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Grundsätzlich schon, aber wir bräuchten noch einen triathletischen Notar, der das für Umme macht. Und wenn er es gegen Umme macht, verstößt er vermutlich gegen Standesrecht. Das Ganze könnte so große Wellen schlagen, dass das nicht kontrollierbar wird. |
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Gruß Jürgen |
20 Euro für Lose. Würde die Aktion auch an unseren Triathlonverteiler im Verein schicken.
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ich würde mir auch ein paar lose gönnen,da es ja einem gutem zweck dient.bei einer versteigerung würde ich nicht mitmachen...da ich eigentlich nur einen amtlichen karbon LRS für meine maschine bräuchte :Lachen2:
man muss ja kein prophet sein um zu erkennen, dass eine verlosung wesentlich effizienter zu buche schlägt. |
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Bei einer Verlosung wären 200 Teilnehmer wahrscheinlich zu wenig. Bei einer Versteigerung reichen 2 ernsthafte Interessenten. Und immer noch frage ich mich, ob eine Verlosung nicht evtl. verbotenes Glücksspiel darstellt, sofern man sich das nicht irgendwie genehmigen lässt. Es ging doch vor ein paar Monaten durch die Presse, dass einige Leute ihre Häuser versteigern wollten. In Deutschland geht das normalerweise nicht. |
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Gruß Jürgen |
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www.messerforum.net/showthread.php?t=74804 "Geplante Verlosung durch Gesetz verboten Am Freitag habe ich auf Raten meines Steuerberaters beim hiesigen Ordungsamt angerufen, um die verlosung anzumelden und genehmigen zu lassen. Dass es da bei Problem geben kann, haben weder ich gedacht, noch die Leute, mit denen ich vorab gesprochen habe, zwei Anwälte inklusive. Denkste. Laut Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV): 1. Verlosungen (=Glückspiel, so wie das hier geplant war) im Internet sind verboten 2. Müssen Veranstalter einer gemeinnützigen Lotterie selbst auch als gemeinnützig anerkannt sein ..." Ich selbst bin aber kein Experte für solche Fragen. |
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Gruß Jürgen (Wenn du uns vor einer Dummheit bewahrt hast, werde ich dir einen/zwei ausgeben.) |
Man legt einen Mindestbetrag fest, den man einnehmen will. Z.B. 4000€ a z.B. 2000 Lose a 2€.
Wenn diese Anzahl eingenommen ist gibts einen großen Aufruf im Forum "Noch 2 Wochen um ein Los zu bekommen." Die Idee mit einer großen Trommel mit zusammengeklappten Namenszettel in einer Live-Sendung die vorher 3mal umgerührt wird finde ich gut. Dann zieht irgend eine Glücksfee mit verbundenen Augen (oder schwarz gefärbten Schwimmbrille) ein Los. Ich finde kleinere Beträge für ein Los auch besser. Fühlt sich einfach besser an, wenn ich weiß in der Trommel sind 20 Lose von mir, wie das nur eines drinne ist, auch wenn die Chancen die gleichen bleiben... |
Lose von 10-20 € für einen guten Zweck bin ich dabei, Versteigerung weniger, brauche eigentlich kein Bike
Chris |
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Mag sein, dass es übertriebenes Bedenkenträgertum ist, und alles glatt laufen würde. Aber wer weiß, wer einen wegen sowas abmahnen, anzeigen oder sonstwas könnte. Einen gewissen Sinn hat das ja auch, dass solche Sachen geregelt sind. Mit einer guten Portion bösem Willen könnte man sich mit solchen Verlosungen ja auch eine goldene Nase verdienen und dann nur einen Bruchteil oder gar nix spenden, was ich natürlich in keinster Weise hier unterstellen wollte. |
Ich werde mich morgen nochmal mit Jürgen besprechen. Im Augenblick halte ich eine Versteigerung für die bessere Lösung. Bei den Kappen und Tattoos habe ich die Erfahrung gemacht, dass nur 50% der Leute, die zuvor bestellt haben, indem sie sich in den bewussten Thread eintrugen, später auch die Ware abgenommen und bezahlt haben. Auch bei SMS-Gewinnspiel haben nur sehr wenige Personen mitgemacht (wohl aus verschiedenen Gründen).
