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NBer 01.08.2022 20:33

Zitat:

Zitat von AndrejSchmitt (Beitrag 1671525)
....Meiner Auffassung nach, muss doch der gesamte Schaden von der Versicherung des Unfallverursachers reguliert werden.

Kann mich aber auch täuschen.

Das ist so. Natürlich muss der Unfallverursacher 100% feststehen. Ich hatte 2 solcher Unfälle wo ich genau wusste, dass der Unfallgegner der Verursacher bzw Schuldige war, und habe mir auch ohne Rechtsschutzversicherung sofort einen Anwalt genommen. Dessen Kosten übernimmt dann nämlich auch die Gegenseite bzw dessen Versicherung.
Beim Material wurde immer nur der Zeitwert ersetzt, beim letzten Mal gab es noch ein Schmerzgeld im unteren dreistelligen Bereich.

bergflohtri 01.08.2022 20:49

Zitat:

Zitat von sabine-g (Beitrag 1673880)
Leider ist die Bandscheibe noch nicht topp , vielleicht mach ich ne Suppe draus

Die Suppe die Du Dir da eingebrockt hast wirst Du wahrscheinlich selbst auslöffeln müssen;)

VolkerR 02.08.2022 13:21

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1673888)
Das ist so. Natürlich muss der Unfallverursacher 100% feststehen. Ich hatte 2 solcher Unfälle wo ich genau wusste, dass der Unfallgegner der Verursacher bzw Schuldige war, und habe mir auch ohne Rechtsschutzversicherung sofort einen Anwalt genommen. Dessen Kosten übernimmt dann nämlich auch die Gegenseite bzw dessen Versicherung.
Beim Material wurde immer nur der Zeitwert ersetzt, beim letzten Mal gab es noch ein Schmerzgeld im unteren dreistelligen Bereich.

Ich hatte auch schon einen Unfall mit dem Rad. Bei mir war es allerdings ein Hund, der zum Sturz führte. Hab mir sofort einen RA genommen da ich eine Rechts-
schutzversicherung hatte bzw habe. Laut meinem Rechtsempfinden und Auffassung meines RA, war der Unfallgegner (Hundehalterin mit ihrem Hund) zu 100% der Unfallverursacher. Die ganze Sache hat über ein Jahr gedauert und endete tatsächlich vor Gericht.
Ergebnis: ich bekam 30% Teilschuld...
Außerdem bezahlt die gegnerische Haftpflicht auch nur den Zeitwert der beschädigten oder kaputten Teile. Bei einem relativ neuen und teuren Rad ist das sehr ärgerlich...

tandem65 02.08.2022 16:13

Zitat:

Zitat von VolkerR (Beitrag 1673983)
Außerdem bezahlt die gegnerische Haftpflicht auch nur den Zeitwert der beschädigten oder kaputten Teile. Bei einem relativ neuen und teuren Rad ist das sehr ärgerlich...

Das ist nur zum Tei richtig. Die Versicherung zahlt maximal den Zeitwert. Abgezogen wird der Restwert des Rades nach dem Unfall und dann wird die Reparatur mit Neuteilen bis zu 130% dieses Betrages beglichen. Ärgerlich ist das ganze egal ob teures oder billiges Rad immer. Je neuer das Rad ist desto eher lässt es sich komplett von dem Geld der Versicherung instandsetzen. Ein 10 Jahre alter Edelrenner hat dann auch nur noch einen Bescheidenen Zeitwert der schnell bei einer Reparatur erreicht wird.
Verkratzte Teile die noch funktionieren werden eher selten erstattet.

El Stupido 03.08.2022 09:49

Zitat:

Zitat von VolkerR (Beitrag 1673983)
Ich hatte auch schon einen Unfall mit dem Rad. Bei mir war es allerdings ein Hund, der zum Sturz führte. Hab mir sofort einen RA genommen da ich eine Rechts-
schutzversicherung hatte bzw habe. Laut meinem Rechtsempfinden und Auffassung meines RA, war der Unfallgegner (Hundehalterin mit ihrem Hund) zu 100% der Unfallverursacher. Die ganze Sache hat über ein Jahr gedauert und endete tatsächlich vor Gericht.
Ergebnis: ich bekam 30% Teilschuld...
Außerdem bezahlt die gegnerische Haftpflicht auch nur den Zeitwert der beschädigten oder kaputten Teile. Bei einem relativ neuen und teuren Rad ist das sehr ärgerlich...

Ich kenne die ganze Story dahinter natürlich nicht aber das kommt mir wie eine stark verkürzte Zusammenfassung an.
Tierhalter haften doch (Stichwort "Gefährungshaftung") auch ohne Verschulden.
30% Teilschuld ist ja nichts, was sich die gegnerische Versicherung aus den Fingern gesaugt hat. Immerhin ging das ganze ja vor Gericht und endete in einem Vergleich (dem hätten dein*e RA*in und du ja dann zugestimmt) oder einem Urteil.

VolkerR 03.08.2022 11:17

Natürlich war das eine verkürzte Zusammenfassung.
Kurz zur weiteren Erklärung:
Der Unfall ereignete sich auf einem kombiniertem Rad/Fußgängerweg. Der Hund war an der Leine (so eine lange Ausziehleine). Ich hatte geklingelt und wollte rechts vorbei fahren, da der Hund mit Besitzerin auf der linken Seite neben dem Radweg auf einem kleinen Grünstreifen war. Dann lief der Hund plötzlich ganz nach rechts vor mein Rad. Ich hatte reflexartig gebremst und mich dabei überschlagen. Am Rad mehrere Kratzer und Macken, Riß im Rahmen, außerdem hatte ich einen Schlüsselbeinbruch, einen komplizierten Bruch des Fingergelenks mit Sehnenabriß. Bruch und Sehne mussten operiert werden, Schlüsselbein konnte nicht operiert werden, da der Knochen am Brustbein abgerissen war und bei einer OP akute Lebensgefahr bestanden hätte.
Die Versicherung wollte gar nicht zahlen, da sie der Meinung war, dass ihre Mandantin keine Schuld tragen würde. Da ich mit einem Rennrad (Sportgerät) unterwegs war, unterstellten die mir eine Trainingsfahrt mit völlig unangepasster Geschwindigkeit. Vor Gericht hatte der Richter dann einen Vergleich vorgeschlagen, eben den mit 30% Teilschuld unter Berücksichtigung der Tierhalter Gefährdungshaftung. Diesen Vergleich hatte ich dann zugestimmt, da ich nach knapp 1,5 Jahren so langsam die Schnauze voll hatte.
Die gegnerische Versicherung hatte NICHT zugestimmt. Nach 4 Wochen wurde dann das Urteil in Abwesenheit der Kläger und Beklagten gefällt und zwar genau im Umfang des vom Richter vorgeschlagenen Vergleiches. Hab dann noch ganze 6 Wochen auf mein Geld warten müssen...

El Stupido 03.08.2022 11:23

Danke, Volker für die ausführlichere Zusammenfassung :Blumen:
Aua, das mit den Verletzungen liest sich leider recht heftig :-(
Interessante Rechtsauffassung der Versicherung, erst mal gar nicht zahlen zu wollen. Starker Tobak. Zum Glück hattest du eine*n RA*in mandatiert.

VolkerR 03.08.2022 12:11

Ohne RA geht es heute leider nicht mehr.
Die Versicherungen versuchen immer die tatsächliche Schadenshöhe zu kürzen/drücken.


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