Zitat:
Zitat von FinP
(Beitrag 583230)
Es gibt nur vorm Gesetz unschuldig oder schuldig. Wer vom Gericht als unschuldig erkannt wurde ist natürlich zu entschädigen. Die Schweiz ist außerdem nicht seine Wahlheimat...
Manchmal habe ich das Gefühl, dass Du entweder nicht viel vom Rechtstaat hältst oder dessen grundlegenden Prinzipien einfach nicht verstanden hast...
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:( :( ...warum fühlst du dich denn gleich so heiß angesprochen?
Es war eine wertfreie Bemerkung.
Weder dich noch andere sehe ich als "Rechtsstaat Verteidiger", oder "Rechtsstaatliche Belehrer".
Ich kenne dich nicht. Deshalb würde ich mir so eine Gefühlsbewertung, von oben herab, gegenüber Menschen die ich nicht kenne, besser vermeiden wollen.
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