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El Stupido 15.05.2021 13:37

Zitat:

Zitat von crimefight (Beitrag 1602020)
EINFACH NUR FALSCH....

Was genau ist daran falsch?
§ 836 BGB, (1):

Zitat:

Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.


Wenn ich Wissen darüber habe dass Teile meines Hauses beim nächsten Sturm wegfliegen könnten, wieder besseren Wissens aber nichts dagegen tue ist das grob fahrlässig. Dann kann ich mich auch nicht auf Höhere Gewalt berufen.

EziPci 15.05.2021 16:02

Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1602043)
Was genau ist daran falsch?
§ 836 BGB, (1):



Wenn ich Wissen darüber habe dass Teile meines Hauses beim nächsten Sturm wegfliegen könnten, wieder besseren Wissens aber nichts dagegen tue ist das grob fahrlässig. Dann kann ich mich auch nicht auf Höhere Gewalt berufen.

Deshalb gibt es Rechtswissenschaften als Studienfach. 4 Jahre und dann nochmal 2 Jahre Vorbeitungsdienst. Kannst dich ja mal Einschreiben, vielleicht erschließt sich dir nach 3-4 Semstern dann auch warum das was du schreibst absolut sinnbefreit ist.

Der Grundsatz ist immer: Den Zufall verspürt der Eigentümer (auch wenn das dem Laien, siehe dieser Thread, in vielen Fällen unbillig verkommen mag). Nur in Sonderfällen kann der Schaden einem Dritten angelastet werden. Das Deliksrecht verwendet hierfür das Verschuldensprinzip als Trennlinie.

Mit einfachen Worten: wenn du dafür nichts kannst, musst du dem Geschädigten deinen Schaden nicht ersetzen.

Jetzt kommt die schwierige Frage: wann kannst du etwas für den Schaden?

Im Grundsatz muss jeder in zumutbarem Umfang Vorkehrungen ergreifen damit ein Dritter nicht geschädigt wird.
In Fällen in denen ein Schaden sehr wahrscheinlich ist, oder ein sehr hoher Schaden droht; müssen gelten höhere Anforderungen.

IdR. Muss man nicht damit rechnen, dass Mülltonnen oder Blumentöpfe durch die Gegend fliegen. Daher gibt es auch keine Pflicht diese festzuschrauben. Etwas anders gilt möglicherweise bei einer amtlich Sturmwarnung. Hier ist es eventuell zumutbar fliegende Gegenstände sicher unterzubringen

Wenn eine Verhaltensweise dagegen gesellschaftlich erwünscht ist, gibt es hierfür vielfach Einschränkungen beim Umfang der Verkehrssicherungspflichten. Kinder sind bei der demographischen Lage in Deutschland absolut erwünscht, deshalb will man Eltern nicht durch überhöhe Sogfaltsanforderungen einem erheblichen Haftungsrisiko aussetzen.
Kinder machen nunmal Blödsinn. Das lässt sich auch bei guter Überwachung nicht verhindern ohne die Entwicklung des Kindes zur Selbstständigkeit zu beeinträchtigen.

Letztendlich stecken hinter dem Deliktsrecht (wie auch hinter allen anderen Rechtsgebieten) normativere Erwägungen welche durch gesellschaftliche und historische Entwicklungen beeinflusst sind. Ohne das nötige Hintergrundwissen, sollte man seine Rechtskenntnisse nicht allzu hoch einschätzen.

Estebban 15.05.2021 16:41

Zitat:

Zitat von EziPci (Beitrag 1602052)
Deshalb gibt es Rechtswissenschaften als Studienfach. 4 Jahre und dann nochmal 2 Jahre Vorbeitungsdienst. Kannst dich ja mal Einschreiben, vielleicht erschließt sich dir nach 3-4 Semstern dann auch warum das was du schreibst absolut sinnbefreit ist.


(...)

Ohne das nötige Hintergrundwissen, sollte man seine Rechtskenntnisse nicht allzu hoch einschätzen.

Du magst mit deinen Ausführungen sogar recht haben.. Der Ton macht halt trotzdem die Musik und ich habe lange keinen Beitrag gelesen, der mehr Klischees von Juristen bestätigt hätte...


Ich glaube wir waren uns doch prinzipiell einig, dass im Falle des TE niemand rechtlich haftbar gemacht werden kann und das ein klassischer Fall von Sch-**** gelaufen ist?

Ich fand den Einwand, man solle drüber nachdenken, dass trotzdem mit in die Haftpflicht mit aufzunehmen ganz wichtig - mir wäre es als Eltern in dem Falle einfach lieber sagen zu können „klar, für den Schaden kommen wir bzw unsere Versicherung auf“ statt sich auf juristische Winkel zu berufen...

Klugschnacker 15.05.2021 16:43

Zitat:

Zitat von EziPci (Beitrag 1602052)
Deshalb gibt es Rechtswissenschaften als Studienfach. 4 Jahre und dann nochmal 2 Jahre Vorbeitungsdienst. Kannst dich ja mal Einschreiben, vielleicht erschließt sich dir nach 3-4 Semstern dann auch warum das was du schreibst absolut sinnbefreit ist.

[…] Ohne das nötige Hintergrundwissen, sollte man seine Rechtskenntnisse nicht allzu hoch einschätzen.

Wozu braucht es dann eigentlich noch Gerichte? Es müsste doch genügen, Jura zu studieren, dann wären alle Rechtsfragen geklärt. Oder gibt es da am Ende verschiedene Sichtweisen?

