markus!

Erlaube mir nur einen kleinen Hinweis zu Deinem "Polar-Zitat".

Was Polar da schreibt ist Humbug und einfach nur falsch!

Jede Polar-Uhr die ich bei einem Händler erwerbe (auch Händler die nicht Polar-Vertriebspartner sind, Sportgeschäfte, Uhrmacher etc.) unterliegen der gesetzlichen Gewährleistung.

Eine "gesetzliche Polar-Garantie" gibt es überhaupt nicht.

Es wird nur unterschieden nach gesetzlicher Gewährleistung und Herstellergarantie. Die Herstellergarantie kann jeder Hersteller frei formulieren, beschränken darf sie die gesetzliche Gewährleistung aber nicht.

Wenn ich bei irgendeinem Einzelhändler eine Polar-Uhr kaufe und der seinen Stempel in den "Garantiepass" macht - wobei das auch egal ist, da die Gewährleistung ab Kaufdatum gilt (Rechnung), tritt die gesetzliche Gewährleistung ab Kaufdatum ein und nicht anders.

Die gesetzliche Gewährleistung leitet sich aus dem "Verbraucherschutzgesetz" ab. Dem Verbraucher ist nicht zuzumuten zu klären ob es sich bei dem Einzelhändler um einen "offiziell autorisierten Polar-Händler" handelt oder nicht. Alles andere wäre eine Benachteiligung des Verbrauchers die das Verbraucherschutzgesetz nicht zulässt!.

Deutsche Autohersteller/Autohäuser haben das ja auch lange Jahre versucht so gegen sogenannte "Grauimporte" von KFZ vorzugehen indem sie ständig Panik machten:

DANN GILT ABER KEINE GARANTIE!!!

Der Zahn ist aber schon lange gezogen und heute wird da nicht mal mehr im Ansatz drüber diskutiert. Die Autohersteller haben es schon lange begriffen.

Polar sollte das ENDLICH auch tun.

Also:

Kaufen so lange es ein Händler ist und Polar unterliegt der gesetzlichen Gewährleistung.

Heinrich

Pittermännche 02.10.2007 13:46

Zitat:

Zitat von Kampa (Beitrag 42183)
ich hab mich auch schon gefragt ob Raimion die gute Anja mit abgelaufenen Riegeln bestochen hat :Lachen2:

Das kann natürlich sein... :)

fras13 02.10.2007 15:14

Zitat:

Zitat von silbermond (Beitrag 42228)
.....
Dem Verbraucher ist nicht zuzumuten zu klären ob es sich bei dem Einzelhändler um einen "offiziell autorisierten Polar-Händler" handelt oder nicht. ....

Also:

Kaufen so lange es ein Händler ist und Polar unterliegt der gesetzlichen Gewährleistung.
....

Hallo Heinrich ,

ich sehe das grundsätzlich genau so.

Habe dies gerade mit einer teuren Kaffeemaschine durch.

JURA wollte erst keine Garantiereparatur vornehmen, weil der Händler nicht in deren offiziellem Verzeichnis steht.

Mir als Käufer war dies egal, ich habe auf den Gewährleistungsanspruch des Herstellers verwiesen.

Dieser hat das dann aber akzeptiert, und die Maschine kostenfrei zur Reparatur abgeholt.

(Nur zurück ist sie noch nicht - 3-4 Wo. Servicezeit)

Wasserträger 02.10.2007 15:34

So lange ohne Kaffee?!? Ich würde kaputt gehen :cool: Auf 3athlon kann ich verzichten - aber bei Kaffee wirds schwierig =)

fras13 02.10.2007 18:48

Ich habe da kein Problem mit,

zumindest derzeit nicht.

Nach mißglückter Zahn- OP (Entfernung Weisheitszahn durch einen sonst sehr guten Zahnarzt) bin ich schon über eine Woche kaum fähig, etwas kaltes oder heißes zu trinken.

Kaffee erst gar nicht.

Trainingstechnisch bin ich wg. d. Zahn- und Kopfschmerzen und entspr. Medikamente (Antibiotika) derzeit zwangsweise in die Trainingspause geraten.

Eigentlich hätte diese nach Anraten meines Trainers dieses Jahr noch gar nicht sein müssen.

Die Zahn- OP beim Kieferchirurgen ist erst am 16.10. - da kann sich JURA ruhig Zeit lassen, wenn die Maschine auf Herstellerkosten repariert wird.

Der Schadensfall lag verdächtig an der 24 Mon.- Grenze.;)

Meik 02.10.2007 18:49

Garantie und Gewährleistung sind zwei paar Schuhe - und zwei verschiedene Ansprechpartner. Garantie kann ein Hersteller geben und an eigene Bedingungen knüpfen. Wie zum Beispiel bestimmte Händler usw.. Das trifft auch auf Grauimporte bei PKW zu. Zumal viele Hersteller auch nach Ablauf der Garantien Kulanz zeigen um die Kunden zu halten - aber eben freiwillig.

Die gesetzliche Gewährleistung betrifft jedoch nicht den Hersteller! Der Kunde hat den Anspruch immer gegen den betreffenden Händler. Mit dem zusätzlichen Haken der Beweislastumkehr nach einem halben Jahr.

Genau das ist dann auch die Problematik bei Grauimporten. Wenn der Hersteller nicht kulant ist darf man seine Ansprüche ggf. gegen einen Händler im Ausland durchsetzten.

Gruß Meik

fras13 02.10.2007 18:52

Hi Meik,

durchaus richtig bemerkt.

In meinem Fall (Jura) war der Händler aus Deutschland, aber im Online-Zeitalter nach fast 2 Jahren nicht mehr existent.

Die Preise waren wohl zu günstig.

Weil kein Händler ansprechbar war, konnte ich die Maschine dann vom Hersteller abholen lassen.

JURA hat allerdings eine 24 Monate Garantie - in den seit 2006 aktuellen Garantiebedingungen sind es sogar 25 Monate Garantie.

Aber der Tag der Abrechnung kommt für meine S9 erst noch.

silbermond 02.10.2007 19:14

@ meik

Ich kommentiere das ausführlich wenn mein Besuch weg ist.

"Im Kleinen" hast Du Recht, "Im Großen" nicht!

Heinrich


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