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Thorsten 11.09.2010 14:37

und wenn du dich jetzt schon wieder einer "unmenschlichen Strapaze" wie einem Triathlon aussetzt, kriegst du das vielleicht bei der Bemessung eines Schmerzensgeldes vorgehalten. Kann dann ja nichts gewesen sein ...

Lucy89 11.09.2010 15:13

@Thorsten: Wird mich danach jemand fragen? Spielt das überhaupt eine Rolle,was ich danach in meiner Freizeit mache?

Naja, mehr als das verlorene Geld würde mich einfach ärgern, dass ich den letzten Triathlon der Saison verpasst habe und in Ratingen bin ich noch nie gestartet. Aber entscheiden kann ich eh erst morgen...

Volkeree 11.09.2010 15:22

Da stellt sich mir aber auch die Frage nach dem Anspruch auf Schmerzensgeld, zumindest was die Höhe angeht. Du bist natürlich noch jung und da verzeiht dir der Körper schon mal eher etwas Unvernunft, also was den Start mit einem lädierten Knie angeht.

Nächsten Sonntag ist noch ein Sprint in Goch. Ich weiß zwar nicht, wo du genau wohnst, das dürfte aber noch im näheren Umfeld liegen.

Wegen der Versicherung fragst du am besten deinen Unfallgegner. Sonst frag doch einfach mal bei deiner Versicherung, Haftpflicht hast du ja bestimmt.

Meik 11.09.2010 15:22

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 452451)
Kann dann ja nichts gewesen sein ...

Ja, leider. Mindestens 2 Wochen krankmelden, 20 Arztbesuche usw. sonst wird das nichts. Hatte letztes Jahr einen Autounfall 2 Wochen nachdem ich mit einer berufl. Weiterbildung angefangen habe. Weil ich die nicht abbrechen wollte und gerade in der Anfangszeit nichts verpassen habe ich mich da trotz aller Probleme in die Theoriestunden reingesetzt.

Hinterher: War doch nix, nichtmal krankgemeldet, wozu Schmerzensgeld? Dass es mehrere Monate gedauert hat bis ich vollkommen schmerzfrei war hat keinen interessiert.

Wenn du den Triathlon nicht machen kannst hol dir ein Attest vom Arzt und schick die Anmeldebestätigung zur Versicherung. Ist ja auch ein direkt entstandener Schaden für dich. K.A. ob du darauf einen rechtlichen Anspruch hast, versuchen würde ich das in jedem Fall.

Es geht ja nicht darum den anderen irgendwie abzuzocken sondern den gesamten entstandenen Schaden regulieren zu lassen. Und ein Tri den du bezahlt hast und an dem du nicht teilnehmen kannst ist zumindest in Höhe des Startgeldes ein Schaden - sofern du es nicht komplett erstattet bekommst.

Aber erstmal gilt: Gute Besserung :Blumen:

Meik 11.09.2010 15:29

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 452478)
Wegen der Versicherung fragst du am besten deinen Unfallgegner. Sonst frag doch einfach mal bei deiner Versicherung, Haftpflicht hast du ja bestimmt.

Kennzeichen reicht, 0180-25026 anrufen und Versicherungsdaten erfragen wenn man die nicht hat. Ansprüche macht man am einfachsten direkt bei der gegnerischen Versicherung geltend.

Den Schaden selber bezahlen kann der Gegner ja trotzdem immer noch, innerhalb einer gewissen Frist kann er den "zurückkaufen". Wer das wie warum begleicht kann dir als Geschädigter egal sein.

Thorsten 11.09.2010 15:34

Zitat:

Zitat von Lucy89 (Beitrag 452474)
@Thorsten: Wird mich danach jemand fragen? Spielt das überhaupt eine Rolle,was ich danach in meiner Freizeit mache?

Was gegen dich verwendet werden kann, wird gegen dich verwendet werden. Vieles kommt auch nur durch dumme Zufälle raus. Wir befinden uns halt im wahren Leben ;).

Ist auch die Frage, was dir ein Triathlon mit geliehenem Rad und schmerzenden Knochen bringt. Wenn es keinen Unterschied macht, war es wohl wirklich nichts.

Volkeree 11.09.2010 15:37

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 452484)
Kennzeichen reicht, 0180-25026 anrufen und Versicherungsdaten erfragen wenn man die nicht hat. Ansprüche macht man am einfachsten direkt bei der gegnerischen Versicherung geltend.

Den Schaden selber bezahlen kann der Gegner ja trotzdem immer noch, innerhalb einer gewissen Frist kann er den "zurückkaufen". Wer das wie warum begleicht kann dir als Geschädigter egal sein.

Ich meinte ja auch beim Verursacher nach seiner Versicherung fragen. Die Nummer ist natürlich besser, kannte ich nicht.

Noiram 11.09.2010 16:35

Als ich vor Jahren einen Autounfall (unverschuldet) hatte und mir dabei ein leichtes Schleudertrauma zugezogen habe hat mir die Versicherung des Gegners automatisch 200 DM Schmerzensgeld überwiesen. Die wollten vermutlich damit erreichen dass damit alles abgegolten war (was mit meiner Zustimmung -also der Annahme des Geldes- ja so ist) und ich nicht auf die Anwaltsidee komme.
Wäre ich damals übrigens auch nicht.
Das ganze ist halt schon 14 Jahre her.

LG
Noiram

Ach ja - und starten würde ich nicht, laß´mal mit dem Knie noch was sein, dann sagen die Dir nachher das kommt vom Sport...


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