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FuXX 31.01.2011 13:03

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 526866)
an der Mosel würde ein ähnlicher Typ, der weit harmloseres gemacht hat, verknackt, Führerschein weg etc.

Die Triathleten hatten genügend Zeugen.

Und ich glaube, der Herr hatte auch COC. :Cheese:

Vielleicht war's der gleiche...

Faton 31.01.2011 13:15

Zitat:

Zitat von FuXX (Beitrag 526901)
Vielleicht war's der gleiche...

Wäre zu hoffen. Dann würde er nämlich mit der Vorstrafe richtig verknackt werden. Und es bliebe die Hoffnung, dass es nicht zu viele von der Sorte gibt. :Nee:

fuxdeluxe 31.01.2011 14:48

...hätte euch wohl im konkreten Fall nicht geholfen, aber da wir alle regelmäßig mit Autofahrern bezüglich der "Nutzungspflicht" von Radwegen potentiellen Diskussionsbedarf haben, hier ein Link über ein neues Grundsatzurteil zur Radwegebenutzungspflicht...

http://www.adfc.de/news/Grundsatzurt...eroeffentlicht

Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, dann darf nur in Ausnahmefällen die Radwegebenutzung angeordnet werden. Sprich, selbst bei einme vorhandenen Radweg muss man diesen in der Regel nicht benutzen.

Ich wollte mir das Urteil ohnehin ein paar mal ausdrucken und bei meinen Ausfahrten mitnehmen, damit ich das Ding den selbsternannten Verkehrserziehern an der nächsten Ampel unter Wischer klemmen kann.

Muss jetzt wohl auch auf den Cochemer aufpassen, Berrenrath liegt ja bei mir um die Ecke.

Einfach unfassbar, so einen verstrahlten hatte ich Gott sei Dank noch nicht.

Liebe Grüße aus Kölle

fuxdeluxe

KalleMalle 31.01.2011 14:55

Zitat:

Zitat von fuxdeluxe (Beitrag 526930)
...hätte euch wohl im konkreten Fall nicht geholfen, aber da wir alle regelmäßig mit Autofahrern bezüglich der "Nutzungspflicht" von Radwegen potentiellen Diskussionsbedarf haben, hier ein Link über ein neues Grundsatzurteil zur Radwegebenutzungspflicht...

Guckst Du hier:
Freie Fahrt für freie Radler

Bin gespannt ob jemand schneller war..


edith meint NEIN..

drullse 31.01.2011 14:58

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 526866)
Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, dann darf nur in Ausnahmefällen die Radwegebenutzung angeordnet werden. Sprich, selbst bei einme vorhandenen Radweg muss man diesen in der Regel nicht benutzen.

Das Urteil hast Du richtig verstanden, Deine Schlußfolgerung ist aber falsch: ist ein blaues Schild vorhanden, musst Du auf dem Radweg fahren (es sei denn er ist zugeparkt oder anderweitig nicht benutzbar). Du kannst aber die zuständige Behörde dazu zwingen, das Schild abzumontieren.

Davon völlig unabhängig darf Dich aber trotzdem kein Autofahrer auf der Straße gefährden.

FinP 31.01.2011 14:59

Zitat:

Zitat von fuxdeluxe (Beitrag 526930)
...hätte euch wohl im konkreten Fall nicht geholfen, aber da wir alle regelmäßig mit Autofahrern bezüglich der "Nutzungspflicht" von Radwegen potentiellen Diskussionsbedarf haben, hier ein Link über ein neues Grundsatzurteil zur Radwegebenutzungspflicht...

http://www.adfc.de/news/Grundsatzurt...eroeffentlicht

Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, dann darf nur in Ausnahmefällen die Radwegebenutzung angeordnet werden. Sprich, selbst bei einme vorhandenen Radweg muss man diesen in der Regel nicht benutzen.

Du hast das Urteil nicht richtig verstanden.
Der erste Satz ist richtig: Es darf nur in Ausnahmefällen die Radwegbenutzungspflicht angeordnet werden.
Der zweite Satz ist aber falsch: Wenn die Benutzungspflicht angeordnet ist, dann darfst Du Dich nicht darüber hinweg setzen.
Dir steht aber der Rechtsweg offen, die Benutzungspflicht aufheben zu lassen. Solange musst Du Dich aber daran halten.

Zitat:

Ich wollte mir das Urteil ohnehin ein paar mal ausdrucken und bei meinen Ausfahrten mitnehmen, damit ich das Ding den selbsternannten Verkehrserziehern an der nächsten Ampel unter Wischer klemmen kann.
Das bringt gar nichts. Es ist kein Urteil bzgl des Verhaltens von Verkehrsteilnehmern untereinander, sondern nur was die Anordnungsbehörde darf bzw nicht.

FinP 31.01.2011 15:02

Zitat:

Zitat von fuxdeluxe (Beitrag 526930)
Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, dann darf nur in Ausnahmefällen die Radwegebenutzung angeordnet werden. Sprich, selbst bei einme vorhandenen Radweg muss man diesen in der Regel nicht benutzen.

Jetzt war ich zu schnell:
Vom Wortlaut hast Du recht. Einen vorhandenen Radweg musst Du in der Regel nicht benutzen. Das war schon immer so (zumindest seit der letzten Novelle).
Erst wenn dieser durch die bekannten Zeichen benutzungspflichtig wird, musst Du diesen benutzen.

fuxdeluxe 31.01.2011 15:21

Zitat:

Zitat von KalleMalle (Beitrag 526935)
Guckst Du hier:
Freie Fahrt für freie Radler

Bin gespannt ob jemand schneller war..


edith meint NEIN..

...Danke, der Thread ist mir entgangen. Aber bevor ich mir den jetzt komplett durchlese um am Ende genau so schlau zu sein wie vorher, kaufe ich mir lieber gleich Pfefferspray - nur zur Waffengleichheit, so lange der bekloppte Cochemer noch in unserem Revier rumschleicht. :Huhu:


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