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Na klar... Wir überprüft Ihr zum Beispiel die Unzerbrechlichkeit eines Anbaus? PS: Ironman hat seit wann die DTU Regeln übernommen, oder nur die der WTO? wie sind die Kampfrichter da geschult? |
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https://prod-www.ironman.com/sites/d...ary%202025.pdf Also noch nicht die DTU-WTO Papers... |
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solange rumgemosert bis es dann letztlich gepasst hat.... :-) Die Karis, die ich gefragt habe, wurden VOR der neuen Fassung geschult und haben teilweise keine Ahnung, sorry das ich das jetzt so sage... Die machen sich kurz vorher wohl schlau und da gilt dann Tagesmotto des Hauptkampfrichters... Einige haben Ihren Dienst dieses Jahr eingestellt, wegen der Regeln...auch wenn man damit dem Verein schadet, einfach still hinnehmen ist halt auch nicht toll.. |
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- die 30x30-Schablone hinten kam nicht zum Einsatz, die Aero-Pouch wurde bei meinem Kollegen bemängelt weil sie über die vertikale Verlängerung der Hinterachse hinaus nach hinten reichte, dann aber gnadenhalber durchgewunken - Gemäß hier von uns gerade durchgeführter Analyse steht in der SpO aber nur was bzgl. Hinterachse bei "in den Rahmen integrierten Systemen", nicht bei Anbauten. Dafür gilt 30x30. - Da die 30x30 Schablone gar nicht angehalten wurde kann ich auch nicht sagen ob das an der Sattelstütze anliegend gewesen wäre, senkrecht oder frei drehbar Nächstes Rennen ist nächsten Sonntag, bin gespannt ... ich werd mal eine gedruckte Version der SpO dabei haben und ein Maßband |
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- DTU SpO - WT - Ironman das wäre schonmal eine gute Basis dass das klargestellt wird und auch allgemein bekannt ist |
Hallo zusammen, ich bin mir gerade unsicher ob mein Setup für die Challenge Roth nun i.O. ist oder nicht...So wie ich die Sportordnung lese und die zur Verfügung gestellte Abbildungen interpretiere sollte es passen...kann das jemand bestätigen?
Abbildung: https://www.triathlondeutschland.de/...arbeitung.jpeg Setup: ![]() |
Mal eine Frage zu der Vorgabe, wie weit Flaschen vom untersten Punkt der Armpads horizontal nach hinten gehen dürfen:
Erlaubt sind ja 25 cm. Bei dem Aufbau, den ich jetzt habe, bin ich innerhalb der 25 cm, wenn ich eine 0,5 l Flasche drin habe, aber außerhalb der 25 cm, wenn eine 0,75 l drin steckt. Wenn ich also mit einer 0,5 l Flasche drin zum Chechin gehe, dürfte da keiner was sagen können, da damit die Regel eingehalten wird. Aber ich könnte dann ja während des Wettkampfs die 0,5 l Flasche wegschmeißen und eine 0,75 l Flasche aufnehmen und reinstecken (da an den Verpflegungsstellen üblicherweise nur 0,75 l Flaschen gereicht werden). Dann wäre das im Prinzip ab dem Augenblick nicht mehr regelkonform. Aber würde so etwas dann noch jemanden jucken? Bzw. würde man mich schon beim Checkin abweisen, weil ich THEORETISCH auch eine andere Flasche reinstecken könnte, die dann die Vorgaben überschreiten würde? |
Ich will mal so antworten. Ich habe am vergangenen Samstag an deinem Triathlon in Bayern teilgenommen. War eine Mischung aus Regionalliga, Bayernliga und Age-Groupern. Vor mir im Check-In stand ein Athlet mit einem Setup, dass man nur mit bloßem Auge nicht als erlaubt oder nicht-erlaubt identifizieren konnte. Der Kampfrichter meinte, er habe jetzt kein Maßband dabei. Es wird schon passen.
