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Ein Gedanke noch zum sozialen Gefüge in einer solchen Schulklasse: diejenigen Schüler, deren Eltern oder deren alleinerziehenden Mütter es sich niemals leisten können, müssen ihren Kids vermitteln, dass der "Hawaiibubi" bzw. deren Eltern sich einen sündteueren Urlaub leisten können und dafür dann on Top noch mit Schulbefreiung "belohnt" werden. Diese Kids fühlen sich doch doppelt gekniffen. Das grenzt ein Kind vielleicht schon zu Beginn der Schullaufbahn aus der sich entwickelnden Klassengemeinschaft aus. |
Als Teilnehmer Anreisen wie es notwendig ist. Die Familie Mittwoch oder Donnerstag einfliegen lassen und die Woche drauf Dienstag oder Mittwoch wieder zurück. Dann sind das 3-4 Tage, die fehlen, maximal ne Woche. Wenn ein Kind krank ist, und am besten die Familie auch noch flach liegt, dann kriegt das Kind a) auch nix von der Schule mit b) die Eltern werden auch nichts in der Zeit vermitteln, weil selber platt.
Ich würd den Zerg auf jeden Fall mitnehmen, aber im Notfall halt nur 4-5 Tage "aus der Schule nehmen". Drücke euch die Daumen und hoffe auf eure Vernunft. Die ersten Monate sind die wichtigsten! |
Hui, hier war ja heute mächtig was los :Huhu:
Eines vorab: Mir wäre es am liebsten, wenn mein Sohn gar nicht mitkommen wollte - ich würde das sogar incentivieren. Es geht hier nicht darum, dass ein Papi eine AK-WM zu wichtig nimmt und die Family unbedingt dabei haben will. Ich war allein in Madison und würde mich auch allein in Hawaii gut unterhalten können. Ich bringe es lediglich nicht übers Herz, den Kleinen zu enttäuschen, weil er für Hawaii eine derart enorme Begeisterung entwickelt hat. Ich könnte problemlos hart sein, wenn ich davon überzeugt wäre, dass es ihm schaden würde, aber das glaube ich nunmal nicht. Zitat:
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Würdest Du ggf. selbst auf die Reise verzichten? Zitat:
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Dich Hochzeit der Cousine würde vermutlich nicht reichen, die Schulleitung beurlaubt selbst beim Tod des Großvaters nur einen Tag :( |
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Hallo Alessandro,
hier gibts die rechtliche Grundlage: § 36 Schul Ord. Bayern Teilnahme (1) 1 Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. 2 Im Fall fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. (3) 1 Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden. 2 Den Schülerinnen und Schülern ist ausreichende Gelegenheit zur Erfüllung ihrer religiösen Pflichten und zur Wahrnehmung religiöser Veranstaltungen auch außerhalb der Schule zu geben. Zwingende Gründe oder begründete Ausnahmefälle sind unbestimmte Rechtsbegriffe, also Auslegungssache. Mein Tip: Einschleimen Lass dich zum Elternpflegschaftsvorsitzenden wählen, sei aktiv beim Schulfest und biete an im Unterricht über Hawaii zu berichten. Das klappt dann bestimmt. Viel Glück und herzlichen Glückwunsch zur Quali |
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Natürlich ist es toll, wenn (m)ein Kind Begeisterung für meinen Sport hat. Darum ja auch "Ich würd ihn auch mitnehmen". Aber wenn ich als Vater die Entscheidung fälle, ihn zu Hause zu lassen, (hoffe ich) so eine gute Erziehung hinzubekommen, dass er das akzeptiert und in der Schule trotzdem lernwillig und -aufnahmefähig ist. Und (sorry Mandarine) was aus einer "Mein Kindsoll sich allein entfalten" Erziehung wird, sieht man gut an Ned Flanders. :Lachen2: |
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@ Gurke: Danke!
Momentan ist mein Favorit foolgendes, stufiges Vorgehen: 1) Gut vorbereiteter (Argumentation, Gegenleistung etc.) Gang zur Schulleitung mit dem Ziel einen Kompromiss auszuhandeln. (Die Argumentation wird hier sicherlich spannend - manche, die ich kenne, würden von "WM", "will gewinnen" und nachher was von "Platz 234, kann passieren, ist McCormack auch schon passiert" erzählen, aber dafür fehlt mir das schauspielerische Talent. Mehr als "was ist das Beste für den Kleinen?" untermauert mit ein paar plakativen Anekdoten aus dem Alltag hätte ich nicht authentisch drauf - weil's halt auch so ist.) 2) Kontakte Richtung Schulamt und Politik aktivieren. 3) Falls alle Stricke reissen, entweder 3a) einen Deal mit dem Kleinen aushandeln und ihn zum freiwilligen Verzicht überreden, oder 3b) Infotermin beim Anwalt, Durchziehen und Strafe zahlen, oder 3c) alles auf die "Bösen Anderen" schieben und ihn mit einem grandiosen Ausgleich (in den Ferien) zu entschädigen. |
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