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drullse 19.11.2010 18:47

Zitat:

Zitat von hansnorbert (Beitrag 492297)
In Berlin haben die wohl einige/viele Schilder entfernt, zumindest behaupten die das auf Ihrer Internetseite. (Von 620km auf 150km geändert) hier (da ist das Thema an sich auch ganz gut erklärt)

Schön wäre es, wenn die Pol noch dazuschreiben würde, dass die meisten Schilder aufgrund von Klagen entfernt wurden - nicht freiwillig!

be fast 19.11.2010 19:27

Zitat:

Zitat von Mystic (Beitrag 491940)
Wo kann man eigentlich den Straßenplanern in den Arxx treten, die Radwege aus diesen Knochensteinen verlegen lassen? Gibt es tatsächlich für solche Job`s einen max IQ bei der Einstellung?

Kommst du bei misch und dann los, bis de Schuh stecken bleibt. :Cheese: :Cheese:

PippiLangstrumpf 19.11.2010 19:30

Hier ist übrigens Kölns vermutlich kürzester Radweg - der komplette Radweg ist auf dem Bild - lt. Schild Benutzungspflicht in beide Richtungen :Lachanfall:
und hier aus der anderen Richtung:

be fast 19.11.2010 19:40

Zitat:

Zitat von PippiLangstrumpf (Beitrag 492329)
Hier ist übrigens Kölns vermutlich kürzester Radweg - der komplette Radweg ist auf dem Bild - lt. Schild Benutzungspflicht in beide Richtungen :Lachanfall:
und hier aus der anderen Richtung:

Das der Radweg scheißendreck und zudem noch viel zu schmal ist ist klar, aber sonst .....:confused: :confused: Da wo er für die eine Richtung anfängt hört er für die Gegenrichtung auf, oder?

DerElch 22.11.2010 10:54

Zitat:

Zitat von hansnorbert (Beitrag 492297)
wenn da eins von den blauen Radwegschildern war gilt erstmal grundsätzlich die benutzungspflicht.

Meines Wissens müssen auch die mit blauen Schildern gekennzeichneten Radwege nur dann benutzt werden, wenn sie straßenbegleitend und zumutbar sind. Und damit würdest du im Notfall wahrscheinlich sehr oft aus der Sache rauskommen.

Nicht zumutbar ist ein Radweg z.B. dann, wenn er im Winter nicht geräumt ist, oder wenn er mit Glasscherben übersät ist - leider ist es in dem Fall dann meist schon zu spät. Und den Weg vorauseilend nicht nutzen weil dort "oft" Glas liegt, gilt halt nicht.

Um als straßenbegleitend durchzugehen muß der Weg im Sichtbereich der Straße geführt werden, also keine Bäume dazwischen. Außerdem muß an den Kreuzungen die gleiche Vorfahrtsregelung wie für die Straße gelten.

Abgesehen davon, daß ich die folgende Straße nicht unbedingt freiwillig mit dem Rad fahren würde: Hier steht das blaue Radwegzeichen. Benutzungspflicht????





Nein, denn die folgende Kreuzung sieht so aus.

Darüber hinaus würde ich bezweifeln, daß der Weg im Sichtbereich der Straße geführt ist.

neonhelm 22.11.2010 12:38

Unabhängig von der Benutzungspflicht ist das bei ordentlichem Belag doch ein prima, räumlich seperater, Radweg.

Nordexpress 22.11.2010 12:57

Zitat:

Zitat von DerElch (Beitrag 493902)
Um als straßenbegleitend durchzugehen muß der Weg im Sichtbereich der Straße geführt werden, also keine Bäume dazwischen. Außerdem muß an den Kreuzungen die gleiche Vorfahrtsregelung wie für die Straße gelten.

Abgesehen davon, daß ich die folgende Straße nicht unbedingt freiwillig mit dem Rad fahren würde: Hier steht das blaue Radwegzeichen. Benutzungspflicht????

Nein, denn die folgende Kreuzung sieht so aus.

Darüber hinaus würde ich bezweifeln, daß der Weg im Sichtbereich der Straße geführt ist.

Meinst echt, so rein juristisch, man könnte sich bei so einem Radweg aus der Benutzungspflicht rauswinden?
Kann ich mir nicht recht vorstellen (ohne jetzt Gesetze gelesen zu haben).

HendrikO 23.11.2010 14:29

Zitat:

Zitat von KalleMalle (Beitrag 492071)
Aber einer, der um jeden Baum nen riesen Bogen macht und bei dem ich an jeder Kreuzung etliche Meter Umweg fahren und auf die Grünphase für Fußgänger waren muß(...)) usw. ist mir für Kinder lieber als garnix.

Leider ist das genau die Art von Wegen, auf denen die meisten - auch Kinder - umgenietet werden.


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