![]() |
Zitat:
|
Ich weiß, ich bin naiv:)
|
Zitat:
Darüber hinaus verstehe ich nicht, warum der Kläger nur auf die Hälfte Schadensersatz runter geht, wenn ihr euch einig seid? Müsste er nicht sagen: zahl die Anwaltskosten und gut? Das gleich über Anwalt kommunziert wurde ist an der Stelle auch bemerkenswert. /S. |
Als Betreiber einer Internetplatform bist Du praktisch für deren Inhalt verantwortlich, auch wenn dieser von vielen Usern gebildet wird. Wenn eine Löschungsaufforderung kommt, ist es eigentlich fast schon zu spät. Um auf der sicheren Seite zu sein, müsste Arne hier jeden Post sofort mitlesen und gegebenfalls zensieren oder löschen. Dass Arne die Zügel locker lässt finde ich klasse, bringt ihn aber leider möglicherweise auch in die Ziellinie von Schadensersatzforderungen und Abmahnanwälten. Das Problem ist einfach, dass anonyme User reale Personen mit Nennung deren vollständigen Namen beliebig beleidigen, verleumden und in Verruf bringen können. Die Verantwortung liegt dann erstmal beim Forenbetreiber. Auch wenn des Users reale Identität ermittelt werden kann bin ich unschlüssig ob man auf diesen zurückgreifen kann. Ich finde selbst in einem anonymen Forum sollte jeder Nutzer persönlich für seine Äußerungen Verantwortung übernehmen müssen. Ich bedaure echt, dass Arne jetzt die Zahlung an der Backe hat.
|
Ganz so eindeutig ist das nicht:
Unstrittig ist, dass der tatsächliche Autor eines Beitrages, sofern er bekannt ist, uneingeschränkt hierfür haftbar gemacht werden kann. Bei der Frage der Verantwortlichkeit von Forenbetreibern für von Dritten erstellte Inhalte muss zwischen der eigentlichen Haftung und dem Unterlassungsanspruch unterschieden werden. Betreffend der Haftung gibt es eine eindeutige gesetzliche Regelung. In § 10 des Telemediengesetzes steht: ... ... Man kann also davon ausgehen, dass ein Forenbetreiber weder haftet noch ein Unterlassungsanspruch gegen ihn besteht, sofern er fragwürdige Inhalte innerhalb von 24 Stunden, nachdem ihn eine Beschwerde erreicht hat, löscht. Tut er dies nicht, kann er in jedem Fall haftbar gemacht werden und es besteht ein Unterlassungsanspruch, sogar dann, wenn der eigentliche Autor des Beitrages belangt werden könnte (AZ VI ZR 101/06). http://de.wikipedia.org/wiki/Forenhaftung |
Zitat:
Gruß, Arne |
Zitat:
Nach Erhalt des Faxes habe ich innerhalb von Minuten die beanstandeten Stellen entfernt. Grüße, Arne |
Ich bin ein wenig irritiert.
Das ist ein Triathlonforum, in dem Leute schreiben, die sich für den Sport begeistern. Jetzt wird der Betreiber selbigen Forums von einem Vertreter des Triathlonverbandes verklagt, weil sich einer eine flapsige Bemerkung erlaubt hat? Geht's nur mir so, oder hätte man das nicht erstmal auf dem kleinen Dienstweg erledigen können, statt gleich die grosse Keule zu schwingen? |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:24 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.