Die Sache mit der Verlosung ist technisch aufwendig. Einen automatischen Versand von elektronischen Losen inklusive Bankeinzug programmiert man nicht mal so nebenher. Dazu kommt, dass Bankeinzüge widerrufen werden können, sobald klar ist, dass man das Rad nicht gewonnen hat. Wir hätten also einige hundert Zahlungen zu prüfen, ggf. die Rücklastschriften zu bearbeiten und die Bankgebühren dafür zu zahlen. Hinzu kommt, dass die Programmierung von "Selbstverwirklichungsaltruisten" Jörn erledigt werden müsste, der keine freie Zeit hat. Meine Hauptsorge bei der Verlosung ist jedoch, dass wir viel zu wenige Loskäufer bekommen. Wenn hundert Personen zehn Euro investieren, wäre das schade für die Kinderkrebshilfe, denn es ist ja unser Ziel, einen möglichst guten Preis zu erzielen. Die Idee, zunächst den Losverkauf zu starten und ihn bei Nichterreichen eines Mindestbetrags rückabzuwickeln, scheitert am Aufwand. Ich denke aus diesen Gründen, wir sollten es mit einer Versteigerung bei ebay versuchen, auch wenn dann viele nicht mitmachen können. Beginnend mit der Hawaii-Nacht weisen wir 4 Wochen lang auf die Versteigerung hin, um angesichts dieses Schmuckstücks ordentlich die Werbetrommel zu rühren. Soweit meine Meinung dazu. Viele Grüße, Arne |
Schade!
Los wäre sogar ich dabei (auch wenn so ein Mega-Rad für mich Hobby-Anfänger-Möchtegern-Triathletin völlig überdimensioniert wäre). Ersteigern keine Chance - da ist der Verstand und Finanzminister vor...
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Wozu den Rückabwickeln? Weiter laufen lassen, wenn nicht diesen Monat, dann halt nächsten. Eilt jetzt doch auch nicht mehr so sehr.
Bankeinzug ist wohl kritisch aber Überweisung müsste doch gehen? |
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Versteigerung naja.
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Siehst Du das wirklich so schwarz?
Ich weiß nicht, aber könnte man das nicht mit einer etwas längeren Laufzeit der ganzen Aktion abfedern? Evtl. könnte man ein Joint-Venture mit dem neuen Verbandsmagazin eingehe, wären einpaar Tausend potentielle Loskäufer mehr. |
Mir geht es hier um den guten Zweck. Nicht um das Rad (was mir nichtmal gefällt) das ich nicht brauche.
Für so etwas kann Otto-Normal-Verbraucher nicht einfach so mal ein paar tausend € raushauen. |
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aber glaubst du wirklich dass nur etwa 100 potentielle Teilnehmer bereit wären mitzumachen? okay, andererseits...4500User hier, liest man sich threads durch sind fast immer die selben namen als poster vertreten....schwierig! |
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Wer es eigentlich nicht haben will, aber trotzdem Lose kaufen würde, dem steht es ja frei, stattdessen einfach ganz normal zu spenden. :) |
Ich fände es schade, wenn das Bike "nur" versteigert wird. Ich - und ich glaube einem Großteil der hier Mitlesenden geht es ähnlich - habe nicht die finanzielle Möglichkeit ernsthaft mitzubieten und werde darum leider von dieser Aktion ausgeschlossen. Evtl. sollte man daran denken, dass einige nicht nur ein Los für sich selber kaufen würden, sondern hier und da auch ein Los verschenken würden bzw. im Verein die Werbetrommel rühren würden um den Losverkauf anzukurbeln.
