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Ulmerandy 09.05.2018 15:41

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1377653)
danke für die Veröffentlichung dieser Antwort.

+1 :Blumen:

schnodo 09.05.2018 16:06

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1377650)
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.

Deswegen habe ich eine möglichst vergleichbare Analogie gesucht: Die Zurverfügungstellung strafbarer Inhalte.

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1377650)
War Kinderpronographie jemals erlaubt?

Sie war zumindest, soweit ich das beurteilen kann, bis zu § 184 b StGB nicht explizit verboten. Ich habe leider nicht mehr die gesetzliche Situation des vergangenen Jahrtausends parat aber ich meine mich zu erinnern, dass dies allgemein unter "Jugendschutz" und "Verbreitung pornographischer Schriften" abgehandelt wurde. Der Besitz wurde nicht sanktioniert. Ich meine sogar, es hätte einschlägige Print-Publikationen gegeben. Da hat sich einiges geändert.

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1377650)
Und es ist im Recht schon auch ein Unterschied ob man von schweren Straftaten oder anderem redet.

Die Verbreitung von Kinderpornographie war eben keine schwere Straftat. Sie ist es erst seit vergleichbar kurzer Zeit.

MattF 09.05.2018 16:47

Zitat:

Zitat von schnodo (Beitrag 1377666)


Die Verbreitung von Kinderpornographie war eben keine schwere Straftat. Sie ist es erst seit vergleichbar kurzer Zeit.

Es war keine aber es wurde zu einer,

Das veröffentlichen eines Fotos wird durch die neue Datenschutzverordnung aber nicht zu einer schweren Straftat, du bestätigst also mein Argument :Huhu:

drullse 09.05.2018 17:20

Zitat:

Zitat von schnodo (Beitrag 1377639)
Ich vermute mal, diejenigen, die in einem peinlichen/unerwünschten/strafbaren Foto oder Video auftauchen, das sich nicht mehr rückstandslos aus dem Netz entfernen lässt.

Ja, da stimme ich zu, für die ist das tatsächlich ein Problem.

Exakt so meinte ich es.

tandem65 09.05.2018 17:28

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1377675)
Exakt so meinte ich es.

Verstehe, was ich nicht verstehe ist der Zusammenhang mit der DSGVO. Die ändert ja eher Richtung zugunsten des Fotografierten. Weshalb das dann das Problem mit der DSGVO wäre eben nicht.

drullse 09.05.2018 17:58

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1377677)
Verstehe, was ich nicht verstehe ist der Zusammenhang mit der DSGVO. Die ändert ja eher Richtung zugunsten des Fotografierten. Weshalb das dann das Problem mit der DSGVO wäre eben nicht.

Ich habe das gar nicht direkt auf die DSGVO bezogen sondern auf die allgemeine Aussage von schnodo.

Die DSGVO verbessert die Sache aus Sicht der Betroffenen ja eher.

schnodo 09.05.2018 20:14

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1377671)
Das veröffentlichen eines Fotos wird durch die neue Datenschutzverordnung aber nicht zu einer schweren Straftat, du bestätigst also mein Argument :Huhu:

Das mag sein, wäre ja auch nicht schlimm für mich. ;)
Ich weiß leider nicht so recht, was Dein Argument ist.

Ich hatte lediglich darauf hindeuten wollen, dass eine ursprünglich straffreie Handlung im Lauf der Jahre zu einer Straftat werden kann, im dümmsten Fall sogar zu einer schweren und dass es keinen Bestandsschutz gibt.

Was die von Dir angesprochene Veröffentlichung eines Fotos angeht, so kommt es auf den Inhalt an. Von "harmlos" bis "schwere staatsgefährdende Straftat" kann ich mir da alles vorstellen. Die DSGVO deckt nur einen Teil dieses Spektrums ab.

schnodo 09.05.2018 23:13

Bei Heise gibt es noch etwas zum Thema:

DSGVO und Telemedien: Cookies und Tracking nur noch mit expliziter Einwilligung?

Zitat:

Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern geht davon aus, dass Tracker wie Google Analytics sowie Cookies selbst in pseudonymisierter Form bald nur noch mit ausdrücklichem Opt-in der Nutzer erlaubt sind. Praktiker aus der Industrie sehen das anders.


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