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silbermond 18.10.2012 08:13

Zitat:

Zitat von Anja (Beitrag 819121)
Ich behaupte mal, daß die verhältnismäßig niedrige Quote der Sanktionen wegen Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebotes nicht repräsentiert wie viele Arbeitsaufnahmen tatsächlich bewußt verhindert wurden. Die wenigstens melden einem ja "hab mich nicht beworben, weil ich keinen Bock darauf habe" sondern schaffen es anderweitig, daß man sich nicht für sie entscheidet.

Bitte für diese Behauptung mal den Nachweis erbringen.

Heinrich

tandem65 18.10.2012 09:17

Hi heinrich,

Zitat:

Zitat von silbermond (Beitrag 819215)
Bitte für diese Behauptung mal den Nachweis erbringen.

wie willst Du den erbringen? Soll ich jetzt von jedem der mir eine Liste vorlegt und sagt ich möge ihm einen Stempel geben daß ich keine Arbeit für ihn habe, eine Unterschrift verlangen, daß er nach einem Stempel gefragt hat und nicht nach einem Job?

bauer 18.10.2012 13:42

Ich habe oftmals in meiner Firma Leute vor Arbeitsamt, die wollen nur nen Stempel von mir haben, dass wir sie nicht gebrauchen können. Bekomme sie aber nicht, aber was soll ich solche Leute einstellen, da weiß doch das sie nicht Arbeten wollen. Ist schon schwierig.

silbermond 18.10.2012 16:33

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 819245)
Hi heinrich,

wie willst Du den erbringen?

Ich will ihn gar nicht erbringen, sonst hätte ich ja nicht gefragt.

Es ist mir zu pauschal so eine Aussage zu treffen, zu verallgemeinern, "alle" über einen Kamm zu scherren und dann die Behauptung nicht nachhaltig untermauern zu können.

Damit habe ich so meine Probleme.

Heinrich

fras13 18.10.2012 20:21

Zitat:

Zitat von silbermond (Beitrag 819215)
Bitte für diese Behauptung mal den Nachweis erbringen.

Heinrich


Im Kern stimme ich Anja zu,

das Gros machen die Sanktionen wg. verpasster Termine aus, weil die Leute einfach nicht kommen, sich an Termine nicht halten.

Sanktionen aufgrund Nichtbewerben auf eine Stelle wird eher die Ausnahme sein.

Der Grund liegt aber

1. daran, dass die Agentur/ das JobCenter nur die am besten geeigneten Bewerber auf die Stelle vorschlägt/ vermittelt.
Der Kunde Arbeitgeber soll damit bedient werden.

- Keine Vorschläge mit der Gießkanne! -

Ergo: wenig Sanktionen bei nicht erfolgter Bewerbung auf diese Vermittlung.

2. liegt es daran, dass sich die meisten Fa. nicht die Mühe machen, Vermittlungsvorschläge der JobCenter zu beantworten und genau Auskunft über das Bewerbungsverhalten der Arbeitsuchenden zu geben.

my 2cents...

Achja, Sanktionen sind nicht das Hobby der Vermittler...
und auch kein Ziel ihrer Tätigkeit / nicht ihre Aufgabe.

Anja 18.10.2012 22:28

Zitat:

Zitat von silbermond (Beitrag 819215)
Bitte für diese Behauptung mal den Nachweis erbringen.

Heinrich

Ich glaub nicht, daß es Sinn der Sache ist, daß ich hier die Statistiken meiner täglichen Arbeit hier einstelle.

Ansonsten stimme ich fras13 völlig zu.

Mehr und bessere Rückmeldungen von Arbeitgebern würde sicher zu mehr Sanktionen wegen Verhinderung einer Arbeitsaufnahme führen.

Und klar: ich schicke ja nicht offensichtlich "arbeitsunwillige" Bewerber zu einem Arbeitgeberkunden und es gibt sicher auch Firmen, die gerne Stempel verteilen oder einfach nur rückmelden "xy hat sich beworben, wir haben uns jedoch für einen anderen Bewerber entschieden".

DirectX 10.12.2012 12:39

Zitat:

Zitat von fras13 (Beitrag 819689)
Achja, Sanktionen sind nicht das Hobby der Vermittler...

Nee, die haben andere Hobbys... :Huhu:

NBer 24.11.2013 16:17

das passt mal in die damalige diskussion hier: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...-a-933238.html

passend dazu gerade ein fall beim hiesigen jobcenter, der hier viel diskutiert wird: eine 56jährige frau wurde vom jobcenter vermittelt.....und musste auf knien pflasterarbeiten ausführen. als sie sich beschwerte und sagte, dass sie diese arbeit wegen körperlicher probleme nicht mehr machen könnte, wurde ihr sofort das geld um 30% gekürzt.


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