Damit ließe sich bestimmt ein größerer Betrag erzielen als durch eine Versteigerung. Klar...ich kann auch so spenden....aber wo bleibt denn da das Kribbeln im Bauch? |
Meine bescheidene Meinung dazu:
Ich denke, eine Verslosung würde den höchsten Gewinn bringen. Erlaubt sollte die Verlosung natürlich sein. Ich würde die Verlosung für ein Bike nicht mit der SMS- Geschichte vergleichen, auch nicht mit den Kappen oder Tatoos. Hier geht es um ein Rad mit einem recht hohen Wert und der Erlös geht an einen guten Zweck! Was kann man bei ebay bekommen? Ich könnte das gar nicht einschätzen. Wenn ich nur dran denke, dass Raimund sein Rad auch nicht verkauft bekommen hat..... Sicherlich wird das mit dem Hintergrund des guten Zwecks anders laufen - oder auch nicht. Für den, der es übernimmt ist so eine Verlosung sicherlich eine ganze Menge Arbeit, das steht außer Zweifel. Wie schon geschrieben können Überweisung nicht zurück gezogen werden. Jede Überweisung trägt im Betreff den Nick des Spenders (oder auch Loskäufers). Anhand der Überweisung werden dann die Lose erstellt und in die Trommel geworfen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einem Lospreis von 10 Euro weniger als 500 Lose gekauft werden. Erst recht wenn entsprechend Werbung gemacht wird. Wenn die Frankfurt- und Roth- Mailverteiler bemüht werden, bekommt die Aktion auch genug Werbung. Je mehr Lose dann gekauft werden, desto mehr Arbeit entsteht natürlich auch. Ich denke aber dann macht die Arbeit auch entsprechend Spaß Mich könnt ihr auf 50 Euro festnageln. Volker |
Eine solche "Verlosung" würde ich rechtlich vorher abklären lassen!
Das gab schon oft ein böses Erwachen für den Anbieter...:Huhu: |
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Siehe ebay bis vor ca. 5 jahren. Wenn das Fieber ausbrach, wurde geboten wie blöd unds Hirn derweil komplett ausgeschaltet. Iss leider dank Biet-O-Mat usw. ziemlich zum Erliegen gekommen. Zitat:
Wenn, dann amerikanische Versteigerung;- dazu ist meines Erachtens auch alles vorhanden. Bei ner Amerikanischen Versteigerung zahlt jeder nur sein Gebot, nicht den Gesamtpreis. Iss im Prinzip wie Lose verkaufen, wenn man die Gebote auf nen bestimmten Betrag festlegt, zB. 5Öre. Es gibt dabei 2 Wege:
Glaubts mir;- ich kenn mich damit aus, mehr Kohle als so geht mit so ner Aktion nicht...;) Allerdings hab ich von der rechtlichen und steuerrechtlichen Seite keine Ahnung. Davon nicht auch noch...:Cheese: |
Bei Losen bin ich dabei, Versteigerung nein.
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Bei Losen sollte es aber nicht nur eine (verkaufte/zu verkaufende) Mindestmenge geben, sondern auch eine Höchstmenge. So dass sich jeder seine Gewinnchance ausrechnen kann.
Bei (fiktiven) hunderttausend Losen ist die Gewinnchance pro Los ja geringer als bei 500 Stück. Jaja, ich weiß, kommt auf den Preis an, ob von den hunderttausend tausend (Chance 1:100) kaufe oder von den fünfhundert eines (Chance 1:500); ich wollte ja auch nur darauf hinweisen. Ich würde lieber Lose kaufen, glaube aber leider eine Versteigerung ergibt mit entsprechender Werbung mehr Geld und ist leichter durchzuführen.:cool: Bei den Triathleten scheinen mir soviele -nennen wir sie mal Gutverdiener- dabei zu sein, die sich so ein "besonderes" Bike auch als Sammlerstück an die Wand nageln könnten oder als Spende absetzen oder whatever; die muß man nur an der richtigen Stelle erwischen.:Lachen2: |
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die unbekannte Endzeit ist doch irgendwie ungerecht (und irgendwie zeitlich eingegrenzt werden müsste das ganze doch schon oder...?). Wenn es tagsüber ist, sind die ohne ständige Online Verbindung (oder die tagsüber gar kein Netz haben) gekniffen. Ist der Endpunkt früh um 6 h profitieren vermutlich die Frühaufsteher, ansonsten um Mitternacht die Nachteulen. Auch erscheint mir das System schwierig technisch zu realisieren. Und ist irgendwie intransparent. Eine Lostrommel mit einer hüschen Ziehungsfee hat da irgendwie mehr Flair...;) |
Nur mal so als Vorschlag:
Kann man das nicht mit der Kinderkrebshilfe direkt machen: Jeder der x-Euro an die Kinderkrebshilfe spendet bis zum Tag XX unter Stichwort "Tolles Fahrrad" erhält ein Los. Spendet jemad 2 x-Euro erhält er zwei Lose. Überweisung erfolgt direkt auf ein Konto der Kinderkrebshilfe, die liefern dann eine Liste der Spender. Dann druckt man eine Liste und schnippelt Lose draus und verlost direkt in der Sendung. |
Also, eine Verlosung ist genehmigungspflichtig. Sollte sie bundesweit durchgeführt werden, so müssen auch die Erlaubnisse aller Bundesländer einzeln vorliegen. Das sich die Länder eng bei Erlaubnissen abstimmen, kann ggf. der Antrag an ein Bundesland gestellt werden, das dann von den übrigen ermächtigt wird eine Erlaubnis auszusprechen. Kontaktdaten kann ich gerne per PN mitteilen.
