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Ich empfinde es vielmehr so, dass ein ambitioniert fahrender Triathlet eine sehr grosszüge Auslegung der grundsätzlichen Befahrbarkeit eines Radweges hat. Selbstredend entschuldigen die vielen Regelverstösse der Triathleten nicht die pöbelnden Autofahrer. |
Wie wärs mit Radwegen, die aus Platten bestehen (in Berlin fast jeder) und diese eben keine Gerade Fläche ergeben, sondern die Katen bis zu 2cm überstehen und das fast Platte für Platte?
Klar mit nem MTB kein Problem, aber mit dem RR ist das schon sehr unangenehm (allerdings fahr ich die 3km die ich hier fahren muss auf so einem Radweg, auch mit dem TT) |
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Den aktuellen Fall betreffend, gebe ich Heinrich (Silbermond) Recht, wenn er sich wundert, wer nicht alles eine Meinung zum Unfall hat und nicht dabei war. Schon bemerkenswert. Bei manchen Kommentaren hier verstehe ich Autofahrer, wenn Sie von Euch als Radlern genervt sind. Ich muss mich auch ab und zu über Radfahrer auslassen, die sich bspw. in Kreisverkehre drängen ohne sich Gedanken zu machen, wie riskant das für sie ist. Gleiches finde ich, wenn Leute meinen, Sie müssten auf einer stark befahrenen Strasse nebeneinander fahren...muss das sein? Nein. Das provoziert geradezu. Und wenn ich teilweise vom "Autofahrer-Radler-Krieg" lese, weiss ich echt nicht ob ich lachen oder weinen soll. Ich denke, durch ein bisserl mehr Rücksicht und weniger Rechthaberei im Strassenverkehr, könnte man einiges an Unfällen verhindern. |
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Ich kann dir aber bei uns (Großstadt)einen Radweg mit Fußgänger + Gegenverkehr zeigen (Schild 240, also Rad+Fußweg), bei dem über mehrere Kilometer die laut VwV Stvo mindestbreite von 2,50 m innerorts und 2,00 m ausserorts an keiner Stelle eingehalten ist. Zusätzlich wächst an deren Rand eine durchgehende Dornenhecke, die in den Radweg reinwächst worum sich niemand kümmert. Dort wäre mir ein entgegenkommender Radfahrer, der so nen Ast ins Gesicht bekommen hat letzte Woche fast ins Rad gekracht wenn ich nicht auf die Straße (mit Gegenverkehr) ausgewichen wäre. Ich bin so frei und benutze den Weg auch nicht mehr, ich fahre jetzt auf der Straße. Wann kommst du zum Schilderabschrauben????:Cheese: |
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Aufgrund eines Bundesverwaltungsgerichts - Urteiles sind derzeit hier oben die Behörden damit beschäftigt, insb. an Landes- und Kreisstraßen die Radwegebenutzungspflicht-Schilder auf ihre Zulässsigkeit mit deutscher Grundlichkeit zu überprüfen. Wobei sie sich aber dieses Mal auch nicht xx Jahre dafür Zeit nehmen dürfen. Und ich schätze mal, solches wird auch in anderen Bundesländern durchgeführt. Viele dieser Straßen haben nämlich nicht das von den Leipziger Richtern festgesetzte Mindestverkehrsaufkommen (von ich meine mind. 25.000 Autos p Tag), so dass in den nächsten Monaten,. viele der Fahrräder von den blauen Schildern verschwinden werden und somit die BenutzungsPFLICHT des jeweiligen Weges aufgehoben wird. Ich schätze mal, es wird in Deutschland noch ziemlich lange dauern, bis das Gros der Autofahrer die zunehmende Anzahl an Radfahrern auf "ihren" Straßen wirklich als gleichberechtigte Nutzer anerkannt hat. Und somit werden sich viele auch mit den Auswirkungen der oben beschriebenen Aktion(en) schwertun. |
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Solange ich keine Infos über ein rechtswidriges Verhalten habe, gehe ich vom rechtmäßigen Verhalten aus. Woher weißt Du vom Gegenteil? Oder rechtlich: Ne Pflichtverletzung müßte nachgewiesen werden. Zitat:
"2Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder desVerhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch.", § 29 II 2 StVO Daraus ergibt sich, dass nur ein Verband von Kraftfahrzeuge erlaubnispflichtig ist. Sonst hätte der Gesetzgeber ja das "Kraft" bei den Fahrzeugen entfallen lassen können. Steigt die Zahl der Fahrräder aber, dann liegt natürlich irgendwann ne Übermäßige Benutzung vor. Wann das ist, ist Ansichtssache. 60 Räder sind ja schon ne ganze Menge, aber 15 sicher nicht. Es muß ja zwischen der Grenze, die für Rad-Verbände besteht und der Erlaubnispflicht noch ne Lücke geben. |
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Hätte er schreiben sollen, dass der LKW-Fahrer bewusst und absichtlich in die Gruppe hineingefahren ist? |
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