Klugschnacker |
18.10.2016 09:39 |
Zitat:
Zitat von Campeon
(Beitrag 1265732)
Ich bin auch dafür das man diese Lebensgemeinschaft von standesamtlicher Seite bestätigen lassen kann.
Sie sollen die gleichen Rechte und Pflichten haben wie Hetero-Ehen, bis auf die Adoption von Kindern. Es sei denn, einer der Partner hatte schon Kinder aus einer früheren Beziehung. Dann sollte einer Adoption durch den anderen Partner nichts im Wege stehen. Egal ob männlich oder weiblich gleichgeschlechtlich.
Aber kinderlose, gleichgeschlechtliche Partnerschaften sollten nicht das Recht auf die Adoption eines Kindes haben.
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Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Denn eine Einzelperson kann ein Kind adoptieren, ungeachtet der sexuellen Orientierung. Sobald diese Adoption vollzogen ist, kann nach aktueller Rechtslage und Deiner Meinung ein Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin das bereits adoptierte Kind ebenfalls adoptieren. Auch hier spielt die sexuelle Orientierung keine Rolle.
Das bedeutet, dass das Kind schrittweise von zwei Erwachsenen adoptiert werden darf, deren sexuelle Orientierung keine Rolle spielt. So ist die derzeitige Rechtslage.
Unmöglich ist nach geltendem Recht und nach Deinem Dafürhalten, diese beiden Schritte gleichzeitig zu vollziehen: Dass also zwei Erwachsene unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung ein Kind adoptieren dürfen. Erlaubt ist nur die schrittweise Adoption zunächst durch den einen, dann durch den anderen Partner.
Für mich klingt das eher nach einem Schildbürgerstreich des Amtsschimmels, als nach einer sachlich begründeten Vorgehensweise. Die Kinder, um deren Wohl es schließlich gehen soll, haben davon nichts.
:Blumen:
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