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Hier gibbet immer Oldtimer per Los, evtl. mal da nachfragen?!:
http://www.oldtimerspendenaktion.de/ |
Also, folgender Sachstand: Eine Verlosung über das Internet ist nach§ 4 IV GlüStV verboten. Ausnahmen gibt es für gemeinnützige Versteigerungen, aber die sind dann regional begrenzt, da jedes Bundesland andere Gestze hat. Wir werden nicht drumherum kommen, uns an ein Versteigerungsportal zu wenden, wobei es da auch verschiedene Möglichkeiten gibt.
Gruß Jürgen |
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Streng genommen ist sogar eine Werbung für diese Aktion im Rahmen eines Banner o.ä. auf dieser Website illegal, da es unter "Werbung im Internet" fällt. Ähnlich verhät es sich mit Newslettern. |
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Deadline iss dann halt irgendwann zwischen 19Uhr und Drei Uhr des Folgetages, wahrscheinlich nicht gleich um 5 nach Sieben aber auch sicher nicht erst um Drei... Alternative: (Amerikanische) Versteigerung durch Auktionator bei der Nudelparty (or whatever) von Challenge oder IM bzw. ordinäre Verlosung nach klassischem Muster. |
Mh, das ist ja schade.
Ich habe mal gegoogelt, ob es ein Portal à la ebay für amerikanische Versteigerungen gibt und das hier gefunden. Ist zwar nicht so bekannt wie ebay, aber durchaus auf den bereits genannten Kommunikationswegen zu vermitteln und so können dann auch viele Leute mitbieten (zu einem günstigen Preis). Bliebe das Problem mit der garantierten Zahlung. Werbung für eine Versteigerung ist aber erlaubt, oder? |
Zwischenstand:
Eine Auktion nach dem Vorbild, daß das niedrigste einmalig genannte Gebot gewinnt, scheint machbar zu sein. Es wird ein Zeitraum festgelegt, in dem das Gebot als Überweisung auf ein notarielles Treuhandkonto eingehen muß. Nach Ablauf der Frist wird das Konto ausgewertet und der niedrigste einmalig genannte Betrag bekommt den Zuschlag. Somit bleibt der Einsatz pro Bieter relativ niedrig, aber es trotzdem eine gute Chance gegeben, daß eine stattliche Summe zusammenkommt. Eine andere Variante ist die amerikanische Auktion, bei der der Startpreis 1 Euro ist. Geboten wird in 1 Euro Schritten. Wenn man überboten wird, ist der Einsatz im Topf. Bei einem Höchstgebot von z.B. 100 Euro sind dann 5000.- Euro im Topf. Rein rechtlich wäre diese Form weiter weg vom Glückspiel als die erste Variante. Allerdings ist durch die Problematik des verzögerten Geldeinganges die Durchführung sehr schwierig. Wir arbeiten an einer Lösung. Gruß Jürgen |
Update amerikanische Auktion:
Organisatorisch könnte man eine Voting-Liste erstellen, auf die man sich per email-Gebot eintragen lassen kann. Dann hat man 7 Tage Zeit, den Betrag zu überweisen. Ist der Geldeingang bestätigt, kommt man auf die Ranking-Liste. Sollte ein Geldeingang nicht rechtzeitig eingehen, rutscht der nächste bestätigte Eingang nach. Bitte um Meinungen. Gruß Jürgen |
Hallo Quax,
Deine beiden Varianten sind nicht genehmigungsfähig. Es handelt sich bei beiden um Glücksspiele (man unterscheidet hier zwischen Glücks- und Geschicklichkeitsspielen - es überwiegt aber deutlich der Glücksspielanteil). Auch die von sybenwurz angesprochene Versteigerung während der Hawaiinacht istg nicht erlaubt. Hier greift wiederum das Internetverbot. @anistoepsel: die Werbung für eine Versteigerung ist erlaubt. |
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