Mo77 15.05.2021 17:31

Zitat:

Zitat von EziPci (Beitrag 1602052)
Deshalb gibt es Rechtswissenschaften als Studienfach. 4 Jahre und dann nochmal 2 Jahre Vorbeitungsdienst. Kannst dich ja mal Einschreiben, vielleicht erschließt sich dir nach 3-4 Semstern dann auch warum das was du schreibst absolut sinnbefreit ist.

Der Grundsatz ist immer: Den Zufall verspürt der Eigentümer (auch wenn das dem Laien, siehe dieser Thread, in vielen Fällen unbillig verkommen mag). Nur in Sonderfällen kann der Schaden einem Dritten angelastet werden. Das Deliksrecht verwendet hierfür das Verschuldensprinzip als Trennlinie.

Mit einfachen Worten: wenn du dafür nichts kannst, musst du dem Geschädigten deinen Schaden nicht ersetzen.

Jetzt kommt die schwierige Frage: wann kannst du etwas für den Schaden?

Im Grundsatz muss jeder in zumutbarem Umfang Vorkehrungen ergreifen damit ein Dritter nicht geschädigt wird.
In Fällen in denen ein Schaden sehr wahrscheinlich ist, oder ein sehr hoher Schaden droht; müssen gelten höhere Anforderungen.

IdR. Muss man nicht damit rechnen, dass Mülltonnen oder Blumentöpfe durch die Gegend fliegen. Daher gibt es auch keine Pflicht diese festzuschrauben. Etwas anders gilt möglicherweise bei einer amtlich Sturmwarnung. Hier ist es eventuell zumutbar fliegende Gegenstände sicher unterzubringen

Wenn eine Verhaltensweise dagegen gesellschaftlich erwünscht ist, gibt es hierfür vielfach Einschränkungen beim Umfang der Verkehrssicherungspflichten. Kinder sind bei der demographischen Lage in Deutschland absolut erwünscht, deshalb will man Eltern nicht durch überhöhe Sogfaltsanforderungen einem erheblichen Haftungsrisiko aussetzen.
Kinder machen nunmal Blödsinn. Das lässt sich auch bei guter Überwachung nicht verhindern ohne die Entwicklung des Kindes zur Selbstständigkeit zu beeinträchtigen.

Letztendlich stecken hinter dem Deliktsrecht (wie auch hinter allen anderen Rechtsgebieten) normativere Erwägungen welche durch gesellschaftliche und historische Entwicklungen beeinflusst sind. Ohne das nötige Hintergrundwissen, sollte man seine Rechtskenntnisse nicht allzu hoch einschätzen.

Du schreibst einen Roman der Widerrede um dann zu sagen, dass es bei einem angekündigten Sturm (Warnung) anders aussehen könnte???
Genau das war aber die Aussage, dass es eine Warnung gibt.

Den Sinn ersteht man vermutlich nur wenn man denn dann paar Semester hinter sich hat....
:Blumen:

iaux 15.05.2021 19:10

Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1602043)
Was genau ist daran falsch?
§ 836 BGB, (1):



Wenn ich Wissen darüber habe dass Teile meines Hauses beim nächsten Sturm wegfliegen könnten, wieder besseren Wissens aber nichts dagegen tue ist das grob fahrlässig. Dann kann ich mich auch nicht auf Höhere Gewalt berufen.

Auch grobe Fahrlässigkeit ist in der PHV eingeschlossen (wenn die Mülltonne weggeweht wird und einen Schaden verursacht).
In den anderen Sparten HR, WG kann grobe Fahrlässigkeit abgesichert sein (Deckungserweiterung). Ansonsten kann die Leistung gekürzt, oder verweigert werden.

crimefight 15.05.2021 19:29

Echt lustig, welche Fachleute sich alle zu Wort melden

Schon Anfang des Threads wurde der Fall sehr gut eingeschätzt und bewertet.
Damit sollte es gut sein
Alles andere ist bei einem möglichen Zivilverfahren u.U. reine Glückssache-wie in vielen anderen Gerichtsverfahren

Alles dumm gelaufen und ärgerlich

Aber nur zur Info.....Meine Frau hatte genau den Fall mit dem spielenden Kind-Frau über Ball gefahren---gestürzt verletzt.
Die Versicherung hat aber nach Einigung mit Hilfe eines Anwaltes gezahlt.....

Den Fall mit der Mülltonne hatte ich ebenfalls am Haus---KFz-TK des Nachbars musste dafür aufkommen, weil ich keinen Fehler gemacht habe (Wohngebäudevers. hätte auch eine Verfahren übernommen)---moralisch verpflichtet, hab ich natürlich die SB übernommen

Matthias75 16.05.2021 10:12

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1602056)
Wozu braucht es dann eigentlich noch Gerichte? Es müsste doch genügen, Jura zu studieren, dann wären alle Rechtsfragen geklärt. Oder gibt es da am Ende verschiedene Sichtweisen?

Verschiedene Sichtweisen wird es immer geben, weil einige Sachverhalte unterschiedlich interpretiert werden können.

Allerdings helfen in vielen Fällen schon grundlegende Rechtskenntnisse, beispielsweise um abzuschätzen, ob es sich überhaupt lohnt, viel Zeit zu investieren. Hier ist es aber auch Aufgabe der Anwälte, den für den Laien häufig nicht so einfach verständlichen Rechtstext so zu erklären, dass der Mandant in versteht.

M.


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