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Vielleicht stand da noch was von Knöchelbrechen in der AGB, was ich überlesen habe. Das wäre dann auch legitim. Mann, ich habe damals einfach einen Auftrag für die USA gemacht und habe da nicht lange wie ein Beamter die AGB gelesen. Wer kommt denn schon auf die Idee, dass man aufgrund, dass Paypal in Bolivien nicht angeboten wird, darauf das Geld einbehalten wird? Das würde man doch in keinem Rechtsstaat erwarten. Zitat:
Mir geht es nur darum in Zukunft sowas zu vermeiden, aber halb verbrecherisch ist dérren Gehabe schon. Ich habe auch schon gelesen, dass Paypal Konten einfriert und Kohle einsackt wo sowas wie 10000 Euro drauf ist aber auch ganze Bank Konten leergeräumt hat. Das hatte ich aber nur damals von dieser Website her: http://www.paypalsucks.com/ Ich würde die Stories von Paypalsucks nicht glauben, wenn es mir nicht ähnlich erging in abgespeckter Version. |
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Kleiner Tip, lies Dir mal die AGB Deines Girokontos/Deiner deutschen Bankverbindung durch. Dich mag das vielleicht erstaunen, aber da wirst Du ein paar Passagen - mit den entsprechenden Hinweise auf die gesetzlichen Regelungen - finden, in denen geregelt ist, wann die Bank Deine Guthaben einfrieren kann/darf ja sogar muss. Bis zur Klärung, u. U. durch ein Gericht kommst Du an Deine Guthaben aber nicht ran. Das Zauberwort zur Erklärung ist: (Verdacht auf) Geldwäsche Heinrich |
Der Unterschied ist, wenn man in Bolivien hängt, ist man am kürzeren Hebel. Es ist auch ein Unterschied ob man ein Konto eine Zeitlang einfriert oder ob man Geld unterschlägt. Ich vermute, dass Paypal mit fadenscheinige Gründe regelmässig Konten einfriert um mit dem Geld arbeiten zu können:
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Allerdings empfand ich so manche Loblieder auf Paypal ein wenig übertrieben. |
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Es kann dem Shop doch eigentlich auch egal sein, wie PayPal an das Geld kommt, der Shop kriegt sein Geld doch so oder so. Wenn das Konto dann nicht gedeckt ist, ist doch PayPal der Gläubiger, oder? |
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Paypal ist eine Firma mit klaren Aussagen.
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Ich seh's gelassen.
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Und Absatz 2 ist in Deutschland so nicht zulässig, von daher.. :cool: edit: Absatz 1 wird höchstens interessant bei Erbfällen. Zum Beispiel wenn der Verstorbene 5000 Euro auf einem Paypal-Konto hat und der Anspruch auf das Geld an die Erben übergeht :) |
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