Das verdienen ja auch beide Seiten. :Lachen2:
Also, IM, wenn Deine Mail klar formuliert gewesen wäre, hätteste den Text einfach ins Forum setzen können und hättest uns nicht extra erläutern müssen, wie Du was gemeint hast. Offensichtlich ist dir also klar, dass da nix klar ist. Wenn man den Text auslegen will, dann wohl eher als Absage. Was soll denn sonst die Formulierung "kann nicht starten" heißen.
Für - vorsichtig formuliert - wenig kundenfreundlich, klar gesagt unzulässig halte ich die Regelung und die Praxis der Veranstalter, das der Startplatz einfach und ohne jegliche Rückvergütung anderweitig verkauft wird. Jetzt kommt mir nicht mit "hatter ja unterschrieben". Das ist bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen immer so, dass man die unterschrieben hat, heißt aber noch lange nicht, dass sie wirksam sind. Und bei den verlangten Startgeldern, der Masse von Teilnehmer, kurz, der Professionalisierung ist das ja bei weitem nicht mehr der private Bereich etwa einer RTF mit 5 EUR Startgeld. Und wer mehr als 3 gleichartige Verträge abschließt, verwendet halt AGB, so dass die einschlägigen Vorschriften einzuhalten sind. Dazu gehört, dass von wesentlichen Grundgedanken des Gesetztes nicht zum Nachteil des Kunden abgewichen werden darf. Dazu gehört z.B., dass die komplette Haftungsfreizeichnung, die nach meiner Kenntnis in allen Regelungen enthalten ist, unwirksam ist. Dazu gibt es auch Rechtsprechung. Unwirksam dürfte aber schon sein, dass kein Abzug vom Startgeld für durch die Kündigung bewirkte Ersparnisse vorgenommen wird. Außerdem trifft den Geschädigten eine Schadensminderungspflicht, die der Verwender von AGB auch nicht einfach ausschließen kann, weil es ein wesentlicher Grundgedanke des Gesetzes ist. Er ist daher verpflichtet, den Startplatz anderweitig zu verhökern. Kann er dies, dann entfällt damit der Anspruch auf Startgeld. Ggfls. kann ne kleine Bearbeitungsgebühr verlangt werden, das war's. Bislang interessiert das aber keinen Veranstalter. Bin mal gespannt, wann es den ersten Athleten interessiert.
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