Am anderen Eingang der Wechselzone wurde fleißig abgeschraubt ... . Was ich damit sagen will, es ist und bleibt alles subjektiv und hängt davon ab wie der Mensch am Check-In drauf ist. Warum man dann solche Regeln aufstellt, die mal streng und mal überhaupt nicht beachtet werden verstehe ich auch nicht. |
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Die Flasche muss also an der Hinterkante der Armpads beginnen. So lässt sich das auch auf den ersten Blick überprüfen. |
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Evtl. zieht man diese Regel, es darf ja kein Körperteil berühren.. |
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Mag regelkonform sein? Ist es das setup jetzt oder nicht? Das musst Du doch schon jetzt einschätzen können... Danke für die Hilfe.. |
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Denn Ironman hat auf seiner Seite eine aktuelle Regel, in der sind all die anderen Änderungen nicht zu sehen. Gleichzeitig kommuniziert das IM in den USA auch, dass es noch nicht übernommen wurde, das WTO Regelwerk.. |
Ich habe gehört, dass in Forst der original Fronttank am Liv abmontiert werden musste, da der Abstand zum Reifen unter 2cm ist. Das ist bei S und XS Rahmen tatsächlich ein Problem und in meinen Augen schon ziemliche Benachteiligung von kleinen Athleten.
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Dann braucht es eine Übergangsfrist damit die Bikes jetzt nicht mitten in der Saison illegal werden. Ich bin mir nicht sicher, ob USA und der Rest der Welt das so einfach hinnimmt wie die Deutschen. Es werden ja klar einige Setups die Serie sind und nicht mehr veränderbar, aus dem Rennen genommen.. Wenn man ein S Rahmen vom Shiv fährt....stellt Euch das mal vor.. Da muss man dann abschrauben und hier schreibt dann ein Kari, provoziert nicht mit sinnlosen Anbauten. |
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Einschätzung des Setups auf dem Photo: Ich habe da nur eine private Meinung, die hat aber nichts mit dem Reglement zu tun. Ich weiß auch nicht, welche Regeln bei der Challenge Roth gelten und es ist auch nicht mein Landesverband. Wir werden aber oft eingeladen, in Roth zu helfen, vielleicht sollte ich da mal annehmen. |
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Das Bewegungstalent, das das nicht gefahrlos schafft, soll bitte erst recht keinen Flaschenhalter hinterm Sattel fahren und am Besten auch kein Triathlonrad, sondern nur ein Rennrad ohne Auflieger. Das Setup ist nach neuer DTU Sportordnung legal, WTC sowieso. |
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Also ich würde mich bedanken, wenn mein Rad im Werkszustand nach ein paar Jahren einfach als "illegal" deklariert wird. So ein Rad kostet ja nix. |
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Andererseits muss man doch klar sagen: Abgesehen von elektrischer Schaltung und Scheibenbremsen ist der größte Nutzen eines aktuellen Radmodelles doch das integrierte und aerodynamische Storage- und Trinksystem. Wenn man das jetzt abbauen muss oder sogar nicht kann, ist das bei Anschaffungspreisen über 10.000€ schon übel. Regelwerk mit Bestandsschutz für Modelle auf dem Markt oder großzügige Übergangsfristen wären eine gute Lösung gewesen. |
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Ich bleibe dabei. So eine Lösung wie im Bild ist zig mal sicherer als jeder Falschenhalter hinter dem Sattel, der nur blind bedient werden kann. Wenn man mit dem Sicherheitsaspekt unbedingt kommen will, müssen alle Flaschenhalter hinter dem Sattel verboten werden! Hinter dem Hintern hat nur Zeug was verloren, das man während der Fahrt nicht braucht! |
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Hallo zusammen!
Dann kann ich mir also die schwarze Box beim BMC auch aufzeichnen, zumindest heuer bei den deutschen Rennen die ich mache. Auch wenn die Box als "im Rahmen integriert" durchgehen würde ist sie ja kein Trinksystem und somit nicht regelkonform, oder? D.h. es müssten die Flaschenhalter und die Box in das 30x30cm Quadrat passen? lg P.S. sorry für die unaufgeräumte Werkstatt ;) |
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:Blumen: |
Wenn Du den Sattel ganz nach unten machst sollte die Box in den 30x30 cm Rahmen passen. Das ist der Systemfehler der Regel. Deine negative Überhöhung und den Spacerturm kommentiere ich nicht.
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Oh, das geht ja gar nicht, konstruktionsbedingt. Sorry.
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gilt das dann auch? ;) |
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